Kaufmännische Anweisung

Kaufmännische Anweisung

Kaufmännische Anweisung, s. Anweisung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • kaufmännische Anweisung — Wertpapier, von einem Kaufmann oder Nichtkaufmann ausgestellt, an Order lautend (⇡ Orderklausel), mit dem ein anderer Kaufmann angewiesen wird, Geld, Wertpapiere oder andere vertretbare Sachen zu leisten, ohne die Leistung von einer Gegenleistung …   Lexikon der Economics

  • kaufmännische Orderpapiere — die in § 363 HGB aufgezählten gewillkürten ⇡ Orderpapiere, nämlich: ⇡ Kaufmännische Anweisung (§ 363 I HGB), ⇡ kaufmännischer Verpflichtungsschein, ⇡ Konnossement (§§ 642 ff. HGB), Ladeschein (§ 444 HGB) und Transportversicherungspolice (§ 784… …   Lexikon der Economics

  • Anweisung — 1. Begriff: Im Sinn des BGB eine einseitige schriftliche ⇡ Willenserklärung, durch die der Anweisende den Angewiesenen ermächtigt, einem Dritten (Anweisungsempfänger) Geld, Wertpapiere oder andere ⇡ vertretbare Sachen auf Rechnung des Anweisenden …   Lexikon der Economics

  • Anweisung — (im Verkehrsrecht des Mittelalters und später Assignation genannt), ein Auftrag, durch den jemand (der Assignant) einem andern (dem Assignaten) die mündliche oder schriftliche Weisung erteilt, einem Dritten (dem Assignatar) eine Leistung zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anweisung — Anweisung, Assignation, der schriftliche Auftrag, den jemand (Assignánt) einem andern (Assignatār) gibt, sich einen bestimmten Wert (Geld oder Ware) von einem dritten (Assignāt) ausantworten zu lassen. Kaufmännische A. sind im wesentlichen den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Anweisung (Recht) — Postanweisung der Deutschen Bundespost Wird jemand über einen Dritten angewiesen eine Leistung an den Dritten zu bewirken, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier.… …   Deutsch Wikipedia

  • Lieferschein — Anweisung an einen ⇡ Lagerhalter auf Auslieferung ⇡ vertretbarer Sachen (z.B. noch zu liefernder Waren). L. ist ⇡ Anweisung im Sinn des BGB, wenn der Empfang der Ware von einer Gegenleistung (z.B. Kaufpreiszahlung) abhängig gemacht ist;… …   Lexikon der Economics

  • Präsentationspapiere — Präsentationspapiere, Urkunden über Forderungen, die nur mittels Vorlegung dieser Urkunden geltend gemacht werden können. P. sind alle Inhaberpapiere, regelmäßig auch die Orderpapiere, Namenpapiere nur dann, wenn aus ihrem Inhalt hervorgeht, daß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ausgabepreis — Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, verbrieft. Um das Recht geltend zu machen, ist zumindest der Besitz der Urkunde notwendig. Eine Urkunde… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… …   Deutsch Wikipedia

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