Kreditbrief

Kreditbrief

Kreditbrief (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller, gewöhnlich ein Bankier, eine andre, zumeist eine auf Reisen gehende Person ermächtigt, bei dem Adressaten Gelder zu erheben. Ist der Brief an bloß eine Person gerichtet, so heißt er einfacher K., wenn an mehrere Personen, Zirkularkreditbrief. Der K. enthält regelmäßig außer Namen, Stand und Wohnort der akkreditierten Person den Auftrag, dem Briefinhaber bis zu einem gewissen Betrag (Limitum) Gelder verabfolgen zu lassen, sowie die Angabe, wie sich der Adressat für die geleisteten Zahlungen erholen soll. Ist der Betrag, bis zu dem der Akkreditierte Kredit erhalten soll, nicht bezeichnet und begrenzt (»limitiert«), so spricht man von einem Blankokreditbrief (Akkreditiv in blanco oder in bianco). Der Geschäftsfreund, an dem die Anweisung gerichtet ist, muß zu gehöriger Zeit von der Akkreditierung des Kreditbriefinhabers avisiert werden. Zur Verhütung von Betrug pflegt ihm außerdem die Handschrift des Empfohlenen mitgeteilt zu werden, oder der Akkreditierte setzt seine Unterschrift auf den K.; auch wird in einfachen Kreditbriefen gewöhnlich eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf der K. nicht mehr gültig sein soll. Im übrigen sind die über die Anweisung (s. d.) geltenden Rechtsgrundsätze maßgebend.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kreditbrief — Kreditbrief …   Deutsch Wörterbuch

  • Kreditbrief — Kreditbrief, Akkreditiv, Urkunde, in welcher der Inhaber ermächtigt wird, von dem Adressaten Zahlung in Empfang zu nehmen. (S. auch Akkreditieren.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kreditbrief — Ein Kreditbrief verpflichtet eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Geldbeträge bis zu einem gewissen Maximalbetrag auszuzahlen. Der Kreditbrief wird mehr und mehr vom Scheck verdrängt. Siehe auch Akkreditiv Kategorie: Kreditgeschäft …   Deutsch Wikipedia

  • Kreditbrief — Beglaubigungsschreiben; Akkreditiv * * * Kre|dit|brief 〈m. 1〉 Anweisung einer Bank, Sparkasse an eine auswärtige Bank, Sparkasse, einem Dritten einen bestimmten Kredit zu gewähren * * * Kre|dit|brief, der [LÜ von frz. lettre de crédit]: Anweisung …   Universal-Lexikon

  • Kreditbrief — Kredit: Das seit dem 16. Jh., zuerst in der Form »Credito« bezeugte Substantiv ist aus it. credito »Leihwürdigkeit« entlehnt. Die heutige Form setzte sich etwa um 1600 unter dem Einfluss des gleichfalls aus dem It. stammenden frz. crédit durch.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kreditbrief — Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu der im K. bezeichneten Höchstsumme auszuzahlen (⇡ Akkreditiv). Wer aufgrund eines K. Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren. Der ⇡… …   Lexikon der Economics

  • Kreditbrief — Kre|dit|brief …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Akkreditiv — Kreditbrief; Beglaubigungsschreiben * * * Ak|kre|di|tiv 〈n. 11〉 1. Kreditbrief 2. Zahlungsauftrag, Anweisung (an eine Bank) 3. = Beglaubigungsschreiben [→ akkreditieren] * * * Ak|kre|di|tiv, das; s …   Universal-Lexikon

  • Beglaubigungsschreiben — Kreditbrief; Akkreditiv * * * Be|glau|bi|gungs|schrei|ben 〈n. 14〉 Schreiben, das einen Diplomaten bei einer anderen Regierung beglaubigt; Sy Akkreditiv (3) * * * Be|glau|bi|gungs|schrei|ben, das: Schriftstück, das einen diplomatischen Vertreter… …   Universal-Lexikon

  • Anweisung (Recht) — Postanweisung der Deutschen Bundespost Wird jemand über einen Dritten angewiesen eine Leistung an den Dritten zu bewirken, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier.… …   Deutsch Wikipedia

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