Tierschaden

Tierschaden

Tierschaden, s. Haftpflicht, S. 609.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Haftpflicht [1] — Haftpflicht. I. Allgemeines. Das Wort Haftpflicht wird vielfach in ganz verschiedenem Sinne angewandt. Irreführend ist, wenn von einer Haftpflicht des Architekten, des Technikers u.s.w. gesprochen wird, z.B. für Konstruktions oder Rechenfehler… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Haftpflicht — (Haftung, Haftbarkeit, Gewährleistung), im allgemeinen die Verpflichtung, für gewisse Schäden und Nachteile auszukommen; im engern Sinne die Verpflichtung, den nicht durch eigne Handlungen oder Unterlassungen entstandenen Schaden zu ersetzen. Je… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pauperĭes — (lat.), Armut, Schade; in der römischen Rechtssprache insbes. der durch ein Tier angerichtete Schade. Die auf Ersatz des Schadens gerichtete Klage hieß actio noxalis de pauperie. Voraussetzung dieser Klage war, daß das Tier contra naturam sui… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schaden — (lat. damnum), im weitern Sinne jeder Nachteil, den jemand in irgend einer Beziehung erleidet, im juristischen Sinne jede Beeinträchtigung eines wirtschaftlichen Gutes. Dieser Nachteil kann entweder darin bestehen, daß unser bereits vorhandenes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unerlaubte Handlungen — sind Rechtswidrigkeiten, Handlungen, die gegen irgend eine Vorschrift der Moral oder des Gesetzes verstoßen. Sie können straf und zivilrechtlicher Natur sein. Die erstern bestraft der Staat, die letztern zu ahnden, d. h. Schadenersatz dafür zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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