Aufruhrakte

Aufruhrakte

Aufruhrakte (engl. Riot Act), ein durch Parlamentsbeschluß 1817 in England zustande gekommenes Gesetz, das, sobald eine Versammlung einen aufrührerischen Charakter annimmt, den Tumultuanten teilweise vorgelesen werden muß und die Verwarnung enthält, daß alle Versammelten ruhig auseinander gehen sollen. Haben sie dieses nach Verlauf einer Stunde nicht getan, so kann die bewaffnete Macht einschreiten. Das Gesetz unterscheidet zwischen Versammlung von weniger als zwölf und von zwölf und mehr Personen und bestraft die Teilnehmer im ersten Fall mit Geld- und gelinden Freiheitsstrafen, im zweiten Fall mit strengen Freiheitsstrafen bis zu lebenslänglicher Zwangsarbeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Aufruhrakte — (riot act), in England eine kurze Formel, welche bei Zusammenläufen oder Volksversammlungen von den Friedensrichtern oder Sherifs verlesen wird; ist dies geschehen, so ist jeder, der sich nicht ruhig entfernt, mit seinem Leben verantwortlich, und …   Herders Conversations-Lexikon

  • Adams [2] — Adams (spr. äddäms), 1) Samuel, nordamerikan. Staatsmann, geb. 27. Sept. 1722 in Boston, gest. daselbst 2. Okt. 1803, war Kaufmann und seit 1765 Mitglied der Legislatur von Massachusetts. Als Sprecher bei den Meetings tätig, die anti englische… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Martiālgesetze — Martiālgesetze, veralteter Ausdruck für die während des Kriegszustandes zur Geltung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. In England versteht man unter martial law (Kriegsrecht) die gesetzlichen Bestimmungen, die dann Platz greifen, wenn bei… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Riot act — (engl., spr. rai ĕt äckt), Aufruhrakte (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausnahmegesetze — sind die Vollmacht der obersten Staatsgewalt unter bestimmten Umständen nicht nach den bestehenden Gesetzen zu verfahren, sondern nach Erforderniß der Lage; für einzelne Fälle ist indessen das Verfahren durch Gesetze geregelt, welche in dieser… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Martialgesetz — Martialgesetz, das bei Belagerungs und Kriegszustand (s.d.) geltende Gesetz; besonders in England die Befugnis der Obrigkeiten gegen Volkshaufen, die nach Verlesung der Aufruhrakte nicht auseinander gehen, mit militärischer Gewalt einzuschreiten …   Herders Conversations-Lexikon

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