Aussonderung

Aussonderung

Aussonderung, nach der deutschen Konkursordnung (§ 43–46) wie nach der österreichischen (§ 26 ff.) die Ausscheidung der dem Gemeinschuldner nicht gehörenden Gegenstände aus der Konkursmasse auf Grund eines dinglichen oder eines persönlichen Rechtes. Die ausgesonderten Gegenstände werden dem Aussonderungsberechtigten vom Konkursverwalter. wenn er das Recht auf A. anerkennt, übergeben. Dieser muß jedoch bei Ansprüchen von mehr als 300 Mk. Wert die Genehmigung des Gläubigerausschusses ein holen, auch den Gemeinschuldner regelmäßig vorher benachrichtigen. Von besonderer Bedeutung ist das in § 37 der deutschen Konkursordnung geregelte (auch right of stoppage in transitu oder droit de suit genannte) Recht der Verkäufer oder Kommissionär. auf A. der von einem andern Ort an den Gemeinschuldner gesendeten und von diesem noch nicht vollständig bezahlten Waren. Die Aussonderungsberechtigten wurden im gemeinen Rechte Vindikanten oder Separatisten ex jure dominii genannt. Vgl Abgesonderte Befriedigung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Aussonderung — (Excretion), der Vorgang im Körper, durch welchen eingeführte u. abgesonderte Stoffe aus demselben entfernt u. etwas Fremdartiges für ihn werden, wie die A. durch den After (der Stuhlgang), des Urins durch die Harnröhre, der Ausdünstungsmaterie… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aussonderung — Aussonderung,die:1.〈dasEntfernenausetw.nachbestimmtenGesichtspunkten〉Ausscheidung·Ausgliederung·Eliminierung·Elimination;Ausmusterung(milit);auch⇨Auswahl(1)–2.⇨Ausscheidung(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Aussonderung — ↑Selektion …   Das große Fremdwörterbuch

  • Aussonderung — Deakzession (aus lateinisch de weg von und accedere hinzukommen , wachsen ) bezeichnet die Aussonderung, Reduktion, Bereinigung, den Abbau oder Abgang von Beständen bzw. Sammlungen einer Bibliothek, eines Archivs oder eines Museums. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Aussonderung — Aus|son|de|rung 〈f. 20〉 das Aussondern * * * Aus|son|de|rung, die; , en: das Aussondern; das Ausgesondertwerden. * * * Aussonderung,   im Konkursverfahren die Herausnahme der Gegenstände aus der Konkursmasse, die nicht dem Gemeinschuldner,… …   Universal-Lexikon

  • Aussonderung — im ⇡ Insolvenzverfahren Trennung eines nicht zum Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners gehörenden Gegenstandes von der ⇡ Insolvenzmasse (§§ 47, 48 InsO). Die Geltendmachung des Anspruchs erfolgt im Streitfalle vor dem ordentlichen Gericht. Fälle: 1.… …   Lexikon der Economics

  • Aussonderung — Aus|son|de|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Aussonderungsrecht — Aussonderung ist ein Begriff aus dem Insolvenzrecht, der die Entnahme von Gegenständen oder Rechten aus der Insolvenzmasse auf Verlangen eines Berechtigten beschreibt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aussonderungsfähigkeit 3 Verfahren …   Deutsch Wikipedia

  • DKW Munga — Auto Union GmbH DKW Munga 8 (Fahrzeug aus dem Bestand des Militär Technik Museums Bad Oeynhausen) Munga Hersteller …   Deutsch Wikipedia

  • Bestandsbereinigung — Deakzession (aus lateinisch de weg von und accedere hinzukommen , wachsen ) bezeichnet die Aussonderung, Reduktion, Bereinigung, den Abbau oder Abgang von Beständen bzw. Sammlungen einer Bibliothek, eines Archivs oder eines Museums. Die… …   Deutsch Wikipedia

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