Urlaub

Urlaub

Urlaub (Beurlaubung), die zeitweilige und vorübergehende Entbindung von dienstlichen Geschäften. Das Urlaubswesen ist, soweit es die Beamten und Militärpersonen angeht, durch besondere Dienstvorschriften geordnet, soz. B. für die deutschen Reichsbeamten durch Verordnung vom 2. Nov. 1874. Ein Abzug vom Gehalt tritt meistens nur bei längerm U. ein. Zum Eintritt in den Reichstag bedürfen Beamte nach der deutschen Reichsverfassung (Art. 21) keines Urlaubs. Die entsprechende Bestimmung findet sich auch in den Verfassungsurkunden verschiedener Staaten mit Rücksicht auf den Eintritt in die Landtage derselben, so in Preußen, Bayern und Württemberg, während in andern Ländern, z. B. in Sachsen, U. für die Beamten erforderlich ist. Mitglieder einer Volksvertretung können auf kürzere Zeit von dem Präsidenten beurlaubt werden, so nach der Geschäftsordnung des deutschen Reichstags (§ 63) bis zur Dauer von acht Tagen. Für längere Zeit kann nur die betreffende Körperschaft selbst den U. bewilligen. Gemeine Soldaten und Unteroffiziere erhalten bei kürzerm U. ihre Löhnung fort, bei Beurlaubungen auf unbestimmte Zeit dagegen nur Verpflegung bis zur Ankunft in der Heimat oder Marschverpflegungsgelder. Dergleichen Beurlaubungen im großen (Beurlaubungssystem) kommen der Ersparnis wegen und mit Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse der Mannschaften in allen Staaten vor (s. Beurlaubtenstand). Überschreitungen des Urlaubs werden als Disziplinarvergehen und besonders streng bei Militärpersonen und Seeleuten geahndet. Endlich kommt auch bei Strafgefangenen eine sogen. Beurlaubung (nach dem Progressivsystem) vor (s. Gefängniswesen, S. 435).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Urlaub — ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Die beiden erstgenannten… …   Deutsch Wikipedia

  • Urlaub — Urlaub: Das Substantiv (mhd., ahd. urloup) ist eine Bildung zu dem unter ↑ erlauben behandelten Präfixverb und bedeutete ursprünglich ganz allgemein »Erlaubnis«. In der höfischen Sprache der mhd. Zeit bezeichnete es dann die Erlaubnis wegzugehen …   Das Herkunftswörterbuch

  • Urlaub — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Auch: • Ferien • Feiertag Bsp.: • Herr Spencer ist im Urlaub. • Sie verbrachten ihre Ferien an der französischen Riviera. • Der Feiertag ist großartig! • …   Deutsch Wörterbuch

  • Urlaub — (furlough; congé; permesso), die seitens des Vorgesetzten einem Bediensteten zur Erholung oder aus anderen berücksichtigungswürdigen Gründen gewährte vorübergehende Dienstbefreiung. Die Urlaubserteilung ist stets an die Bedingung geknüpft, daß… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • urlaub — ùrlaub m DEFINICIJA reg. dopust, odmor, odsustvo, godišnji odmor, vojnički odmor (u jeziku nekadašnjih austrougarskih vojnika i današnjih gastarbajtera) ETIMOLOGIJA njem. Urlaub …   Hrvatski jezični portal

  • Urlaub — Urlaub, die Erlaubniß, welche eine Militär od. Civilperson erhält, eine gewisse Zeit in der Heimath od. auswärts auf einer Reise in Privatgeschäften, ohne seine gewöhnlichen Dienstgeschäfte verrichten zu müssen, zuzubringen. Währt der U. lange… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urlaub — (alte Form für Erlaub), die einem Beamten bewilligten Ferien; zeitweilige Enthebung von den Geschäften des Amts; die zeitweilige Entlassung des Soldaten aus dem Dienste …   Herders Conversations-Lexikon

  • Urlaub — ohne Unterlaß wäre ein gutes Training für den Aufenthalt in der Hölle. «George Bernard Shaw» …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Urlaub — ↑Ferien, ↑Holidays, ↑Vakanz …   Das große Fremdwörterbuch

  • Urlaub — Sm std. (8. Jh.), mhd. urloup m./n., ahd. urloub m./n., as. orlōf m./n. Stammwort Wie afr. orlof, orlef n. alte Nominalbildung zu erlauben. In alter Zeit wird das Wort spezialisiert auf Erlaubnis, sich zu entfernen , in der Neuzeit angepaßt zu… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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