Quasikontrakt

Quasikontrakt

Quasikontrakt, eine nicht rechtswidrige Handlung, aus der sich, obwohl sie kein Vertrag oder doch kein Kontrakt im Sinne des römischen Rechts war, kontraktähnliche Rechtsfolgen ergaben. Dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch ist diese Bezeichnung unbekannt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Quasikontrakt — Qua|si|kon|trakt* der; [e]s, e: (veraltet) Scheinvertrag, einem Vertrag ähnliches Verhältnis od. Handeln (z. B. Geschäftsführung ohne Auftrag) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Quasi — (lat.), gleichsam, als wie (im Italienischen: fast, beinahe); bezeichnet in Zusammensetzungen mit andern Wörtern etwas, das nur den Schein von dem Genannten hat, es aber nicht wirklich oder nicht voll ist, z. B. Quasigelehrter, Quasifürst; in der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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