Klosettgesetz

Klosettgesetz

Klosettgesetz, spöttische Bezeichnung für den neuen § 11 (vom 21. April 1903) des Reichstags-Wahlreglements, nach dem zur Sicherung des Wahlgeheimnisses die Stimmzettel nicht wie bisher zusammengefaltet in eine Wahlurne zu legen sind, sondern unbeobachtet in einer Isolierzelle (closed room) in ein amtlich gestempeltes Kuvert gelegt und so verschlossen abgegeben werden müssen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Klosettgesetz — Klosettgesetz, spöttische Bezeichnung für die Bestimmung des Reichstagswahlgesetzes von 1903, wonach der Wähler den Wahlzettel in einem neben dem Wahllokal befindlichen Raum in ein amtliches Kuvert zu stecken hat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichstag — Reichstag, Bezeichnung für die Volksvertretung eines Reiches, wie sie im gegenwärtigen Deutschen Reich (s. unten), in Dänemark (s. d.), Schweden (s. d.), Ungarn (s. d.) und seit 1906 in Rußland (s. d.) üblich ist, während die Volksvertretung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Wahl [1] — Wahl (hierzu Textbeilage »Systeme der Proportionalwahl«), die Art und Weise, wie von mehreren befähigten und berechtigten Personen jemand zu einer besondern Stellung berufen wird. Bei Gesellschaften und Vereinen entscheiden die Satzungen über die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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