Trucksystem

Trucksystem

Trucksystem (spr. tröck-, v. engl. truck, »Tausch, Tauschhandel«), das Verfahren, Arbeiter, besonders Fabrikarbeiter, nicht in barem Geld, sondern in Naturalien, namentlich in Anweisungen auf einen vom Arbeitgeber gehaltenen Laden, abzulohnen. Vielfach von habsüchtigen Fabrikanten durch Forderung zu hoher Preise und Abgabe schlechter und unbegehrter Waren mißbraucht, wurde das T. schon früher in England heftig bekämpft und meist gesetzlich verboten. Das erste gegen das T. (im Tuchmachergewerbe) ankämpfende Gesetz wurde in England 1464 erlassen; dazu kam in den folgenden Jahrhunderten noch eine Reihe (etwa 16) weiterer Gesetze. Diese wurden durch das noch bestehende Gesetz von 1831 aufgehoben, das durch die Truck-Amendment Act vom 16. Sept. 1887 ergänzt und erweitert wurde. In Preußen geschah ein allgemeines Verbot 1847, in Sachsen 1849 und 1855, während im Bergbau und in der Textilindustrie schon im 16. Jahrh. Verbote vorkamen. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 115 ff.) und die Novelle vom 1. Juli 1891 verpflichten die Arbeitgeber, die Löhne ihrer Arbeiter bar auszuzahlen; sie dürfen denselben keine Waren kreditieren; zuwiderlaufende Verträge sind nichtig. In Belgien ist das T. durch Gesetz vom 16. Aug. 1887 verboten. Auch in Österreich muß nach der Gewerbeordnung (§ 78) der Gewerbsinhaber die Löhne in barem Geld auszahlen; die Auszahlung in Wirtshäusern und Schänken ist verboten. Nun gibt es freilich auch Fälle, in denen die Gewährung von Naturalien nicht zu umgehen und für den Arbeiter selbst vorteilhaft ist. Deshalb ist auch nach der deutschen Gewerbeordnung gestattet. den Arbeitern Lebensmittel für den Betrag der Anschaffungskosten, Wohnung und Landnutzung gegen die ortsüblichen Miet- und Pachtpreise, Feuerung, Beleuchtung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hilfe sowie Werkzeuge und Stoffe zu den von ihnen anzufertigenden Fabrikaten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung zu verabfolgen. Trotz des Verbotes soll das T. übrigens auch heute noch in Deutschland in der Hausindustrie vorkommen. In Rußland ist es in verschiedenen Formen noch sehr verbreitet. S. auch Cottagesystem und Arbeitslohn, S. 690.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Trucksystem — (engl. für Tausch(handel)) bezeichnet die Entlohnung von Arbeitnehmern durch Waren, die beispielsweise Lebens und Genussmittel sein können. In der frühindustriellen Zeit war das Trucksystem noch weit verbreitet. Das Trucksystem wurde von… …   Deutsch Wikipedia

  • Trucksystem — Trucksystem, Unter Truck im engeren Sinn (englisch truck = Tausch oder Tauschhandel) versteht man die Art der Ablöhnung, bei welcher dem Arbeiter ganz oder teilweise an Stelle des baren Geldes Waren oder Anweisungen auf solche gegeben werden, im… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Trucksystem — (vom engl. to truck [spr. tröck], tauschen), das Verfahren mancher Arbeitgeber, ihre Arbeiter ganz oder teilweise statt durch bares Geld durch gelieferte Naturalien und andere Waren abzulohnen; der öftern Mißbräuche wegen meist verboten …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Trucksystem — (von dem engl. truck, Tausch), das Verfahren von Fabrikanten, ihren Arbeitern den Lohn theilweise in Waaren (Fabrikat, Lebensmittel etc.) zu geben, in der Regel, um an denselben noch einige Procente weiter zu gewinnen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Trucksystem — (от англ. слова truck обмен) система вознаграждения рабочих не наличными деньгами, а различными товарами (в виде предметов продовольствия, мануфактурных изделий и т. п.). Сопровождаемая обыкновенно массой злоупотреблений и эксплуатацией рабочих,… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Trucksystem — Truck|sys|tem 〈[trʌ̣k ] n. 11; unz.〉 Bezahlung des Arbeitnehmers durch Waren, die er hergestellt hat, od. durch Gutscheine, die zum Kauf von Waren berechtigen, die der Arbeitgeber verkauft [zu engl. truck „Tauschhandel“] * * * Truck|sys|tem , das …   Universal-Lexikon

  • Trucksystem — Truck|sys|tem 〈[trʌ̣k ] n.; Gen.: s; Pl.: unz.; Wirtsch.〉 Bezahlung des Arbeitnehmers durch Waren, die er selbst hergestellt hat, od. durch Gutscheine, die zum Kauf von Waren berechtigen, die der Arbeitgeber verkauft [Etym.: <engl. truck… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Trucksystem — im Zeitalter des Frühkapitalismus (⇡ Kapitalismus) gebräuchliche Form des ⇡ Arbeitsentgelts, in Deutschland seit 1855 verboten (⇡ Truckverbot). Beim T. ist der Lohnberechtigte verpflichtet, in voller oder anteiliger Höhe seines Lohnanspruchs Ware …   Lexikon der Economics

  • Trucksystem — Truck|sys|tem [ trʌk...] das; s <aus gleichbed. engl. truck system, zu engl. truck »Tausch«, Herkunft ungeklärt> frühere Entlohnungsform, bei der der Arbeitnehmer Waren teilweise od. ausschließlich als Entgelt für seine Leistungen erhielt …   Das große Fremdwörterbuch

  • Trucksystem — Truck|sys|tem <englisch> (frühere Form der Lohnzahlung in Waren, Naturalien) …   Die deutsche Rechtschreibung

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