Schonzeit

Schonzeit

Schonzeit (Hegezeit), die gesetzlich festgestellte Frist, innerhalb der nutzbares Wild nicht abgeschossen werden darf. Die Bemessung der S. richtet sich nach dem Verlauf des Fortpflanzungsgeschäfts, ist aber in den einzelnen Staaten verschieden. Einige Staaten verbieten auch das Abschießen gewisser weiblicher Tiere gänzlich. Rehgeißen, Wildkälber, Gems-, Rehkitzen, Auer- und Birkhennen dürfen in Bayern und einigen andern deutschen Staaten gar nicht geschossen werden. Gesetze: Preußen 14. Juli 1904 (hrsg. und erläutert von Vigelius, Berl. 1905), Bayern 5. Okt. 1863, Sachsen 22. Juli 1876, Württemberg 30. Juli 1886, Baden 29. April 1886, Hessen 19. Aug. 1893, Elsaß-Lothringen 7. Mai 1883 und 8. Mai 1889 etc. Schonzeiten in Preußen:


Männliches Elchwild 1. Okt. bis 31. Aug., weibliches Elchwild und Elchkalb das ganze Jahr, männliches Rot- und Dammwild 1. März bis 31. Juli, weibliches Rot- und Dammwild und deren Kälber 1. Febr. bis 15. Okt., Rehböcke 1. Jan. bis 15. Mai, weibliches Rehwild und Rehkälber 1. Jan. bis 31 Okt., Dachs 1. Jan. bis 31. Aug., Biber 1. Dez. bis 30. Sept., Hasen 16. Jan. bisa 30. Sept., Auerhahn 1. Juni bis 30. Nov., Auerhennen 1. Febr. bis 30. Nov., Birk-, Hasel- und Fasanenhähne 1. Juni bis 15. Sept., desgleichen Hennen 1. Febr. bis 15. Sept., Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner 1. Dez. bis 31 Aug., wilde Enten 1. März bis 30 Juni, Schnepfen 16. April bis 30. Juni, Truppen 1. Aug., wilde Schwäne, Kraniche, Brachvögel, Wachtelkönige und alle andern jagdbaren Sumpf- und Wasservögel mit Ausnahme der wilden Gänse 1. Mai bis 30. Juni, Drosseln 1. Jan. bis 20. Sept. (Bei den Angaben sind die zuletzt genannten Tage stets inkl. zu verstehen.)

Aus Rücksichten der Landeskultur oder der Jagdpflege kann der Minister für Landwirtschaft den Abschuß des weiblichen Elchwildes vom 16. bis 30. Sept. gestatten. Für Birk- und Haselwild, Fasanen, Rebhühner, Wachteln und schottische Moorhühner kann Anfang und Schluß der S. um 14. Tage durch den Bezirksausschuß verschoben werden, ebenso der Schluß der S. für Rehböcke um 14 Tage, das Ende der S. für Drosseln bis zum 30. Sept. Die S. für Dachs und wilde Enten kann durch dieselbe Behörde eingeschränkt oder aufgehoben, für Rehkälber und Biber verlängert oder auf das ganze Jahr ausgedehnt werden. – Für die im deutschen Vogelschutzgesetz vom 22. März 1888 geschützten Vögel erstreckt sich die S. auf den Zeitraum vom 1. März bis 15. Sept. Für Robben ist durch Reichsgesetz vom 4. Dez. 1876 eine S. eingeführt. Auch für Fische sind Schonzeiten festgesetzt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schonzeit — Schonzeit, Hegezeit, die bestimmte Zeit im Jahr, für welche die Jagd auf gewisse Tiere, sowie der Fang gewisser Fische gesetzlich verboten ist; Gegensatz Schuß und Fangzeit [s. Beilage: ⇒ Abschußzeiten des Wildes, bei Jagd] …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schonzeit — Die Schonzeit bezeichnet den Zeitraum, in dem Fang und Tötung von Wild durch das Jagdgesetz verboten sind. Für Tiere, die nicht dem Jagdgesetz unterstellt sind, gibt es keine Schonzeiten (Schädlinge) oder ein generelles Fang und Tötungsverbot… …   Deutsch Wikipedia

  • Schonzeit — Schon|zeit 〈f. 20〉 Zeit, während deren jagdbares Wild nicht erlegt werden darf, bes. zur Schonung des Nachwuchses; Sy Hegezeit; Ggs Schusszeit ● seine Schonzeit ist vorbei 〈fig.〉 * * * Schon|zeit, die (Jagdw.): Zeitraum im Jahr, in dem eine… …   Universal-Lexikon

  • Schonzeit — Scho̲n·zeit die; 1 ein Zeitraum im Jahr, in dem man bestimmte Tiere nicht jagen darf <eine Tierart hat Schonzeit; für eine Tierart ist Schonzeit> 2 eine Zeit, in der jemand (z.B. ein Berufsanfänger) Fehler machen darf, ohne scharf… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schonzeit — die Schonzeit, en (Aufbaustufe) Zeitraum, in dem Fang und Tötung von Wild durch das Jagdgesetz verboten sind Beispiel: Rehe haben von Februar bis Mitte September Schonzeit …   Extremes Deutsch

  • Schonzeit für Füchse — Filmdaten Originaltitel Schonzeit für Füchse Produktionsland Deutschland …   Deutsch Wikipedia

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  • Schonzeit — Schon|zeit (Jägersprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

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