Repräsentationsrecht

Repräsentationsrecht

Repräsentationsrecht hieß früher im Erbrecht das Recht der Abkömmlinge (Deszendenten) einer Person, an deren Stelle einen Dritten zu beerben. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch gilt dies R., auch Eintrittsrecht genannt, nur für die drei ersten Ordnungen, indem an die Stelle der nähern zur Zeit des Erbfalles nicht mehr lebenden oder sonst als nicht vorhanden geltenden (infolge Ausschlusses, Ausschlagung, Verzichts oder Erbunwürdigkeit) Verwandten die entferntern Verwandten derselben Ordnung treten. Vgl. Erbfolge.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Repräsentationsrecht — Repräsentationsrecht, das im Römischen Recht begründete Recht der Söhne u. Töchter vorher verstorbener Geschwister des Erblassers, wenn sie mit noch lebenden Geschwistern eines Erblassers concurriren, durch Letztere nicht ausgeschlossen zu werden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Regierung — (v. lat.), 1) die gesetzmäßige Lenkung u. Verwaltung eines Staates od. die verfassungsmäßige Ausübung der Rechte der Staatsgewalt. Diese Rechte (Regierungsrechte) ergeben sich im Allgemeinen aus dem Zwecke des Staats; sie sind diejenigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Duell — (Ehrenduell, neulat. Duellum, bei den Studenten Paukerei), ein Kampf zweier Personen zur Genugthuung für Beleidigung, mit ordentlichen Waffen nach bestimmten Regeln (Duellgesetzen) geführt, u. zwar: a) D. in engster Bedeutung (D. praemeditatum)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Eintrittsrecht — Eintrittsrecht, so v.w. Repräsentationsrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Borough — (engl., spr. börro; in älterer angelsächs. Wortform Byrig, Borge, Borgh oder Borhoe, identisch mit dem deutschen Burg) bezeichnete ursprünglich einen geschützten, zur Zuflucht vor feindlichen Angriffen dienenden Platz. Zur Zeit der Angelsachsen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbvertretung — Erbvertretung, im badischen Landrecht soviel wie Repräsentationsrecht (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Repräsentánt — (lat.), Stellvertreter, Volksvertreter. Repräsentatiōn, Stellvertretung; Darstellung, Aufführung (eines Schauspiels etc.); würdiges, standesgemäßes Auftreten; Aufwand; Repräsentationskosten, Aufwand für geselligen Verkehr, den hohe Stellungen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Europäische Gemeinschaften — I Europäische Gemeinschaften   1967 hatten EWG, Montanunion und Europäische Atomgemeinschaft gemeinsame Organe der Europäischen Gemeinschaften (EG) gebildet: Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament und Europäis …   Universal-Lexikon

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