Trunkenheit

Trunkenheit

Trunkenheit, im allgemeinen der durch den Genuß betäubender Stoffe, z. B. Alkohol, Opium, Haschisch, Kumys und andrer gegorner Getränke, auf den Organismus hervorgebrachte abnorme Zustand der Gehirntätigkeit etc. Für gewöhnlich wird die T. erzeugt durch alkoholhaltige (spirituöse, geistige) Getränke. Der erste Grad der T., der Rausch, gibt sich anfangs in einer scheinbaren Steigerung des ganzen Lebensprozesses kund, die sich besonders als eine höhere gemütliche Anregung im Gemeingefühl durch Heiterkeit und Wohlbehagen, raschern Puls, gerötetes Gesicht, glänzende Augen, lebhafte, wechselnde Vorstellungen und leicht zu Gemütsbewegungen sich steigernde Gefühle zu erkennen gibt. Es handelt sich bei alledem aber nicht um eine wirkliche Anregung, sondern vielmehr um eine Lähmung verschiedener gesundhafter (körperlicher und geistiger) Hemmungszustände, also um den ersten Grad der Lähmung. Beim zweiten Grade, der Betrunkenheit (ebrietas), sind alle jene physischen Erscheinungen gesteigert, zuweilen bis zu einer Art von Tobsucht und Zerstörungswut, das Bewußtsein ist getrübt, die Geistestätigkeit verwirrt sich. Als dritten Grad unterscheidet man die sinnlose Besoffenheit, bei der die sensorische Nerventätigkeit völlig ruht, so daß Bewußtsein, Empfindung und willkürliche Bewegung verloren gehen. Den zur Gewohnheit gewordenen übermäßigen Genuß spirituöser Getränke bezeichnet man als Trunksucht oder Trunkfälligkeit (ebriositas). Da das deutsche Strafgesetz für Verbrechen, die im trunkenen Zustand begangen sind, mildernde Umstände bewilligt, so ist es für den Gerichtsarzt wichtig, das Vorhandensein von T. zu konstatieren. S. Trunksucht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Trunkenheit — Trunkenheit, die durch allzu reichlichen Genuß geistiger Getränke hervorgebrachte, durch eine Veränderung der Gehirnthätigkeit bedingte, die Harmonie des Lebens überscheitende geistige u. körperliche Aufregung. Der T. geht bei mäßigem Genusse… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trunkenheit — Trunkenheit, s. Alkoholismus …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Trunkenheit — Trunkenheit, durch den Genuß alkoholhaltiger Getränke hervorgebrachter Zustand, mit beschleunigtem Blutumlauf u. Anhäufung desselben in Gehirn und Lungen, rückwirkend auf Gehirn u. Nerven, von angenehm er Erregung bis zur völligen Betäubung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Trunkenheit — 1. Auss Trunckenheit kompt Vnkeuschheit. – Petri, II, 30. Dän.: Galskab og utugt ere drukkenskabs børn. (Prov. dan., 314.) 2. Bei der leidigen Trunkenheit verdient man die Schlüssel zur Keuschheit. Lat.: Proximus a libero patre intemperantiae… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Trunkenheit — Dieser Artikel behandelt das umgangssprachlich als Alkohol bezeichnete Ethanol; Zu der gleichnamigen Stoffklasse siehe Alkohole. Strukturformel …   Deutsch Wikipedia

  • Trunkenheit — Betrunkenheit; Alkoholrausch * * * Trụn|ken|heit 〈f. 20; unz.〉 Betrunkenheit ● wegen Trunkenheit am Steuer bestraft werden * * * Trụn|ken|heit, die; [mhd. trunkenheit, ahd. drunkanheit]: 1. das ↑ Trunkensein (1); Betrunkenheit …   Universal-Lexikon

  • Trunkenheit — Trụn·ken·heit die; ; nur Sg; meist in Trunkenheit am Steuer Admin; verwendet als Bezeichnung für das Autofahren, nachdem man Alkohol getrunken hat: Er verlor den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Trunkenheit — trunken »stark berauscht; rauschhaft von etwas erfüllt«: Das gemeingerm. Wort mhd. trunken, ahd. trunchan, trunkan, got. drugkans, engl. drunk‹en›, aisl. drukkenn ist ein altes Partizipialadjektiv zu dem unter ↑ trinken behandelten Verb. – Abl.:… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Trunkenheit — die Trunkenheit (Aufbaustufe) Zustand, in den man durch übermäßigen Genuss von Alkohol gerät Beispiel: Er wurde wegen Trunkenheit am Steuer angeklagt …   Extremes Deutsch

  • Trunkenheit im Verkehr — Trunkenheit im Verkehr,   amtlich Fahr|untüchtigkeit nach Alkoholgenuss, die auf Trunkenheit beruhende Unfähigkeit, ein Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr zu führen. Nach § 316 StGB ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit… …   Universal-Lexikon

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