Schulsozietät

Schulsozietät

Schulsozietät, Schulverband innerhalb einer bürgerlichen Gemeinde, besonders kirchliche oder konfessionelle S., ein Begriff, der in der neuern, namentlich preußischen Rechtsprechung eine große Rolle spielte und oft erhebliche Schwierigkeit machte. Er ist durch das Gesetz, betreffend die Unterhaltung der öffentlichen Volksschulen, vom 28. Juli 1906, in seiner praktischen Bedeutung sehr herabgesetzt, ohne daß dadurch der konfessionelle Charakter der vorhandenen Sozietäts- und Konfessionsschulen angetastet wird. Vgl. Schulgemeinde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schulgemeinde — (Schulverband, Schulsozietät). Nicht überall deckt sich der Umfang einer bürgerlichen Gemeinde mit dem des Kreises der Interessenten bestimmter Schulen. Diese gehören altherkömmlich in größern Gemeinden oft engern Gemeinschaften an, z. B.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schulverband — mehrerer Gemeinden oder als besonderer Interessenkreis innerhalb einer bürgerlichen Gemeinde, s. Schulgemeinde und Schulsozietät …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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