Strafbefehl

Strafbefehl

Strafbefehl (Strafmandat), bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen der Erlaß des Strafrichters, der dem Beschuldigten ohne vorgängiges Gehör eine bestimmte Strafe festsetzt. Die Strafe wird vollstreckbar, wenn der Beschuldigte nicht binnen einer Woche nach der Zustellung Einwendung (Einspruch) dagegen erhebt. Im Fall eines Einspruchs wird zur Hauptverhandlung geschritten. Nach der deutschen Strafprozeßordnung darf die in dem S. angedrohte Strafe nicht über 150 Mk. Geldstrafe oder 6 Wochen Freiheitsstrafe hinausgehen. Bei Übertretungen können auch Polizeibehörden Strafbefehle erlassen und Hast bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe verfügen. Derartige Strafmandate heißen Strafverfügungen im Gegensatz zum S. des Amtsrichters und zum Strafbescheid (s. d.) der Verwaltungsbehörde. Im Militärstrafprozeß heißt Strafverfügung die schriftliche Verfügung des Gerichtsherrn, durch die er in Übertretungsfällen nach vorausgegangenem Ermittelungsverfahren, aber ohne vorhergehende Hauptverhandlung, eine Strafe bis zu 14 Tagen, Geldstrafe und Einziehung festsetzen darf. Hiergegen ist innerhalb einer Woche nach Zustellung Einspruch zulässig. Vgl. Militärstrafgerichtsordnung, § 349–355, 417, 450. In Österreich muß es sich um Gesetzesübertretungen handeln, die nur mit Arrest von höchstens einem Monat oder nur mit einer Geldstrafe bedroht sind, der Richter darf höchstens Arrest von 3 Tagen oder eine Geldstrafe von 15 Gulden verhängen. Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 447 ff., 453 ff.; Österreichische, § 460 ff. Vgl. auch Mandatsprozeß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Strafbefehl — Strafbefehl, Strafmandat, eine amtsrichterliche Verfügung, durch die ohne Hauptverhandlung bei geringfügigern strafbaren Handlungen eine Geldstrafe von höchstens 150 M. oder eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Wochen verhängt wird; er tritt… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Strafbefehl — Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafbefehl — Straf|be|fehl 〈m. 1〉 Entscheidung des Amtsrichters über eine Geld od. Freiheitsstrafe (bis zu drei Monaten) auf Antrag der Staatsanwaltschaft; →a. Strafverfügung ● einen Strafbefehl ergehen lassen, erlassen * * * Straf|be|fehl, der (Rechtsspr.):… …   Universal-Lexikon

  • Strafbefehl — schriftliche richterliche Straffestsetzung durch das Amtsgericht ohne Hauptverhandlung und Urteil auf Antrag der ⇡ Staatsanwaltschaft (§§ 407–412 StPO). Im St. können ⇡ Geldstrafe, ⇡ Verwarnung mit Strafvorbehalt, Entziehung der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Strafbefehl — Stra̲f·be·fehl der; Jur; eine Strafe für geringe Delikte, die ein Gericht auf Antrag des Staatsanwaltes ohne Verhandlung ausspricht …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Strafbefehl — Straf|be|fehl …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Ausbleiben (Angeklagter) — Das Ausbleiben des Angeklagten hat nach dem kontinentaleuropäischen Recht in der Regel die Folge, dass die Hauptverhandlung nicht stattfinden kann. Dieser Grundsatz folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, der Grundrechtscharakter hat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Franz-Josef Pooth — Franjo Pooth (* 20. Juli 1969; eigentlich Franz Josef Pooth) ist ein deutscher Unternehmer. Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildung und Beruf 2 Unternehmertätigkeit und Verurteilung wegen Wirtschaftskriminalität 3 Familie 4 Einzelnachweise …   Deutsch Wikipedia

  • Kerstin Nicolaus — (* 8. Februar 1961 in Kirchberg) ist eine deutsche Politikerin (CDU). Seit 1994 ist sie Abgeordnete im Sächsischen Landtag. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und Beruf 2 Politik 2.1 …   Deutsch Wikipedia

  • Maxfield — Franjo Pooth (* 20. Juli 1969; eigentlich Franz Josef Pooth) ist ein deutscher Unternehmer. Inhaltsverzeichnis 1 Ausbildung und Beruf 2 Unternehmertätigkeit und Verurteilung wegen Wirtschaftskriminalität 3 Familie 4 Einzelnachweise …   Deutsch Wikipedia

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