Banngewalt

Banngewalt

Banngewalt, Berechtigung des Landesherrn, unter bestimmten Verhältnissen Befehle zu erlassen und deren Übertretung zu bestrafen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • François-Louis Ganshof — (* 14. März 1895 in Brügge; † 26. Juli 1980 in Brüssel) war ein belgischer Historiker. François Louis Ganshof studierte in Gent und wurde Nachfolger von Henri Pirenne an der Universität Gent, wo er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1961 als… …   Deutsch Wikipedia

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  • Kapitularien — Der Ausdruck Kapitularien (Einzahl: das Kapitular(e) oder Kapitularium) bezeichnet in der Rechtsgeschichte hoheitliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen) vor allem in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Die Kapitularien… …   Deutsch Wikipedia

  • Königsbann — Königsbann, ursprünglich der obrigkeitliche Befehl des Königs, dann die auf die Übertretung des Befehls gesetzte Buße, endlich soviel wie die Banngewalt des Königs, s. Bann, S. 353 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bann — Zauberspruch; Verhexung; Zauber (Bann); Ausschluss; Verdammung; Ächtung; Verfemung; Untersagung; Verbot * * * Bann [ban], der; [e]s: 1. ( …   Universal-Lexikon

  • Verbannung — Exil * * * Ver|bạn|nung 〈f. 20〉 1. das Verbannen 2. das Verbanntsein 3. Ort, an den jmd. verbannt ist od. wird ● lebenslängliche Verbannung; Verbannung auf Lebenszeit; aus der Verbannung zurückkehren; in die Verbannung gehen; in der Verbannung… …   Universal-Lexikon

  • Bann - info! — Bann: Das alt und mittelhochdeutsche ban bezeichnet ein Gebot unter Strafandrohung und die Strafe selbst, außerdem die Gerichtsbarkeit und deren Gebiet. Dieser zentrale mittelalterliche Rechtsbegriff bezog sich ursprünglich auf das Recht des… …   Universal-Lexikon

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