Lieferungskauf

Lieferungskauf

Lieferungskauf, im Gegensatz zum Tageskauf (Kassageschäft) derjenige Kaufvertrag, bei dem der Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern Termin die Ware dem Käufer zu liefern verpflichtet ist; besonders im Börsenverkehr wichtig (s. Lieferungsgeschäft). Von L. spricht man auch, wenn der Unternehmer (z. B. ein Schneider) sich verpflichtet, aus von ihm zu beschaffenden Waren (z. B. Kleiderstoffen) ein Werk (z. B. ein Beinkleid) herzustellen. Auf ihn finden die Bestimmungen über den Kauf (s. d.) Anwendung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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