Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld, eine Geldentschädigung, die unabhängig von einem etwaigen Vermögensschaden einzig als Äquivalent für die durch eine Körperverletzung verursachten Schmerzen gezahlt wird. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt den Ausdruck S. nicht, es hat aber in der Buße (s. d.) eine ähnliche Einrichtung. Auch dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Bezeichnung S. unbekannt, aber auch hier findet sich in § 847 eine Vorschrift, die gleiche Zwecke verfolgt. Nach ihm kann nämlich im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Den gleichen Anspruch hat eine Frauensperson, die vergewaltigt oder hinterlistig durch Drohung zur Gestattung des Beischlafes verleitet wurde. Dieser Anspruch ist natürlich ein höchst persönlicher und ist daher weder übertragbar, also vor allem auch nicht pfändbar. Vererblich ist er nur unter gewissen Voraussetzungen. In Österreich ist dem Beschädigten durch § 1325 des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht gegeben, neben Ersatz der Kurkosten oder entgangenen Gewinnes auch ein angemessenes S. zu verlangen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Schmerzensgeld — Schmerzensgeld, eine Summe Geldes, welche dem Verwundeten für die demselben durch eine Verwundung zugefügten Schmerzen durch den Strafrichter zuerkannt wird. Das S. ist nur Vergütung für die erlittenen Schmerzen, nicht aber für den dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schmerzensgeld — Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld, in der Schweiz: Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmerzensgeld — Wiedergutmachung; Schmerzengeld (österr.); Genugtuung (schweiz.) * * * Schmẹr|zens|geld 〈n. 12〉 Entschädigung in Geld für einen erlittenen, immateriellen Schaden * * * Schmẹr|zens|geld, das (Rechtsspr.): Entschädigung in Geld für einen… …   Universal-Lexikon

  • Schmerzensgeld — Schmẹr·zens·geld das; nur Sg; Geld, das jemand (nach einem Gerichtsverfahren oder von einer Versicherung) für Schmerzen bekommt, die ein anderer verursacht hat …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schmerzensgeld — im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für eine Entschädigung in Geld für die Verletzung persönlicher Rechtsgüter wie Körper, Gesundheit u.a. Neben ⇡ Schadenersatz kann in folgenden Fällen für Verletzungsfolgen, die nicht in einem… …   Lexikon der Economics

  • Schmerzensgeld — Schmerzensgeldn Sold.AufgefaßtalsEntschädigungfürerlitteneSchmerzen.Sold1939bisheute …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Schmerzensgeld — Schmẹr|zens|geld …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schmerzengeld — Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld, in der Schweiz: Genugtuung) ist ein immaterieller Schadensersatzanspruch, das heißt Schadensersatz als Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach… …   Deutsch Wikipedia

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  • Schadenersatzanspruch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne Fugen S) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede… …   Deutsch Wikipedia

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