Repressalĭen

Repressalĭen

Repressalĭen (lat.), Eingriffe einer Staatsgewalt in die an sich berechtigten Interessen des gegnerischen Staates oder seiner Angehörigen, wenn ein Staat sich ein völkerrechtswidriges Verfahren gegen einen andern hat zuschulden kommen lassen. Als R. kommen die Beschlagnahme von Sachen und Forderungen, Unterbrechung des Handels-, Post- und Telegraphenverkehrs, Weigerung, Verträge zu vollziehen und Kündigung von Verträgen, Embargo (s. d.) und Blockade, die Ausweisung fremder Staatsangehörigen und (seltener) die Gefangennahme von Personen (Geiseln s. d.), die dem verletzten Teil angehören und sich im Bereich des verletzten befinden, zur Anwendung. In Kriegszeiten haben die R. mehr die Bedeutung einer Strafe für Verletzungen von feststehenden Kriegsregeln, von der allerdings die Schuldigen nicht immer direkt betroffen werden. Während heute R. nur von Staaten gegen Staaten zulässig sind, waren im Mittelalter bis herein ins 18. Jahrh., auf Grund von sogen. Repressalien- oder Markebriefen, auch Privatpersonen, die sich von dem Angehörigen eines andern Staates verletzt fühlten, berechtigt, sich selbst allein und unmittelbar an ihrem Übeltäter oder dessen Landsleuten zu rächen. Von den R. unterscheiden sich die Prohibitivmaßregeln (s. Prohibitivsystem) und die Retorsion (s. d.). Vgl. Lafargue, Les représaillesen temps de paix (1898).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Repressalien — Repressalien, 1) im weiteren Sinne jede Gewaltthätigkeit, welche ein Staat dem anderen gegenüber zur Erlangung einer Genugthuung für ein im völkerrechtlichen Verkehr erlittenes Unrecht anwendet, ausgenommen den förmlichen Krieg; 2) im engeren… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Repressalien — Repressalĭen (lat.), völkerrechtswidrige Maßregeln als Zwangsmittel gegen völkerrechtswidrige Handlungen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Repressalien — Repressalien, lat. deutsch, die Wiedervergeltungsmaßregeln eines Staats gegen einen andern, der sich völkerrechts oder vertragswidrige Handlungen erlaubte. Repressiv, zurückdrängend, hemmend; davon Repressivmaßregeln, gesetze etc …   Herders Conversations-Lexikon

  • Repressalien — Unter Repressalie (aus mittellateinisch reprensalia, das Sich zurück Nehmen von etwas Weggenommenem, später an pressen angelehnt) wird eine an sich völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahme verstanden, die ein Staat gegen einen anderen Staat ergreift,… …   Deutsch Wikipedia

  • Repressalien, die — Die Reprêssālien, sing. inus. aus dem Lat. Repressalia und dieß von reprimere, angewendete Gewalt, ein von andern zugefügtes Unrecht dadurch zu rächen, oder ihn zum Ersatze zu nöthigen; die Gegengewalt, Gegenbeleidigung, welches letztere doch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Repressalie — Unter Repressalie (aus mittellateinisch reprensalia, das Sich zurück Nehmen von etwas Weggenommenem, später an pressen angelehnt) wird eine Zwangsmaßnahme verstanden, die ein Staat gegen einen anderen Staat ergreift, um diesen zur Aufgabe eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Repressalmaßnahme — Unter Repressalie (aus mittellateinisch reprensalia, das Sich zurück Nehmen von etwas Weggenommenem, später an pressen angelehnt) wird eine an sich völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahme verstanden, die ein Staat gegen einen anderen Staat ergreift,… …   Deutsch Wikipedia

  • Humanitäres Völkerrecht — ist im modernen Sprachgebrauch, der die Bezeichnung Kriegsvölkerrecht verdrängt hat, die zusammenfassende Bezeichnung für das Kriegsführungsrecht. Es umfasst damit alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Besatzung Polens 1939–1945 — Deutscher und sowjetischer Überfall auf Polen, September und Oktober 1939 Deutscher Krieg gegen die Sowjetunion, 1941 bis 1942 …   Deutsch Wikipedia

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