Teilungsmasse

Teilungsmasse

Teilungsmasse heißt diejenige Vermögensmasse im Konkurs, die zur Verteilung an die Gläubiger bestimmt ist. Zu diesem Zwecke müssen die zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände, soweit sie nicht schon an sich in Geld bestehen, in Geld umgesetzt (versilbert) werden. Dies geschieht durch den Konkursverwalter, der das zur Masse gehörige Vermögen in Besitz zu nehmen, es in geeigneter Weise zu verwerten und so die T. herzustellen hat. Vgl. Deutsche Konkursordnung, § 117–137.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Teilungsmasse — Tei|lungs|mas|se 〈f. 19〉 Vermögensmasse, die bei Bankrotten an die Gläubiger zu verteilen ist * * * Teilungsmasse,   im Konkurs das gesamte für die Verteilung zur Verfügung stehende Vermögen des Gemeinschuldners; die Teilungsmasse besteht aus der …   Universal-Lexikon

  • Teilungsmasse — Betrag, der im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren nach durchgeführter Versteigerung im Verteilungstermin vom Gericht festzustellen ist (§ 107 ZVG) und zur Verteilung an Berechtigte zur Verfügung steht. Die T. besteht i.d.R. aus ⇡ Bargebot, und… …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Teilungsplan — im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren vom Gericht aufgestellter Plan über die Verteilung des Versteigerungserlöses unter Vorwegnahme der Verfahrenskosten (§§ 106 ff. ZVG). Über T. wird im Verteilungstermin verhandelt; er kann dabei abgeändert werden …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …   Deutsch Wikipedia

  • Passivmasse — (Schuldenmasse), im Konkurs (s. d.) die Gesamtheit der Schulden des Gemeinschuldners, im Gegensatze zu der vorhandenen Teilungsmasse oder Aktivmasse …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Feldbereinigung — Feldbereinigung. Gemeinheitsteilung, Güterarrondierung, Güterverlegung, Güterzusammenlegung, Feldbereinigung, Flurbereinigung, Kommassation, Konsolidation, Segregation, Separation, Vereinödung, Verkuppelung sind die teils ähnlichen, teils mehr… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Insolvenzrecht (Deutschland) — Das Insolvenzrecht Deutschlands ist das Rechtsgebiet des deutschen Zivilrechts, das sich auf materiell und verfahrensrechtlichem Gebiet mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners befasst. Insolvenz (lat. insolvens,… …   Deutsch Wikipedia

  • Gemeinschaft zur gesamten Hand — Gesamthandsgemeinschaft. Die einzelnen Gesamthänder sind nicht an den einzelnen Gegenständen (⇡ Gemeinschaft), sondern zu einem Bruchteil an dem gesamten Sondervermögen der G.z.g.H. beteiligt. Sie haben daher keine Verfügungsberechtigung über… …   Lexikon der Economics

  • Schlussverteilung — im ⇡ Insolvenzverfahren die Ausschüttung der gesamten, nach dem Vollzug etwaiger ⇡ Abschlagsverteilungen noch verfügbaren Teilungsmasse, sobald die Verwertung der Masse beendet ist (§ 196 InsO). Erforderlich ist die Genehmigung des… …   Lexikon der Economics

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