Staatsdienstbarkeiten

Staatsdienstbarkeiten

Staatsdienstbarkeiten (Staatsservituten), dauernde Beschränkungen der Landeshoheit zugunsten eines andern Staates oder sonstigen Berechtigten. In diesem Sinne wurde früher z. B. das dem Haus Thurn und Taxis in einzelnen deutschen Staaten zustehende Postrecht als Staatsservitut bezeichnet. Auch die Verpflichtung, fremde Truppen auf bestimmten Etappenstraßen durch das Staatsgebiet marschieren zu lassen, gehört hierher. Vgl. Clauß, Die Lehre von den S. (Tübing. 1894).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Staatsdienstbarkeiten — Staatsdienstbarkeiten, so v.w. Staatsservituten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsservituten — (Staatsdienstbarkeiten), Beschränkungen, welche sich ein Staat in Betreff des ihm zugehörigen Gebietes in der freien Ausübung seiner Hoheitsrechte gefallen zu lassen hat. Dergleichen Beschränkungen können schon in der natürlichen Beschaffenheit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Servitūt — (lat., »Dienstbarkeit«), das an einer fremden Sache bestehende dingliche Recht, vermöge dessen der Berechtigte jene Sache in bestimmter Weise nutzen oder gebrauchen darf (Nutzungsrecht, Gebrauchsrecht). Vgl. auch Dienstbarkeit und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsgebiet — Staatsgebiet, derjenige Teil der Erdoberfläche, auf dem und innerhalb dessen ein Staat seine Herrschaft ausübt. Innerhalb eines Staatsgebietes hat der betreffende Staat einzig und allein die Herrschaft auszuüben, ausgenommen, wenn sie auf Grund… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsservituten — Staatsservituten, s. Staatsdienstbarkeiten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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