Regimentsgericht

Regimentsgericht

Regimentsgericht, s. Militärstrafgerichtsbarkeit, S. 826.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Regimentsgericht — Regimentsgericht, sonst hatte jedes Regiment ein Militärgericht, welchem der Chef des Regiments vorstand u. welches der Auditeur verwaltete. Jetzt haben nur die größeren Truppenabtheilungen, wie Brigaden u. Divisionen, besondere Auditeurs u. die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Divisionsgerichte — Divisionsgerichte, ehedem in Preußen diejenigen Militärgerichte, welche die höhere Gerichtsbarkeit über die ganze Division hatten, die niedere aber nur, wo kein Regimentsgericht (s. d.) Platz griff, z. B. wenn Angehörige verschiedener… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärstrafgerichtsbarkeit — (Militärjustiz). Inbegriff der den militärischen Organen zustehenden rechtlichen Befugnisse. Sie beruht auf der Militärgerichtsordnung nebst Einführungsgesetz und auf dem Disziplinargesetz für richterliche Militärjustizbeamte vom 1. Dez. 1898, in …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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