Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen

Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen

Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde des Deutschen Reiches in Berlin für die Verwaltung der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Dem R. ist die Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen zu Straßburg unterstellt, die auch die Wilhelm-Luxemburgbahn verwaltet.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen — Reichsamt für die Verwaltung der Reichseisenbahnen, durch kaiserlichen Erlaß vom 27. Mai 1878 in Berlin eingerichtete, dem Reichskanzler unmittelbar unterstellte Zentralbehörde zur Leitung der Verwaltung der Eisenbahnen in Elsaß Lothringen und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen — Netz der elsaß lothringischen Eisenbahnen nach dem ersten Weltkrieg …   Deutsch Wikipedia

  • Palais des Reichspräsidenten — Der Reichspräsidentenpalais (oder auch Palais des Reichspräsidenten) war von 1919 bis 1934 als Residenz des Reichspräsidenten Amtssitz des deutschen Staatsoberhauptes. Palais des Reichspräsidenten, um 1920 Der Palais befand sich in dem Gebäude… …   Deutsch Wikipedia

  • Elsaß-Lothringische Eisenbahnen — Elsaß Lothringische Eisenbahnen.1 I. Länge des Bahnnetzes. Geschichtliche Entwicklung. Die Länge der normalspurigen Eisenbahnen im Reichslande Elsaß Lothringen betrug am 1. April 1912 1833∙32 km. Davon stehen im Eigentum des Reiches 1789∙80 km.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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  • Reichsbehörden — Unmittelbar unter dem Reichskanzler steht die Reichskanzlei, die als Zentralbureau den amtlichen Verkehr des Reichskanzlers mit den Vorständen der einzelnen Reichsämter vermittelt. Die nachstehend aufgeführten Reichsbehörden haben, sofern nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Eisenbahnbehörden — zerfallen in Aufsichts behörden, denen die Wahrnehmung des staatlichen (Reichs ) Aufsichtsrechts über die Eisenbahnen (s. Eisenbahnrecht), und in Verwaltungs behörden, denen die Herstellung und Unterhaltung der Bahnen und der zugehörigen Anlagen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Berlin [1] — Berlin (hierzu zwei Stadtpläne: »Übersichtsplan« und »Innere Stadt«, mit Registerblättern), die Hauptstadt des Deutschen Reiches und des Königreichs Preußen, zugleich erste Residenz des deutschen Kaisers und Königs von Preußen und Sitz der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufsichtsrecht — (right of survey; droit de surveillance; diritto di sorveglianza) des Staates, das aus der staatlichen Eisenbahnhoheit (s.d.) fließende Recht, durch entsprechende Einflußnahme auf Bau, Betrieb und Verwaltung von Eisenbahnen das staatliche und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Reichsregierung — Als Reichsregierung wird die staatsleitende Funktion oder ein staatsleitendes Organ des Deutschen Reiches von 1871 bis 1945 bezeichnet. An der Spitze stand der Reichskanzler. Bis 1919 hießen die Ministerien „Ämter“ und wurden nicht von einem… …   Deutsch Wikipedia

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