Benennung des Urhebers

Benennung des Urhebers

Benennung des Urhebers oder des Autors (Auctoris nominatio oder laudatio), im Zivilprozeß die Erklärung desjenigen, der eine Sache in fremdem Namen besitzt und als deren Besitzer verklagt wird, daß er nicht in eignem Namen besitze, sondern in dem eines Dritten, der zugleich namhaft gemacht wird. Nach der Zivilprozeßordnung (§ 76) wird vorausgesetzt, daß der Beklagte als Besitzer einer Sache verklagt wird, die er auf Grund einer in § 868 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Art zu besitzen behauptete. Der Beklagte hat in diesem Falle dem mittelbaren Besitzer (Benannten) gleichzeitig den Streit zu verkünden und ihn zur Erklärung zu laden. Der Beklagte darf bis zu dieser Erklärung oder bis zum Schluß des Termins, in dem sich der Benannte zu erklären hat, die Verhandlung zur Hauptsache verweigern. Erklärt sich der Benannte nicht oder bestreitet er die Behauptung des Beklagten, so ist dieser berechtigt, dem Klagantrag zu genügen. Wird dagegen die Behauptung des Beklagten von dem Benannten als richtig anerkannt, so darf der letztere mit Zustimmung des Beklagten an dessen Stelle den Prozeß übernehmen. Des Klägers Zustimmung ist hierzu nur insoweit erforderlich, als er Ansprüche geltend macht, die unabhängig davon sind, daß der Beklagte auf Grund eines Rechtsverhältnisses der in Frage stehenden Art besitzt. Hat der Benannte den Prozeß übernommen, so ist der Beklagte auf seinen Antrag von der Klage zu entbinden. Die Entscheidung in der Sache ist auch gegen den ursprünglichen Beklagten wirksam und vollstreckbar. Die österreichische Zivilprozeßordnung enthält in den § 22–25 bezüglich der »Benennung des Auktors« ähnliche Vorschriften wie das deutsche Gesetz.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Urheber — (Autor), derjenige, der ein (literarisches, künstlerisches, gewerbliches) Geisteswerk geschaffen hat (s. Urheberrecht); auch derjenige, von dem ein andrer ein Recht ableitet (s. Auctor). Im Strafrecht wird unter dem U. des Verbrechens (auctor… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Auctoris nominatio — (laudatio), s. Benennung des Urhebers …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Laudatio auctōris — (lat.), ältere Bezeichnung für Benennung des Urhebers (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nominatio auctōris — (lat.), soviel wie Auctoris nominatio, s. Benennung des Urhebers …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Spanische Grammatik — Die spanische Grammatik ist gekennzeichnet durch eine relativ flektierende Sprache, mit zwei grammatischen Geschlechtern und über 50 konjugierten Formen pro Verb, aber einer eingeschränkten Flexion von Verben, Substantiven und Determinativen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Exklusionsrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …   Deutsch Wikipedia

  • Geistiges Eigentum — Dieser Artikel wurde aufgrund inhaltlicher und/oder formaler Mängel auf der Qualitätssicherungsseite des Portals Wirtschaft eingetragen. Du kannst helfen, indem Du die dort genannten Mängel beseitigst oder Dich an der Diskussion beteiligst.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerblicher Rechtsschutz — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbliches Schutzrecht — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …   Deutsch Wikipedia

  • IP-Hersteller — Unter Geistigem Eigentum (auch intellektuelles Eigentum, engl. intellectual property) werden absolute Rechte an immateriellen Gütern verstanden. Geistiges Eigentum wird daher auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet. Inhaber eines solchen Rechts… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”