Patrimonĭalprinzip

Patrimonĭalprinzip

Patrimonĭalprinzip (lat.), die Auffassung, wonach die Staatsgewalt und der Staat wie ein Vermögen (patrimonium) des Fürsten und seines Hauses angesehen und vererbt wird (Patrimonialstaat). S. Staat.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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