Rechtsbeschwerde

Rechtsbeschwerde

Rechtsbeschwerde heißt im Militärrecht im Gegensatze zu den militärischen Dienstbeschwerden das im Militärstrafverfahren gegen Entscheidungen, die nicht Urteile sind, zugelassene ordentliche Rechtsmittel, z. B. gegen den Haftbefehl (deutsche Militärstrafgerichtsordnung, § 364, 373 ff., 175).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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