Rekognitionsgebühr

Rekognitionsgebühr

Rekognitionsgebühr (Rekognitionsgelder) heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen; auch allgemein jährliche Geldleistungen, durch die fremde Rechte anerkannt werden sollen, z. B. bei Benutzung öffentlichen Eigentums. Vgl. auch Rekognitionszinsen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Elbe [1] — Elbe (bei den Römern Albis, tschech. Labe), einer der Hauptströme Deutschlands und der wichtigste Fluß Norddeutschlands, entspringt in Böhmen auf dem Kamme des Riesengebirges, im Elbbrunnen, westlich vom Hohen Rad, in 1346 m Höhe, stürzt bald als …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Flumen publicum — (lat., »öffentlicher Fluß«), nach römischem Recht ein Fluß, der das ganze Jahr hindurch fließt, nach deutschem und heutigem Rechte die natürlichen Wasserstraßen, d. h. schiffbare und flößbare Flüsse, soweit sie seit alters her mit Schiffen oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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