Religionsedikt

Religionsedikt

Religionsedikt, eine auf die Religion und deren Ausübung im Staate sich beziehende obrigkeitliche Verordnung, wie z. B. 313 Konstantins d. Gr. Edikt von Mailand, wodurch den Christen Duldung zugestanden wurde; das Wormser Edikt von 1521, das über Luther und dessen Anhänger die Reichsacht verhängte; das Edikt von Nantes von 1598, das die Ausübung des reformierten Kultus in beschränktem Maße freigab etc.; ein Edikt Friedrich Wilhelms 11. von Preußen (vom 9. Juli 1788, verfaßt von Wöllner), das die später vom preußischen Landrecht aufgenommene Scheidung in privilegierte und tolerierte Kirchengesellschaften aufstellte, hauptsächlich aber durch die weitgehende Beschränkung der Lehrfreiheit der Geistlichen, die es feststellt, berüchtigt geworden ist und dadurch so viel Widerspruch erregte, daß Friedrich Wilhelm III. es 1797 aufhob; ferner die Beilage II der bayrischen Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818, welche die Grundlagen des bayrischen Staatskirchenrechts enthält.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Religionsedikt — Religionsedikt, landesherrliche Verordnung bezüglich Duldung oder Nichtduldung irgendeines Glaubensbekenntnisses, wie die Edikte von Mailand (313, Duldung aller Kulte im Röm. Reich), Nantes (s. Edikt) und das preuß. oder Wöllnersche R. vom 9.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Religionsedikt — Religionsedikte waren obrigkeitliche Verordnungen, die Religion und ihre Ausübung im Staat betrafen. Am bekanntesten sind das Religionsedikt von Mailand von Kaiser Konstantin und Licinius, in dem das Christentum für das gesamte Römische Reich… …   Deutsch Wikipedia

  • Religionsedikt — Religions|edikt,   eine staatliche Verordnung, die die Stellung einer Religionsgemeinschaft regelt. Wichtige Religionsedikte waren z. B. das Toleranzedikt von Mailand (313), das Wormser Edikt (1521) und das Edikt von Nantes (1598).   …   Universal-Lexikon

  • Religionsedikt — Re|li|gi|ons|edikt das; [e]s, e: Verordnung über Duldung od. Nichtduldung eines Glaubensbekenntnisses …   Das große Fremdwörterbuch

  • Carl Friedrich Bahrdt — Karl Friedrich Bahrdt Bildunterschrift: Bahrdt auf seinem Weinberge bei Halle, gezeichnet und gestochen von einem Bruder der deutschen XXII. Union 1789. Verkleinerter Ausschnitt. Karl Friedrich Bahrdt (* 25. August 1741 in Bischofswerda,… …   Deutsch Wikipedia

  • Bayerisches Konkordat (1817) — Das Bayerische Konkordat vom 24. Oktober 1817 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Königreich Bayern und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Verhandlungen 2 Der Inhalt des Konkordats von 1817 3 Bewertung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Immediatexamenskammer — Die Königliche Examinations Commission in geistlichen Sachen (IEK) wurde von Friedrich Wilhelm II. durch Kabinettsorder an Minister Woellner am 14. Mai 1791 zur Einhaltung und Kontrolle des von Woellner postulierten Religionsedikt eingeführt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Karl Friedrich Bahrdt — Bildunterschrift: Bahrdt auf seinem Weinberge bei Halle, gezeichnet und gestochen von einem Bruder der deutschen XXII. Union 1789. Verkleinerter Ausschnitt. Karl Friedrich Bahrdt (* 25. August 1741 in Bischofswerda, Oberlausitz; † 23. April 1792… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkordāt — (lat.), »Vereinbarung«, besonders eine solche zwischen Staat und Kirche über deren Verhältnisse innerhalb des Staatsgebiets. Früher, besonders solange die Bischöfe selbst Landesherren waren, wurden vielfach Konkordate zwischen den Bischöfen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Der dicke Lüderjahn — Anton Graff: Friedrich Wilhelm II. von Preußen Friedrich Wilhelm II. (* 25. September 1744 in Berlin; † 16. November 1797 in Potsdam) war König von Preußen, im Volk Der dicke Lüderjahn (Bedeutung: Taugenichts) genannt. In seiner Eigenschaft …   Deutsch Wikipedia

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