Masseansprüche

Masseansprüche

Masseansprüche (Masseforderungen, Masseschulden), s. Konkurs, S. 403.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Masseansprüche — Forderungen, die nach Eröffnung eines ⇡ Insolvenzverfahrens bevorrechtigt aus der ⇡ Insolvenzmasse befriedigt werden. Vgl. auch ⇡ Massegläubiger …   Lexikon der Economics

  • gegenseitige Verträge — Austauschverträge, synallagmatische Verträge; jeden Vertragspartner zu einer im wechselseitigen Verhältnis stehenden Leistung (bzw. Gegenleistung) verpflichtende ⇡ Verträge, z.B. Kauf , Miet , Werkvertrag. Gesetzliche Sonderregelungen: §§ 320–326 …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzgericht — gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens (§ 2 InsO). I. Zuständigkeit:Zuständig ist das ⇡ Amtsgericht, bei dem der ⇡ Gemeinschuldner seine gewerbliche ⇡ Niederlassung hat; bei mehreren Niederlassungen entscheidet der Sitz der… …   Lexikon der Economics

  • Insolvenzgläubiger — I. Begriff:Gläubiger, denen z.Z. der ⇡ Insolvenzeröffnung ein begründeter Vermögensanspruch an den Gemeinschuldner zusteht (§§ 38, 103, 105 InsO). 1. Keine Insolvenzforderungen sind: Ansprüche rein familienrechtlicher Art auf eine persönliche… …   Lexikon der Economics

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