Aussetzung des Verfahrens

Aussetzung des Verfahrens

Aussetzung des Verfahrens, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 148–155 u. 239 ff.) die vom Gericht angeordnete vorläufige Einstellung des Verfahrens, von der das durch den Parteiwillen veranlaßte Ruhen (s. d.) und die von selbst eintretende Unterbrechung (s. d.) des Verfahrens zu unterscheiden sind. Die A. ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (teils auf Antrag, teils von Amts wegen) zulässig. Dies ist z. B. der Fall, wenn eine Partei stirbt oder prozeßunfähig wird etc., aber, weil ein Prozeßbevollmächtigter vorhanden ist, eine Unterbrechung des Verfahrens nicht eintritt; ferner wenn die Entscheidung des Rechtsstreites von einem Rechtsverhältnis abhängt, das den Gegenstand eines andern Prozesses bildet oder von einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist, oder sich der Verdacht einer für die Entscheidung erheblichen strafbaren Handlung ergibt. Die (neuen) Paragraphen 151–155 schreiben die A. wegen solcher Fälle vor, in denen die Entscheidung davon ab hängt, wie in einem andern Prozeß über die Gültigkeit oder Anfechtbarkeit der Ehe etc. entschieden wird. Zufolge der A. hört der Lauf jeder Frist auf; nach Beendigung der A. beginnt die volle Frist von neuem zu laufen. Gegen die Anordnung oder Ablehnung der A. findet Beschwerde statt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Unterbrechung des Verfahrens — nennt die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) den (notwendigen) Stillstand des Verfahrens, der infolge bestimmter, vom Willen der Parteien abhängiger Umstände ohne weiteres eintritt. Solche Umstände sind: 1) Tod einer Partei; 2) Eröffnung des …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufnahme des Verfahrens — Aufnahme des Verfahrens, in der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 239 ff.) die bei einem durch Unterbrechung (s. d.) oder Aussetzung (s. d.) bewirkten Stillstande des Verfahrens abgegebene Erklärung einer Person, daß sie als Rechtsnachfolger oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stillstand des Verfahrens — Stillstand des Verfahrens,   Zivilprozessrecht: das rechtliche Aufhalten eines bereits anhängigen, aber noch nicht erledigten Verfahrens; tritt kraft Gesetzes bei Unterbrechung, Aussetzung oder Ruhen des Verfahrens ein mit der Folge, dass Fristen …   Universal-Lexikon

  • Ruhen des Verfahrens — Ruhen des Verfahrens,   Zivilprozess: besonderer Fall der Aussetzung; ein Verfahrensstillstand, der vom Gericht angeordnet wird, wenn ihn beide Parteien wegen schwebender Vergleichsverhandlungen oder aus sonstigem wichtigen Grund beantragen oder… …   Universal-Lexikon

  • Ruhen des Verfahrens — heißt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 251) der zufolge einer Vereinbarung der Parteien eintretende Stillstand, im Gegensatz zu der vom Gericht verfügten Aussetzung (s. d.) und der kraft gesetzlicher Bestimmung eintretenden Unterbrechung… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aussetzung — Verschiebung; Verzögerung; Aufschub; Aufhebung; Unterbrechung; Suspension * * * Aus|set|zung 〈f. 20〉 das Aussetzen ● Aussetzung eines Verfahrens; Aussetzung eines Kindes; Amt mit Aussetzung Hochamt, bei dem das Allerheiligste ausgesetzt wird * *… …   Universal-Lexikon

  • Aussetzung — Der Begriff Aussetzung (auch: Moratorium) wird als technischer Begriff unterschiedlich verwendet: Aussetzung eines Verfahrens (Strafverfahren, Zivilprozess, Verwaltungsverfahren u. ä.) ist die Aufschiebung weiterer Handlungen bis zum Ende… …   Deutsch Wikipedia

  • Aussetzung — I. Gerichtsverfahren:V.a. im Zivilprozess Stillstand eines Verfahrens, durch Gericht anzuordnen: (1) Wenn die Entscheidung des Prozesses ganz oder z.T. von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, über das ein besonderer …   Lexikon der Economics

  • Artikel 102 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Weltkarte des Todesstrafen Status aller Länder Blau: Todesstrafe ohne Ausnahme abgeschafft. Hellblau: Todesstrafe im Kriegsrecht. Khaki: Seit mindestens 10 Jahren keine Anwendung. Orange: Anwendung nur gegen Erwachsene …   Deutsch Wikipedia

  • Einfluss des Humanismus auf die Universität zu Köln — Der Einfluss des Humanismus auf die Kölner Universität stellt einen wichtigen Einschnitt in die Entwicklungsgeschichte der frühen Universität zu Köln in der frühen Neuzeit dar. Er war dort maßgeblich an der Reformierung des Bildungssystems… …   Deutsch Wikipedia

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