Liegetage

Liegetage

Liegetage (Liegezeit), die zum Laden und Loschen der Schiffe in der Chartepartie (s. d.) festgesetzte Zeit (Ladezeit, Löschzeit; Handelsgesetzbuch, § 567 f., 594 f.). Wird diese nicht eingehalten, so muß für die Überliegetage ein Liegegeld bezahlt werden (s. Überliegezeit). L. werden überhaupt auch die Ruhepausen genannt, die zwischen der Verlauung der Schiffe in ihren Häfen und ihrer Abfahrt verfließen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Liegetage — Liegetage, Zeit, welche die Ausladung eines Schiffes (das Löschender Fracht) erfordert, u. die in dem zwischen dem Schiffer u. Befrachter abgeschlossenen Contracte (Charte partie, s.d.) ausdrücklich bestimmt werden müssen, weil für die Tage, um… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Seerecht — Seerecht, der Inbegriff der Rechtsnormen, welche sich auf das gesammte Seewesen, die Benutzung des Meeres zur Schifffahrt u. den Seehandel, ingleichen auf den Seekrieg etc. beziehen. Die Quellen des S s sind im Allgemeinen dieselben, wie die des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Starie — (fr.), 1) die Liegezeit eines Schiffes in den levantischen Häfen über die vorgeschriebene Zeit hinaus; 2) die Gebühren des Schiffers für die Liegetage …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Überliegetage — Überliegetage, so v.w. Extratage, s.u. Liegetage …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Charte-partie — (engl. Charter party), ein Vertrag, welcher wischen dem Verfrachter u. dem Befrachter eines Schiffes unter Umständen abgeschlossen wird, wo ein einfaches Conoissement nicht genügt. Außer den gewöhnlich im Conoissement enthaltenen Stipulationen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Liegegeld — (Schiffs.), s.u. Liegetage …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ladezeit — Ladezeit, die im Seefrachtgeschäft (s. Befrachtungsvertrag) dem Befrachter eingeräumte Frist, binnen der die Befrachtung zu erfolgen hat (vgl. Liegetage, Frachtgeschäft; s. auch Binnenschiffahrtsgesetz, § 27 ff.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liegegeld — Liegegeld, die Entschädigung, die dem Schiffer bei der Chartepartie zu zahlen ist, falls er über die Ladezeit hinaus auf die Ladung warten muß. Vgl. auch Liegetage …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liegetag, der — Der Liegetag, des es, plur. die e, im gemeinen Leben, diejenigen Tage, da jemand an einem Orte stille lieget, d.i. sich auf der Reise an einem Orte aufhält. In engerer Bedeutung sind in den Seestädten Liegetage diejenigen Tage, welche ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Starie — Starie, die Liegetage der Schiffe in den levantin. Häfen über die bestimmte Zeit hinaus und die Gebühren dafür …   Herders Conversations-Lexikon

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