Berichtigung des Tatbestandes

Berichtigung des Tatbestandes

Berichtigung des Tatbestandes, s. Tatbestand.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Faktizität — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Objektiver Tatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Straftatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Tatbestand — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Tatbestände — Der Tatbestand, auch Tatsächlichkeit, Gegebenheit, oder Faktizität ist grundlegender Begriff in Philosophie und Recht. Präzisiert wird er in spezieller Hinsicht: in der Rechtswissenschaft als konkreter Lebenssachverhalt (Faktum); der Begriff… …   Deutsch Wikipedia

  • Tatbestand — (Corpus oder Materiale delicti), im Strafrecht der Inbegriff derjenigen Merkmale, die den Begriff einer strafbaren Handlung ausmachen. Subjektiver T., die innere Tat, das Willensmoment, objektiver T., die äußern tatsächlichen Merkmale, die zu dem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Urteil — Entschluss; Beschluss; Ratschluss; Wille; Entscheid; Entscheidung; Ausspruch; Spruch; Urteilsspruch; Verdikt (veraltet); Einschätzung; …   Universal-Lexikon

  • Declaratio sententiae — (lat.), im frühern Prozeßrecht die Erläuterung eines im Ausdruck dunkeln oder mehrdeutigen Urteils durch den erkennenden Richter. Die deutsche Zivilprozeßordnung kennt eine derartige Erläuterung nicht, sondern nur eine Berichtigung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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