Norwegen

Norwegen

Norwegen (Norge), Königreich, erstreckt sich von 57°58´43´´ (Lindesnäs) bis 71°11´ nördl. Br. (Knivskjälodden) in einer Länge von 1700 km. Seine Küsten messen (ohne Rücksicht auf die zahlreichen Meerbusen) 2800 km, und der Flächeninhalt beträgt 321,477 qkm (5838,3 QM.). S. Karte »Schweden und Norwegen« (bei Artikel »Schweden«).

Bodengestaltung.

Mit Schweden zusammen bildet N. die Skandinavische Halbinsel, deren westlicher, schmälerer Teil (nirgends breiter als 420 km) von N. eingenommen wird, ein gewaltiges Gebirgsplateau, das im O. von großen Tälern, im W. und Norden von tief einschneidenden Fjorden oder Meerbusen gespalten ist. An den meisten Stellen haben die Gebirge abgerundete Formen, und ihre Höhen tragen vorwiegend das Gepräge eines großen, wellenförmigen Plateaus, in dem die Täler und Meerbusen nur als ganz kleine Risse erscheinen. Die durchschnittliche Meereshöhe der ganzen Ländermasse Norwegens beträgt 490 m. Demzufolge nimmt das bebaute und überhaupt das urbar zu machende Land nur einen ganz unbedeutenden Teil des Areals ein. Es umfassen die öden Gebirge, Moräste etc. 235,000 qkm, die Gletscher ungefähr 7000 qkm, während nur 2400 qkm Ackerland sind. Die nördlichste Landschaft Norwegens ist Finmarken, dessen östlicher, an Rußland grenzender Teil nur abgerundete Hügel und Hochebenen enthält, die gegen das Meer zu kahl und rauh sind, während die von den großen Flüssen (besonders der Tana) durchströmten Täler des Innern im Sommer den Eindruck einer mehr südlichen Gegend machen. Westlich vom Nordkap nehmen die Gebirge das Tafelgepräge an (Näringer) und stürzen in einer Höhe von 200–400 m fast senkrecht von den Hochebenen in die See herab. Auch hier finden sich dieselben großen Flüsse, vor allen der Altenelv. An den Ufern dieses Flusses liegt die fruchtbare und waldreiche Gegend von Alten, die nördlichste Stelle, wo man Getreide erntet. Während das östliche Finmarken mit seinen großen Fjorden (Tanafjord, Laxefjord, Porsangerfjord und Varangerfjord) nicht von außerhalb liegenden Inseln geschützt wird, macht sich vom Nordkap an ein in der orographischen Bildung Norwegens stark hervortretender Zug geltend: es sind die Inseln, welche die Küste gegen das Meer decken. Zunächst finden sich nur größere Inseln (wie Magerö mit dem Nordkap, Ingö, Seiland mit dem nördlichsten Gletscher Europas, ca. 1000 m ü. M., Sörö etc.); weiter südlich mischen sich große und kleine Inseln, und diese nehmen den eigentümlichen Charakter des skandinavischen Skjärgaards an, mit welchem Namen man die beschützende Reihe von Inseln (von denen die kleinsten Skjär genannt werden) bezeichnet. Hier folgt nach dem Altenfjord der Kvänangsfjord und der gegen 100 km lange Lyngenfjord, der gegen W. von einer Alpen- und Gletscherkette begrenzt wird, die eine Höhe von 1500–2000 m erreicht (Goatzagaise, Goalzevarre, Jäggevarre, Nialavarre u.a.). Mit Lyngen beginnt eine durchgehends neue Bildungsart, mit zerrissenen Gebirgen von den bizarrsten Formen, überall durch Täler und Fjorde gespalten und eingeschnitten. Es ist dies das sogen. Nordland (s. d.). Die Gebirge haben hier meistens eine Höhe von 1000–1800 m; ihr höchster Gipfel ist Sulitjelma unweit der schwedischen Grenze (1883 m), mit Gletschern. Der Küste näher liegt der große Gletscher Svartisen (65 km lang, mehr als 1000 qkm, 1599 m hoch). Die wichtigsten Fjorde an dieser Küste sind: Balsfjord (südlich von Lyngen), Malangen, Ofotfjord, Saltenfjord, Ranen und Vessen. Dem festen Lande sind auch hier zahlreiche, meistens große Inseln vorgelagert; am nördlichsten die große Gruppe von Vesteraalen (darunter Hindö), von der aus die Gruppe von Lofoten sich weit in das Meer hinaus erstreckt. Südlich vom Vessenfjord senken sich die Gebirge, und es bildet das breite Namdal, dessen Fluß Namsen in den Namsenfjord herausfließt, einen Übergang zu den Tälern, die in das Bassin des Drontheimfjords münden. Hier liegen fruchtbare und wohlkultivierte Gegenden (der Thröndelag, in alten Zeiten der Kern Norwegens).

Ungefähr unter 63°, in der Nähe der 628 m hoch liegenden Bergstadt Röros, spaltet sich das Hochland, und die Wasserscheide, der Richtung der Meeresküste folgend, biegt gegen SW. ab. Bis zu der merkwürdigen Einsenkung am Lesjeverksvand (einem 620 m hoch gelegenen Landsee, der sein Gewässer gegen SO. dem Skagerrak und gegen NW. dem Atlantischen Meer zusendet) wird hier das Gebirge Dovrefjeld benannt. Dieser Teil des Gebirges nimmt im W. an Höhe und Wildheit zu und erreicht hier seine höchste Höhe in der Snehätta, die früher lange als der höchste Berg Norwegens (nach neuester Messung 2321 m) betrachtet ward. Der nördliche Abhang von Dovrefjeld ist ziemlich lang und durch große Täler (Orkedalen und Guldalen) gespalten. Westlicher durchfließt die von der Snehätta kommende Driva das Sundal. Der Hauptzug des Gebirges biegt nun plötzlich wiederum in einem rechten Winkel südwärts und wird weiterhin mit dem gemeinschaftlichen Namen Langfjeldene benannt. Von hier an wird der westliche Abhang durch die großen Fjorde gespalten, die sich bis 180 km in die Gebirgsmassen hineindrängen. Nachdem schon südlich vom Drontheimfjord der Stangviksfjord und der Sundalsfjord einen imposantern Charakter angenommen haben, folgt der von schönen Alpenlandschaften umgebene Romsdalsfjord, dessen innerster Zweig aus dem Romsdal (mit den Troldtinden und Romsdalshorn, 1600 bis 1900 m) die Rauma aufnimmt. Dann folgt der Fjordkomplex von Söndmör, von Gebirgen umgeben, die eine Höhe von 1500–1750 m erreichen, und dessen Küstengegenden und Inseln auch einen wilden Charakter haben. Von S. durch einen langen, im Vorgebirge von Statt endenden Gebirgsrücken getrennt, liegt der Nordfjord, von dessen Seitenzweigen einzelne außerordentlich wild sind; an der Südseite liegt die große Firnmasse Gjegnaländsbräen. Im südlichen Söndfjord sind Fördefjord und Dalsfjord weniger großartig und wild. Dann folgt der große, in viele Zweige gespaltene Sognefjord, von der Sogn benannten Gegend umgeben. Innerhalb dieser erheben sich auf einem Areal von ca. 15,000 qkm die höchsten und wildesten Gebirgsmassen Norwegens, die Jotunfjelde (Riesengebirge). Es sind über 60 Spitzen der Jötunfjelde gemessen, und fast alle übersteigen die Höhe von 2000 m. Als die bedeutendsten sind hervorzuheben: Galdhöpig (2560 m) und Glittertind (2555 m), die höchsten bekannten Punkte von ganz Nordeuropa. Im westlichen Teil der Jotunfjelde erhebt sich die wilde Gruppe der Horunger (»Hurenkinder«), die eine Höhe von 2000–2350 m haben. Westlicher, zwischen Sogn, Söndfjord und Nordfjord, ist die Gebirgsmasse in einer Länge von 90 km und in einer Breite bis zu 80 km mit ewigem Schnee bedeckt. Dieses etwa 1250 qkm große Schneeland führt nach dem im O. desselben belegenen Kirchspiel Jostedal den Namen Jostedalsbräen und erreicht eine Höhe von 2038 m, während der untere Rand der in die Täler herabfallenden Gletscher bisweilen nicht höher als 130 m ü. M. liegt. Südlich von den Jötunfjelden führt das innere Gebirgsplateau, auf dem sich mehrere hohe Gipfel erheben, den Namen Fillefjeld.

Südlich vom Sognefjord liegt ein breites Gebirgsland, dessen mittlerer Teil aus der fruchtbaren Landschaft Voß besteht, und das im S. von dem großen Hardangerfjord begrenzt wird. Die Gegenden, die diesen umgeben, führen den Namen Hardanger und haben ein ähnliches Gepräge wie Sogn. Innerhalb dieser Gegend erstreckt sich die große Hochebene, die Hardangervidda genannt wird, im Norden von dem Gletscher Hardangerjökelen und den Felsenwänden von Hallingskarvet begrenzt. Sie umfaßt 12–15,000 qkm. Im W. des Hardangerfjords, an drei Seiten umgeben von dem Hardangerfjord und dessen Armen, bedeckt der 60 km lange, 12–46 km breite Gletscher Folgefonn ein Areal von 150 qkm, von der See einen majestätischen Anblick gewährend. Die höchsten Punkte desselben werden zu 1654 m angegeben; die untere Kante des ewigen Eises hat eine verschiedene Höhe, 300–1000 m. Außerhalb aller dieser Fjorde erstreckt sich eine nur selten untei brochene Inselreihe, die auch das südlich von Hardanger um die Zweige des Bömmelfjords herum belegene Ryfylke beschützt. Ryfylke ist im ganzen niedriger als Hardanger, besitzt aber im Lysefjord eins der wildesten Risse der norwegischen Küste. Von dem Bömmelfjord ab ändert sich die Landschaft völlig. Die Inselreihe hört auf, und die Meereswellen wälzen sich gegen das unbeschützte Vorland von Jäderen mit ihrer vollen Kraft. Jäderen ist, ebenso wie das demnächst folgende Lister, eine lange, aber nicht breite Ebene, innerhalb deren sich wieder die Berge erheben, ohne jedoch eine große Höhe zu erreichen. Die dazwischenliegenden Täler sind von der Natur meistens nur karg ausgestattet, unter ihnen das weit in die Gebirge hineinschneidende Sätersdal, das von dem großen Fluß Otteraaen durchströmt wird. In diesen Gegenden liegt Lindesnäs, der südlichste Punkt des norwegischen Landes. Östlich von diesem fängt wieder die beschützende Inselreihe an, während die Gebirge noch lange ihre niedrige, kahle und wenig ansprechende Form behalten. Man nennt diese Plateaus Heier; keins darunter erhebt sich höher als 1500 m. Allmählich geht das niedrige Plateauland in die zerrissenen Gebirge von Thelemarken über, die einen verwickelten Komplex bilden, unter dem sich der Gausta als ein isolierter Kegel bis 1884 m erhebt. Die Maanelv bildet im NW. davon den Wasserfall Rjukan, 105 m hoch. Von Thelemarken folgen nun auseinander fünf große Haupttäler, die alle ihre Wasser dem langen, von niedrigen und fruchtbaren Gegenden umgebenen Christianiafjord zuführen oder doch in dessen Nähe ausmünden. Zuerst kommt, von W. angefangen, Numedal, dann Hallingdal und Valdres mit dem vom Fillefjeld kommenden Fluß Bägna, ferner Gudbrandsdalen und das an Schweden grenzende Österdalen. Alle diese Täler haben große Ähnlichkeit; sie ziehen sich von der Wasserscheide zunächst als eine kleine Furche zwischen den umgebenden Gebirgen hin, weiten sich dann mehr und mehr aus, bis endlich, je mehr sie sich der Küste nähern, die Berge fast verschwinden und der Talcharakter allmählich sich verliert. Die östlichen Täler werden insgesamt unter dem Namen des östenfjeldske N. (das östlich von den Gebirgen liegende) zusammengefaßt und bilden mit den westlichern Landschaften bis nach Lindesnäs (früher bis zur Ostgrenze Jäderens) das söndenfjeldske N. Die übrigen Teile wurden in alten Zeiten unter dem Namen des nordenfjeldsken N. verstanden, dessen südlichere Landschaften (von Statt aus) jetzt jedoch gewöhnlich das westenfjeldske N. genannt werden. Im söndenfjeldsken N. haben die Flüsse, unter denen der Glommen in Österdalen der größte ist, eine bedeutende Länge und bilden oftmals große Seen. So hat der größte aller Seen im östlichen N., Mjösen, der die Gewässer des aus dem Gudbrandsdal kommenden Laagen aufnimmt und sie wieder durch den Vormen dem Glommen zuführt, obschon er über 100 km lang ist, nur ein Areal von 364 qkm, Seine Ufer sind zum Teil niedrig und fruchtbar, besonders das südöstliche, wo sich die Ebenen von Hedemarken weithin ausdehnen. Diese Flüsse bilden auch mehrere Wasserfälle, z. B. der Glommen den 23 m hohen Sarpfoß, die alle wasserreich, aber nicht so hoch sind wie die in Thelemarken und den westlichen Gegenden, wo Wasserfälle von 150–250 m nicht selten sind (Vettisfoß in Sogn, Böringfoß und Ringedalsfoß in Hardanger). Der Reichtum an Wasserfällen bildet eine der eigentümlichsten Schönheiten der norwegischen Landschaften.

Geologische Beschaffenheit. N. besteht hauptsächlich aus Gneis, Glimmerschiefer, Quarzit, Marmor etc. mit Granit, Syenit, Gabbro, Peridotit und Serpentin, auf denen bei Christiania, in Bergen, in dem mittlern Teil des Landes und in Finmarken südlich vom Nordkap aus Quarzit, Sandstein und Tonschiefer zusammengesetzte kambrische und aus Kalken, Tonschiefern und Sandsteinen gebildete silurische Ablagerungen, vielfach mit Porphyren zusammen, ausruhen. Diese paläozoischen Bildungen liegen im Innern des Landes horizontal und ungestört, sind aber in den Küstengebieten, bei Drontheim, auf der Halbinsel Bergen, bei Christiania etc., stark gefaltet und gestört und zuweilen derart umgeändert, daß sie früher für Gneise, Talkglimmerschiefer etc. der archäischen Formation gehalten wurden. Zum Devon (oder Karbon) wird ein wenig bedeutendes Vorkommen von rotem Sandstein im Christiania-Silurbecken gestellt. Bemerkenswert ist ein ganz isoliertes Vorkommen von Jura mit schwachen Steinkohlenflözen auf der Insel Andö an der nordwestlichen Küste. N. besitzt wie Schweden überall die deutlichsten Zeichen einer Vergletscherung in der Diluvialzeit. Geschliffene und geschrammte Felsoberflächen, Rundhöckerbildung, Seen und erratische Blöcke sind eine gewöhnliche Erscheinung; Moränenablagerungen finden sich besonders in den südlichen Landesteilen. Von nutzbaren Mineralien, an denen N. sehr reich ist, seien erwähnt die Eisenerze von Arendal, die Gold-, Silber- und Bleierze von Kongsberg, Kobalt- und Nickelerze von Skutterud, Snarum und Lillehammer und Kupfererze von Thelemarken.

Klima. Pflanzen- und Tierwelt.

[Geographisch-statistische Literatur.] Vgl. Kraft, Topographisk-statistisk Beskrivelse over Kongeriget Norge (Christ. 1820–35, 6 Bde.; Bd. 1 u. 2 in 2. Aufl. 1840) und Topographisk Haandbog over Kongeriget Norge (das. 1845–48); Keilhau u.a., Gaea norvegica (deutsch, das. 1838–50, 3 Bde.); Schübeler. Pflanzenwelt Norwegens (das. 1873–1875) und Viridarium norvegicum (das. 1885 f.); Broch, Le royaume de Norvège et le peuple norvégien (2. Aufl., das. 1878); Kjerulf, Die Geologie des südlichen und mittlern N. (deutsch von Gurlt, Bonn 1880); Passarge, Sommerfahrten in N. (2. Aufl., Leipz. 1884); Paludan, Det hojere Skolevæsen i Danmark, Norge og Sverig (Kopenh. 1885); das Sammelwerk »Norges Land og Folk« (von Kjär, Ström, Vibe und vor allem Helland, Christ. 1884 ff., bis jetzt 22 Bde.); »Norway, official publication for the Paris exhibition 1900« (das. 1900); »Norge i det nittende aarhundrede« (von Brögger, Getz, Kiaer, Moe u.a., das. 1900); S. Ruge, Norwegen (2. Aufl. von Nielsen, Bielef. 1905); Drolsum, Das Königreich N. als souveräner Staat (Berl. 1905); Nielsen, Reisehandbuch (in »Meyers Reisebüchern«, 8. Aufl., Leipz. 1903); »Annuaire statistique de Ia Norvège« (amtlich, seit 1879); »Norges officielle Statistik« (Quellenwerk); O. Rygh, Norske Gaardnavne (bis jetzt 7 Bde.). Kartenwerke: »Topographische Karte« (1: 100,000, auf 216 Blätter projektiert, unvollendet); »Generalkarte von Südnorwegen« (1: 400,000, unvollendet); »Karte der Ämter« (seit 1826, in Südnorwegen 1: 200,000, im äußersten Norden 1: 400,000; Näheres s. Textbeilage zum Artikel »Landesaufnahme«); Munch, Karten des südlichen und nördlichen N. (1: 700,000, je 2 Blätter, Christ. 1845 u. 1852) und Straßenkarte (5. Aufl., das. 1885); Rosen (3. Aufl., das. 1875, 2 Blätter); Wergeland u. Waligorski (7. Aufl.); Cammermeyers »Reisekarte«, 1: 800,000 (nördlicher Teil, 2. Aufl., Christ. 1887; südlicher Teil, 6. Aufl., das. 1895); P. Nissen, General karte (1904 ff.); »Geologische Übersichtskarte« (1: 1,000,000, 1878). Spezialkarten über die ganze Küste sind seit 1835 nach amtlichen Vermessungen ausgegeben worden.

Tabelle

[Norwegen als selbständiges Reich.] N., altnord. Noregr (von Nord-vegr, d.h. nördlicher Weg; bei Plin als Nerigon), war schon ein paar Jahrtausende v. Chr. von einem germanischen Stamm bevölkert, der das Land noch jetzt innehat. Von der vorgeschichtlichen Zeit zeugen viele Funde. Die historische Zeit beginnt erst im 8. Jahrh. n. Chr. mit den Wikingerfahrten (s. Normannen), an denen sich die Norweger zahlreich beteiligten. Harald Schönhaar vereinigte 872 die zahlreichen kleinen, von Unterkönigen regierten Gaue (Fylken) zu einem Ganzen, schuf eine geordnete Verwaltung, führte Grundsteuern ein, bemächtigte sich der Shetland- und Orkneyinseln und veranlaßte indirekt die norwegische Kolonisation der Färöer sowie Islands. Sein Sohn Haakon der Gute teilte N. in vier Bezirke mit gesondertem Gesetz. Ein gemeinsames Gesetzbuch bekam N. erst unter Magnus Lagaböte (»Gesetzesverbesserer«), sein erstes geschriebenes Gesetz wahrscheinlich schon unter Magnus dem Guten, seit 1042 auch König von Dänemark.

Unter dem dänischen König Harald Blauzahn. der während der Kämpfe zwischen den Enkeln Harald Schönhaars N. eroberte und längere Zeit behauptete, fand gegen Ende des 10. Jahrh. das Christentum zuerst Eingang. Auch Olaf (I.) Tryggvessön wirkte eifrig für die Bekehrung seiner heidnischen Untertanen, und unter Olaf II., dem Heiligen, dem mittelalterlichen Schutzheiligen Norwegens, gelangte die christliche Lehre zur unbestrittenen Herrschaft. Sein erstes festes Bistum erhielt N. aber erst gegen Ende des 11. Jahrh. unter Olaf III. Kyrre und eine selbständige kirchliche Organisation erst um 1150 durch Gründung eines Erzstifts in Drontheim, während früher der dänische Erzbischof zu Lund (s. d.) das Primat ausgeübt hatte.

Seit Anfang des 12. Jahrh. (1130: Harald Gille, s. Harald 10) war N. der Schauplatz erbitterter Thronstreitigkeiten, welche die Königsmacht schwächten und die Entstehung einer mächtigen aristokratisch-hierarchischen Partei ermöglichten, deren Führer, der Jarl Erling Skakke, seinen fünfjährigen Sohn Magnus Erlingssön 1161 zum König ausrufen ließ. Gegen sie erhob sich der hochbegabte Königssproß Sverre. An der Spitze der Partei der Birkibeinar (s. d.) besiegte er seine Gegner, die beide fielen. Aus den Kämpfen, die er während seiner Regierung, namentlich mit den Baglern (s. d.), zu bestehen hatte, ging er siegreich hervor; doch wurde der lange Streit zwischen Königtum und kirchlich-weltlicher Aristokratie erst unter seinem Enkel Haakon dem Alten 1240 endgültig zugunsten der königlichen Gewalt entschieden. Er gab auch den Lübeckern (1250) das erste Handelsprivileg und unterwarf Grönland und Island. Dagegen mußte sein Sohn Magnus Lagaböte (s. oben) 1266 im Frieden von Perth die Hebriden und die Insel Man an Schottland abtreten. Mit dessen Enkel Haakon V., der den Adel vollends demütigte und den Reichsrat zum Hauptorgan der monarchischen Gewalt machte. erlosch 1319 das Königsgeschlecht Harald Schönhaars im Mannesstamm.

Durch den Vertrag von´ Oslo (1319) gelangte der dreijährige Sohn seiner Tochter Ingeborg, Magnus Eriksson von Schweden, aus dem Geschlechte der Folkunger (s. d.), auf Norwegens Thron. Dieie erste Union mit Schweden war aber nur von kurzer Dauer, da Magnus schon 1343 die norwegische Krone an seinen unmündigen Sohn Haakon VI. ab treten mußte. Durch dessen Vermählung mit Margarete (1363), dem einzigen Kinde des dänischen Königs Waldemar IV. Atterdag, wurde die Union mit Dänemark vorbereitet. Seit 1380 Witwe, führte Margarete für ihren 1376 zum dänischen, 1380 auch zum norwegischen König gewählten unmündigen Sohn Olaf V. die Regierung, die sie nach seinem Tode behielt. Seit 1389 auch im Besitz der schwedischen Krone, gründete sie 1397 in Kalmar eine Union zwischen den drei nordischen Reichen und setzte durch, daß diese ihrem Großneffen Erich als Unionskönig huldigten.

[Die dänische Zeit.] Durch den Untergang seiner Aristokratie und durch den allmählichen Übergang seines blühenden Handels in die Hände der Hanseaten war N. in seiner nationalen Kraft so geschwächt worden, daß es seine Selbständigkeit den dänischen Unionskönigen gegenüber nicht zu wahren vermochte. Ein mißlungener Versuch, sich nach dem Tod Christophs von Bayern (s. Christoph 4) loszureißen, hatte zur Folge, daß N. in der Übereinkunft zu Bergen (1450) Christian I. als König anerkennen und eine »ewige« Union mit Dänemark schließen mußte. Die ihm in diesem Vertrag verbürgte Gleichstellung stand nur auf dem Papier. In folge der Schwäche seines Reichsrates sank es immer mehr zu einem dänischen Vasallenstaat herab. Nachdem während der Grafenfehde (s. d.) eine vom norwegischen Erzbischof Olaf Ingebrigtssön wider Christian III. hervorgerufene feindselige Bewegung gescheitert war, büßte N. auch den letzten Schein von Selbständigkeit ein, indem Christian 1536 auf dem Kopenhagener Herrentag erklärte, daß N. seine Selbständigkeit verwirkt habe und künftig, wie Schonen, Seel and etc., lediglich als ein Glied des dänischen Reiches, d.h. als eine dänische Provinz, zu betrachten sei. Demgemäß erfolgte die Auflösung des norwegischen Reichsrates; auch ging die Verwaltung allmählich in die Hände dänischer, bez. holsteinischer Edelleute über.

Im Zusammenhang mit dem Verlust der äußern Selbständigkeit machte in N. der schon im Mittelalter bedeutende Einfluß Dänemarks auf die Sprache und die Gebräuche des Landes im 16. Jahrh. weitere Fortschritte, wobei sich namentlich die Durchführung der lutherischen Reformation von 1537 durch dänische Kräfte als ein wirksames Hilfsmittel erwies. Die alte norwegische Sprache wurde immer mehr verdrängt, und seit dem 17. Jahrh., wo ein den norwegischen Verhältnissen angepaßtes dänisches Gesetzbuch zur Einführung gelangte (1687). war Dänisch die Sprache nicht nur der Kirche und des Gesetzes, sondern auch der Gebildeten. Häufig war N. in dieser Zeit auch Schauplatz der Kriege zwischen Dänemark und Schweden und verlor an letzteres 1645 Jemtland und Herjeådalen, 1658 Bohuslän.

Die franzosenfreundliche Haltung Dänemarks im Weltkampf zwischen Napoleon I. und der antifranzösischen Koalition führte zur Lostrennung Norwegens, indem Schweden, dessen Politik der Kronprinz Karl Johann (der frühere französische Marschall Bernadotte) leitete, sich als Lohn für seinen Anschluß an die Koalition vertragsmäßig die Hilfe Rußlands, Englands, Österreichs und Preußens zum Erwerb Norwegens sicherte. Nach der Schlacht bei Leipzig wandte sich Karl Johann nach Holstein und nötigte Friedrich VI., im Frieden zu Kiel (14. Jan. 1814) N. gegen Vorpommern an Schweden abzutreten.

Die mehrjährige Unterbrechung jeder Verbindung mit Dänemark hatte nun aber in N. das Nationalbewußtsein zu neuem Leben erweckt, so daß Anfang 1814 der Plan des dänischen Statthalters, Prinz Christian Friedrich (s. Christian 15), N. zu einem selbständigen und unabhängigen Reiche zu erheben, lebhaften Anklang fand. Die Norweger bestritten Friedrich VI. das Recht, ihr Land ohne ihre Zustimmung abzutreten. Am 16. Febr. trat in Eidsvold (j. d.) eine norwegische Reichsversammlung zusammen, die am 17. Mai eine Verfassung annahm und Christian Friedrich zum norwegischen König wählte.

Die militärische Kraft des neuen Reiches war indessen den unter dem Befehl Karl Johanns Ende Juli in N. eindringenden schwedischen Truppen nicht gewachsen. Schon 14. Aug. mußte sich Christian Friedrich, der sogen. Dreimonatskönig, in der Konvention von Moss (s. d.) zur Niederlegung der Krone und zur Einberufung eines außerordentlichen Storthings verpflichten, wogegen der König von Schweden die Annahme der sogen. Eidsvolder Konstitution gelobte, nachdem darin die durch die Vereinigung der beiden Länder bedingten Veränderungen vorgenommen wären. Dem gemäß wurde, nach Unterhandlungen zwischen dem Storthing und schwedischen Kommissaren, jene Konstitution einer durchgreifenden Révision unterzogen, wodurch N. fortan ein freies, selbständiges, unteilbares und unabtretbares, mit Schweden unter Einem König vereinigtes Königreich wurde. Am 4. Nov. 1814 wählte hierauf das Storthing den schwedischen König Karl XIII. einstimmig zum norwegischen König. Diejenigen Unionsbestimmungen und Teile des norwegischen Grundgesetzes, zu deren Inkrafttreten die Zustimmung des schwedischen Reichstags erforderlich war, wurden mit andern ergänzen den Unionsbestimmungen vereinigt und vom schwedischen Reichstag, bez. norwegischen Storthing 1815 als sogen. Reichsakte angenommen.

[Norwegen in der Union mit Schweden.]Schon früh machte sich in N. bei einem Teil der Nation das Bestreben bemerkbar, die Bande der Union und den Einfluß des Unionskönigs zu schwächen (Freunde der Union waren aber z. B. J. Aall, Chr. M. und K. Falsen, Wedel-Jarlsberg [s. d.] u.a.). Die unter dem gebrechlichen Karl XIII. vom Storthing beschlossene Aufhebung des Adels wurde 1821 von seinem Nachfolger Karl XIV. Johann sanktioniert. Dagegen scheiterte der gleichzeitige Versuch des Storthings, sich der Auszahlung des norwegischen Anteils an der dänischen Staatsschuld zu entziehen, an der drohen den Haltung der Großmächte und an dem energischen Widerstand Karl Johanns, dessen kräftiges Eingreifen später freilich nicht selten zu scharfen Konflikten mit dem Storthing führte (s. Collett 1), besonders seit 1833, wo eine demokratisch-bäuerliche Storthingsmajorität an die Stelle der bisherigen konservativ-bureaukratischen Mehrheit getreten war. Oskar I., zu dessen Ratgebern in N. namentlich der konservative Staatsmann F. Stang gehörte, erfreute sich in N. großer Beliebtheit, da er den Norwegern ein eignes Reichswappen, eine eigne Handelsflagge und einen eignen Orden (s. Olaf-Orden) bewilligte. Doch verwarf das Storthing 1857 die von einem schwedisch-norwegischen Komitee ausgearbeiteten Vorschläge, die auf einen Ausbau der Union abzielten. Als das erste Storthing unter Karl XV. gegen zwei Stimmen das Recht des Königs aufhob, für N. einen Statthalter (1814–29 waren es Schweden gewesen) zu ernennen, betonte der schwedische Reichstag sein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung der Statthalterfrage und forderte zugleich eine Revision der Unionsverhältnisse, worauf der König dem Storthingsbeschluß die Sanktion verweigerte. Die von einem neuen Unionskomitee entworfenen unionellen Revisionsvorschläge wurden 1871 vom Storthing mit großer Mehrheit abgelehnt (s. Aschehoug). Als Oskar II. 18. Sept. 1872 den Thron bestieg, zeigte sich das Storthing, das seit 1871 alljährlich (bis dahin bloß jedes dritte Jahr) zusammentritt, entgegenkommend und bewilligte die Kosten für die Krönung in Drontheim, wogegen der König 1873 der Aufhebung des Statthalterpostens zustimmte. Die anfangs (1873) abgelehnte skandinavische Münzkonvention wurde 1875 vom Storthing angenommen, ebenso eine neue Zollkonvention mit Schweden (1874). Dagegen rief der seit 1872 zwischen Regierung und Volksvertretung schwebende Streit über die vom Storthing verlangte Anwesenheit der Staatsräte bei den Storthingssitzungen 1880 einen schweren Verfassungskonflikt hervor. Obwohl der König dreimal gegen jene vom Storthing dreimal beschlossene Verfassungsönderung sein Veto eingelegt hatte, das im vorliegenden Falle nach der Ansicht der Regierung wie der bedeutendsten Staatsrechtslehrer kein bloß suspensives, sondern ein absolutes war, faßte die radikale Storthingsmehrheit doch 9. Juni 1880 den Beschluß, daß der veränderte Verfassungsartikel auch ohne königliche Genehmigung Gesetz sei. Infolgedessen trat der langjährige konservative Ministerpräsident F. Stang (s. d.) zurück und erhielt seinen Parteigenossen Selmer (s. d.) zum Nachfolger.

Dieser sogen. Vetostreit, der 1881 durch Differenzen zwischen Regierung und Parlament in der Heeresreorganisationsfrage noch verschärft wurde, führte schließlich dahin, daß die radikale Storthingsmehrheit 1883 gegen Selmer und seine Kollegen wegen Nichtausführung des Beschlusses vom 9. Juni 1880 die Ministeranklage bei dem zum großen Teil aus Storthingsmitgliedern bestehenden Reichsgericht anhängig machte, das nach weitläufigen Verhandlungen im März 1884 die Angeklagten für schuldig erklärte und sie zumeist ihres Amtes entsetzte und in die hohen Prozeßkosten verurteilte. Der König versagte zwar dem Urteil seine Genehmigung, erteilte aber dem Kabinett Selmer die nachgesuchte Entlassung und berief, da er einen friedlichen Ausgleich wünschte, 26. Juni 1884, nach einem konservativen Übergangsministerium Schweigaard, den Führer der radikalen Storthingsmehrheit, Joh. Sverdrup (s. d.). Unter ihm wurden mehrere Forderungen der Linken verwirklicht, so eine Erweiterung des Wahlrechts (1884) und die Umgestaltung des Heerwesens in einem für die eventuelle Verteidigung der Union wenig günstigen Sinn (1885, bez. 1887). Die von seinem Neffen Jak. Sverdrup (s. d.) als Kultusminister befolgte Politik führte jedoch bald zur Spaltung der Regierungsmajorität in eine »radikale« Linke unter der Führung Steens und eine »gemäßigte«, kirchlich gesinnte Linke, die größtenteils aus Anhängern Oftedals (s. d.) bestand. Obwohl das 1887 vorgelegte neue Kirchengesetz an dem Widerstande der vereinigten konservativ-radikalen Opposition scheiterte, trat Joh. Sverdrup doch erst zurück, nachdem bei den Wahlen von 1888 die gemäßigte Linke zu einer geringfügigen Minderheit herabgesunken war. Sein Nachfolger wurde 12. Juli 1889 der Konservative Emil Stang (s. d.), der Führer der jetzt relativ stärksten Storthingspartei.

Von nun an wurde das politische Leben in N. beinahe völlig durch die Unionsfrage beherrscht. Als die Radikalen eine Aufhebung der für die Unions länder gemeinsamen Institutionen ohne vorherige Verhandlung mit Schweden forderten, trat das konservative Kabinett E. Stang zurück. An seine Stelle trat 6. März 1891 ein radikales Ministerium Steen (s. d. 2), dessen Programm (eignes Ministerium des Äußern und eignes Konsulatwesen für N.) bei den Wahlen von 1891 siegte. Infolgedessen erklärte das Storthing die Errichtung eines eignen Konsulatwesens für eine ausschließlich norwegische Angelegenheit (1. März 1892), genehmigte eine größere Summe für die vorbereitenden Maßregeln und suchte, als der König seine Bestätigung versagte, dessen Widerstand in Gemeinschaft mit der Regierung, die am 29. Juni ihr Abschiedsgesuch eingereicht hatte, durch eine Art Streik, freilich vergebens, zu brechen.

Die auf eine Sprengung der Union gerichteten Beschlüsse des Storthings riefen in Schweden eine starke Gegenbewegung hervor. Der schwedische Reichstag betonte 1891–93 wiederholt sein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung über die unionellen Streitpunkte und zwang durch sein entschlossenes Vorgehen das Kabinett Steen im April 1893 zum Rücktritt. Die Stellung des neuen konservativen Ministeriums, an dessen Spitze abermals E. Stang trat, war sehr schwierig. Das Storthing ließ es an Kundgebungen des Mißtrauens nicht fehlen, drohte mit einem Reichsgericht, verminderte die Apanagen des Königs und des bei den Radikalen besonders unbeliebten Kronprinzen Gustav (s. d. 5), kündigte zum 1. Jan. 1895 die konsulare Gemeinsamkeit mit Schweden und bewilligte den norwegischen Anteil an den konsularen und diplomatischen Ausgaben unter derartigen Bedingungen, daß Schweden es vorzog, fortan allein sämtliche Kosten zu bestreiten. Da überdies die Radikalen bei den Storthingswahlen von 1894 die Mehrheit be. hielten, reichte das Kabinett E. Stang 31. Jan. 1895 sein Abschiedsgesuch ein, das der König aber nach langen fruchtlosen Unterhandlungen mit verschiedenen radikalen und gemäßigten Parteiführern ablehnen mußte. Im Zusammenhang hiermit nahm die Spannung zwischen den beiden Unionsländern eine sehr bedenkliche Wendung. Schließlich wurde indessen das Storthing durch mehrere energische Beschlüsse des schwedischen Reichstags zum Einlenken bestimmt, erklärte sich (7. Juni) zur Anknüpfung von Verhandlungen mit Schweden über die schwebenden unionellen Hauptstreitfragen der gemeinsamen Diplomatie und des gemeinsamen Konsulatwesens bereit und bewilligte bedingungslos den norwegischen Anteil an den konsularen, bez. diplomatischen Ausgaben sowie die Rückerstattung der von Schweden für N. geleisteten Vorschüsse (s. oben). Am 14. Okt. fand die langwierige Ministerkrisis mit der Berufung eines aus Mitgliedern aller Storthingsparteien gebildeten Kabinetts Hagerup (s. d.) ihren Abschluß.

Das Bestreben der neuen Regierung, die aus der Tagesordnung vom 7. Juni 1895 sich ergebenden unionellen Verpflichtungen zu erfüllen, wurde durch die radikale Storthingsmehrheit vereitelt, die den schon 1893 gefaßten, aber damals vom König nicht sanktionierten Beschluß, betreffend die Einführung einer »reinen« norwegischen Handelsflagge (anstatt der seit 1844 bestehenden, mit dem Unionszeichen geschmückten), wiederholt annahm, eine Wiedererhöhung der königlichen, bez. kronprinzlichen Apanage (s. oben) mehrfach ablehnte und auch sonst öfters eine antimonarchische sowie antiunionelle Gesinnung bekundete. Die schwere Niederlage des Ministeriums bei den Wahlen von 1897, wo die Ultraradikalen die zur Erhebung der Ministeranklage und zur Vornahme von Verfassungsänderungen erforderliche Zweidrittelmehrheit erlangten, hatte zur Folge, daß Hagerup und seine Kollegen zurücktraten, worauf Steen 17. Febr. 1898 abermals ein radikales Kabinett bildete. Gleichzeitig erfolgte die Auflösung eines schwedisch-norwegischen Komitees, das seit November 1895 über eine durchgreifende Revision der Unionsverfassung beriet, aber zu einer Verständigung über die schwebenden Streitfragen nicht zu gelangen vermochte. Die neue ultraradikale Mehrheit, deren Führer Ullmann (s. d.) Storthingspräsident wurde, genehmigte 21. April 1898 ein Gesetz über die Einführung des allgemeinen aktiven Wahlrechts in N. und beschloß 17. Nov. zum drittenmal die Einführung der »reinen« norwegischen Handelsflagge (s. oben), was in Schweden lebhafte Verstimmung hervorrief. Erst 11. Okt. 1899 wurde die »Flaggenfrage« endgültig den Wünschen des Storthings gemäß entschieden.

Die Wahlen von 1900, die ersten seit Einführung des allgemeinen Wahlrechts, führten zu keiner Veränderung in der Stärke der Parteien. Doch zeigte es sich bald, daß bei der Regierungsmehrheit keine einheitliche Anschauung in bezug auf die Behandlung der unionellen Streitfragen herrschte, weshalb Steen, nach mehreren vergeblichen Rekonstruktionsversuchen seines Kabinetts, 16. April 1902 zurücktrat. Hierauf übernahm sein radikaler Gesinnungsgenosse Blehr (s. d.), bis dahin norwegischer Staatsminister in Stockholm, das Präsidium, während der bisherige Justizminister Qvam (s. d.) den erledigten Stockholmer Posten erhielt und der Ministerialdirektor Sigurd Ibsen (s. d.), ein Sohn des Dichters, zum Staatsrat ernannt wurde (21. April).

Für die Gestaltung des Unionsverhältnisses zwischen N. und Schweden war der Eintritt Ibsens in die Regierung von großer Bedeutung. Hier wie als Mitglied einer Anfang 1902 einberufenen schwedisch-norwegischen Kommission, die über eine eventuelle Auflösung der bisherigen konsularen Gemeinschaft zu beraten hatte, vertrat er, obwohl die ultraradikale Storthingsmehrheit noch 23. Jan. 1903 mit 81 gegen 32 Stimmen bedingungslos die sofortige Schaffung eines eignen Konsulatwesens begehrte, einen vermittelnden Standpunkt und entwarf mit dem schwedischen Minister des Äußern, v. Lagerheim (s. d.), im März 1903 die Grundlagen für spätere Konsulatsverhandlungen, wonach für beide Länder zwar ein getrenntes Konsularsystem eingeführt, das Verhältnis der Konsuln zum gemeinsamen Minister des Äußern und zur gemeinsamen Diplomatie aber durch ein gemeinsames Gesetz geregelt werden sollte, dessen Abänderung oder Aufhebung nur mit Zustimmung beider Kontrahenten erfolgen könnte. Infolge dieses Übereinkommens kam es innerhalb der Regierung, deren ultraradikale Mitglieder jede Verhandlungspolitik Schweden gegenüber verwarfen, zu einer partiellen Ministerkrisis, die am 9. Juni 1903 mit dem Rücktritt des Kriegsministers Stang und des Landwirtschaftsministers Konow endete, da Ibsen über einen starken Anhang bei der Wählerschaft verfügte und die Storthingswahlen unmittelbar bevorstanden.

Das Ergebnis dieser Wahlen stand im engsten Zusammenhang mit den Vorgängen im Großfürstentum Finnland (s. d., Geschichte). Im Hinblick auf die dort seit 1899 betriebene Russifizierungspolitik hatte sich nämlich bei einem größern Teil der norwegischen Nation vorübergehend die Überzeugung Bahn gebrochen, daß N. und Schweden den alten Bruderzwist vergessen und, zur Verteidigung der gemeinsamen Kultur gegen die von Osten her drohende Gefahr, sich fester aneinander schließen müßten. Der Hauptvertreter dieses Gedankens war Sig. Ibsens Schwiegervater, der Dichter Björnstjerne Björnson (s. d.), der lange zu den heftigsten Gegnern der Union gehört hatte. Seiner Beredsamkeit in Wort und Schrift gelang es, die Linke 1903 in zwei Teile zu spalten: die Regierungslinke und die »Liberale Wahlmannsvereinigung«. Während erstere für die bedingungslose, sofortige Einführung eines eignen Konsulatwesens und für vorbereitende Maßregeln zur Schaffung eines eignen Ministeriums des Äußern eintrat, erstrebte die neue »Sammlungspartei«, im Verein mit den Gemäßigten und Konservativen, eine friedliche Lösung der Konsulatsfrage durch freundschaftliche Verhandlungen mit Schweden auf der Grundlage des März-Übereinkommens. Bei den Storthingswahlen im Herbst 1903 erlangten die Anhänger der Verhandlungspolitik die Mehrheit (64 Konservative, bez. Liberale, 5 Sozialisten, 48 Radikale). Infolgedessen trat das Kabinett Blehr zurück und wurde 22. Okt. durch ein aus je 5 Konservativen, bez. Liberalen bestehendes Koalitionsministerium abgelöst, dessen Präsidium abermals Hagerup übernahm, während S. Ibsen Staatsminister und Chef der Stockholmer Staatsratsabteilung wurde.

Unter der neuen Regierung nahm, besonders infolge der Vorgänge in Ostasien, die Spannung zwischen den Unionsländern zunächst sichtlich ab. Der beiderseitige Meinungsaustausch über die Vorbedingungen für die Einführung eines zum Teil getrennten Konsularsystems vollzog sich in freundschaftlichen Formen, und die Versuche der Ultraradikalen, das gute Einvernehmen zu stören, blieben längere Zeit erfolglos. Als aber der Verlauf des russisch-japanischen Krieges die russische Gefahr für Skandinavien in immer weitere Ferne rückte, erhielt in N. die antiunionelle Strömung bald von neuem die Oberhand, und im Februar 1905 kam es sogar dahin, daß die Konsulatsverhandlungen völlig strandeten, da N. jedes die Union sichernde Zusammenwirken der geplanten Sonderkonsuln mit der gemeinsamen Diplomatie ablehnte.

[Die norwegische Revolution von 1005.] Mit dem Rücktritt des Kabinetts Hagerup-Ibsen (Anfang März) hatten die Gegner des Unionsgedankens endgültig gesiegt. Unter Führung des neuen Ministerpräsidenten Michelsen (s. d. 2), des Staatsministers Lövland (s. d.), des Storthingspräsidenten K. Chr. Berner (s. d. 3) und des Polarforschers Fridtj. Nansen (s. d. 2) kam nunmehr eine Art Verschwörung zustande, deren Ziel die gewaltsame Lostrennung Norwegens von Schweden war. Geschickt wußte man binnen wenigen Wochen die Volksmassen und das Heer dem Herrscherhaus, bez. dem Brudervolk zu entfremden sowie die öffentliche Meinung in Europa für N. zu gewinnen. Zugleich wurden die seit 1901 an der schwedischen Grenze errichteten Befestigungen verstärkt, Truppen heimlich mobilisiert und durch Storthingsbeschlußeine Kriegsanleihe von 45 Mill. Mk. aufgenommen.

Inzwischen (5. April) hatte Kronprinz Gustav, der seit 8. Febr. für seinen erkrankten Vater die Regentschaft führte, die Unionsländer zur sofortigen Wiederaufnahme von Verhandlungen über eine Neuordnung der unionellen Angelegenheiten auf der Grundlage völliger Gleichstellung aufgefordert. Zwar erklärte sich nur der schwedische Reichstag (12. April) mit seinem Vorschlag einverstanden. Aber anderseits hielt man es norwegischerseits damals noch nicht für geraten, seine wahre Gesinnung zu offenbaren, sondern versicherte (25. April) ausdrücklich, daß man eine Auflösung der bestehenden Union keineswegs herbeizuführen bezwecke. Erst nachdem eine bedenkliche, den europäischen Frieden gefährdende Zuspitzung der Marokkofrage eingetreten war, wagten die Norweger die Maske abzuwerfen. Am 23. Mai beschloß das Storthing einstimmig die Errichtung eines besondern Konsulatswesens zum 1. April 1906 und bewilligte die zu den vorbereitenden Maßregeln erforderlichen Geldmittel. Als König Oskar, der inzwischen die Regierung wieder übernommen hatte, 27. Mai von seinem grundgesetzmäßigen Vetorecht Gebrauch machte und die Sanktion jenes verfassungswidrigen Beschlusses verweigerte, reichte das Kabinett Michelsen sein Entlassungsgesuch ein, das der König jedoch »für jetzt« ablehnte. Die Antwort hierauf war ein Ministerstreik und, als Kronprinz Gustav sich zur Teilnahme an der Vermählungsfeier des deutschen Kronprinzen nach Berlin begeben hatte, eine Revolution. Am 7. Juni erklärte das Storthing den König für abgesetzt und die Union mit Schweden für aufgehoben, trug den erledigten Thron einem jüngern Prinzen des Hauses Bernadotte an und beauftragte das Ministerium Michelsen mit der einstweiligen Weiterführung der Regierungsgeschäfte.

König Oskar legte gegen die »revolutionären und aufrührerischen Schritte« des Storthings sofort Protest ein, schlug prinzipiell das Anerbieten betreffs Neubesetzung des norwegischen Königsthrons aus und berief zum 20. Juni einen außerordentlichen schwedischen Reichstag, der durch Beschluß vom 27. Juli zu der eigenmächtigen Aufhebung des Unionskontrakts durch N. Stellung nahm. Er erklärte sich zu Verhandlungen über eine etwaige Auflösung der Union nur dann bereit, falls ein neugewähltes Storthing einen solchen Antrag bei Schweden stellen oder N. sich durch Volksabstimmung in gleichem Sinn aussprechen würde, forderte die Herstellung einer Art Neutralitätszone zwischen beiden Reichen, die gesetzliche Festlegung der Weidegerechtigkeit für schwedische Renntiere im nördlichen N. sowie die Sicherung des schwedischen Transithandels gegen jede Erschwerung und bewilligte einen Kredit von 112 Mill. Mk. für etwaige aus der Unionskrise sich ergebende »Veranstaltungen«. Das durch umfassende Rüstungen zu Wasser und zu Lande unterstützte Ultimatum Schwedens bewirkte, daß das Storthing, nachdem die Norweger sich 13. Aug. mit 368,200 gegen 184 Stimmen im Sinn der Unionsauflösung ausgesprochen hatten, an Schweden 22. Aug. die Bitte richtete, in die Aufhebung des Unionskontrakts zu willigen und durch Verhandlungen eine friedliche Lösung der Unionskrise zu ermöglichen. Bei den seit 31. Aug. in Karlstad stattfindenden Konferenzen sträubte sich N. anfangs lebhaft gegen die Schleifung seiner neuen Grenzbefestigungen, mußte aber, als die schwedischen Delegierten 14. Sept. mit einem sofortigen Einmarsch drohten, in allen wesentlichen Punkten nachgeben. Die provisorische Karlstader Übereinkunft vom 23. Sept., wonach übrigens alle zwischen beiden Reichen in den nächsten zehn Jahren etwa entstehenden, geringfügigern Streitigkeiten an das Haager Schiedsgericht verwiesen werden sollten, ward nach langwierigen, heftigen Debatten 9. Okt. vom Storthing mit 101 gegen 16 Stimmen, 13. Okt. vom schwedischen Reichstag einstimmig genehmigt. Nachdem letzterer hierauf (16. Okt.) der Aufhebung der Reichsakte, der Anerkennung Norwegens als eines unabhängigen Staates, bez. der Entfernung des Unionszeichens aus der Reichsflagge zugestimmt und das Karlstader Übereinkommen durch die Unterschrift von Vertretern beider Reiche (25. Okt.) völkerrechtliche Gültigkeit erlangt hatte, verzichtete König Oskar für sich, bez. für sein Haus auf den norwegischen Thron (27. Okt.) und ließ zugleich den auswärtigen Mächten mitteilen, daß N. fortan ein von der Union mit Schweden losgelöstes, unabhängiges Reich sei.

[Norwegen als unabhängiges Königreich.] Schon im Frühsommer 1905 hatte die größtenteils monarchisch gesinnte Revolutionsregierung mit Prinz Karl von Dänemark geheime Verhandlungen wegen sofortiger Annahme der norwegischen Königskrone angeknüpft. Doch wurde dem Prinzen damals von seinem Großvater Christian IX. die Erlaubnis zur Überfahrt nach N. bis zur friedlichen Lösung der Unionskrise verweigert. Dieser Umstand kam der in N. ziemlich stark vertretenen republikanischen Partei sehr zu statten. Nur mit Mühe konnte die Regierung, nachdem die staatsrechtliche Aufhebung der Union erfolgt war, im Storthing 31. Okt. die Verwerfung eines Antrags auf Volksabstimmung über die künftige Staatsform sowie (mit 87 gegen 29 Stimmen) die Annahme eines Kompromißvorschlags erzwingen, wonach sie ermächtigt wurde, dem Prinzen Karl die norwegische Krone anzubieten, falls die norwegische Nation 12. und 13. Nov. sich dafür durch Volksabstimmung ausspräche. Diese ergab eine bedeutende Mehrheit für die dänische Thronkandidatur (259,563 gegen 69,264 Stimmen). Infolgedessen vom Storthing 18. Nov. einstimmig zum König von N. gewählt, nahm Prinz Karl (geb. 3. Aug. 1872) die Wahl an und hielt 25. Nov. als König Haakon VII. mit seiner Gemahlin Maud, einer Tochter König Eduards VII. von England, und seinem Söhnchen Alexander (jetzt Olaf genannt) unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug in Christiania. Am 27. Nov. leistete er den Eid auf die Verfassung und bestätigte die Mitglieder des Kabinetts Michelsen, aus dem inzwischen (31. Okt.) der republikanische Finanzminister Gunnar Knudsen ausgetreten war, in ihren Ämtern. Seitdem hat sich die Entwickelung Norwegens in ruhigen Bahnen vollzogen. Bei den Herbstwahlen von 1906 soll, dem Wahlgesetz von 15. Mai 1905 zufolge, zum erstenmal das direkte Wahlsystem (mit Stichwahl), unter Einteilung des Landes in 123 Einzelkreise, zur Anwendung gelangen (s. auch die Artikel »Dänemark, Island, Schweden und Schwedisch-Norwegische Union«).

[Geschichtsliteratur.] »Diplomatarium Norvegicum« (Christ. 1847–1903, 17 Bde.); »Norges gamle Love indtil 1447« (1846–1904, 6 Bde.); »Norske Rigsregistranter« (1861–90, 11 Bde.); »Monumenta historica Norvegiae« (hrsg. von G. Storm, 1880); Boyesen, History of Norway (Lond. 1886, und in der Sammlung »Story of nations«, 1900); Överland, Illustreret Norges Historie (Christ. 1885–95, 5 Bde.); P. A. Munch, Det norske Folks Historie (1852–63, 8 Bde., reicht bis 1387; die vier ersten Hauptabschnitte deutsch von Claussen, Lübeck 1853–54, 2 Bde.); J. R. Keyser und O. Rygh, Norges Historie (1866–70, 2 Bde.; reicht bis 1387); J. E. Sars, Udsigt over den norske Folks Historie (1871–91, 4 Bde.) und Norges politiske Historie 1815–1885 (1904); Y. Nielsen, N orges Historie i 1814 (1904) und Norges Historie efter 1814 (1882–92, 3 Bde.; reicht bis 1837); Schriften etc. von Alin, Daae, Ch. M. Falsen, J. R. Keyser, P. A. Munch, Y. Nielsen, J. E. Sars, G. Storm und Varenius (s. diese Artikel); Åkerblom, Sveriges förhållande till Norge under medeltidsunionen (Lund 1888); Björlin, Der Krieg in N. 1814 (deutsch, Stuttg. 1895); Edén, Die schwedisch-norwegische Union und der Kieler Friede (deutsch, mit Einleitung von Arnheim, Leipz. 1895); Y. Nielsen, Der Vertrag von Moss und die schwedisch-norwegische Union (deutsch, Kiel 1895); Clason, Unionsfrågans tidigare skeden (Stockh. 1898); Fridtj. Nansen, N. und die Union mit Schweden (deutsch, Leipz. 1905); Edén, Schwedens Friedensprogramm und die skandinavische Krise (deutsch, Halle 1905); K. Nordlund, Die schwedisch-norwegische Krise in ihrer Entwickelung (deutsch, das. 1905); A. Ch. Bang, Udsigt over den norske Kirkes Historie under Katholicismen (Christ. 1887) und Den norske Kirkes Historie 1536 til 1600 (1893–95); J. B. Willson, History of the church and state in Norway from the 10. to the 16. century (Westminster 1903); Bendixen, Et Omrids af Norges Handelshistorie (Bergen 1900); »Norsk Historisk Tidsskrift« (Christ., seit 1870).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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