Seegefahr

Seegefahr

Seegefahr, der Zustand der Gefährdung, in dem sich Schiff, Mannschaft, Passagiere und Ladung während einer Seereise befinden, ferner ein ihnen drohendes und sie schädigendes Ereignis auf See (Seesturm, Seeraub u. dgl.), endlich der dadurch verursachte Schade. S. Artikel »Nur für Seegefahr«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Nur für Seegefahr — Nur für Seegefahr, in der Seeversicherung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (§ 849) die Klausel, derzufolge der Versicherer alle Gefahren, mit alleiniger Ausnahme der Kriegsschäden, tragen soll. Sie steht in einem wesentlichen Gegensatz zu der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bodmerei — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Bodmereibrief — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… …   Deutsch Wikipedia

  • Assecuranz — (v. lat., Versicherung), I. Vertrag, wodurch. sich ein Theil verbindlich macht, die Gefahr gewisser, dem andern Theil gehöriger Gegenstände, Schiffe u. Ladung, Häuser u. Mobilien, Getreide auf dem Halm, Vieh etc., selbst das Leben, gegen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schanzkleid — Das Schanzkleid, auch Verschanzung, ist eine vollständige oder in Teilen verbaute Fortsetzung der Bordwand oberhalb des Oberdecks eines Schiffes und kann aus unterschiedlichen Materialien gebaut gewesen sein. Es hatte im… …   Deutsch Wikipedia

  • Rhodĭa lex de jactu — Rhodĭa lex de jactu, ein zunächst von der Insel Rhodus stammendes, später allgemein bei den Römern geltendes Gesetz über den sogenannten Seewurf, d.h. die Frage, wie ein Schaden, welcher dadurch entstand, daß zur Rettung eines Schiffes vom… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ristorno — (ital.), 1) Rückkehr; 2) Zurückschreibung, Ab u. Zuschreibung eines Postens im Hauptbuche. Daher Ristorniren, 1) zurück , ab od. zuschreiben, s.u. Storniren; 2) eine schon eingetragene Versicherung gegen Vergütung der Schreibegebühren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Casco [2] — Casco (ital.), 1) der Rumpf eines Schiffes; 2) das Schiff selbst mit allem Zubehör an Masten, Segeln, Tauwerk, Ankern u. Munition; daher: Cascoassecuranz, Versicherung des Schiffes gegen Seegefahr …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Frankreich [2] — Frankreich (n. Geogr. u. Statist.), La France, Kaiserthum im westlichen Europa, erstreckt sich in einer Länge von 130 Meilen von 42°20 bis 51°5 nördl. Br. u. in einer Breite von 125 Ml. von[497] 12°52 bis 25°51 östl. L. (v. Ferro), grenzt im… …   Pierer's Universal-Lexikon

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