Kadettenhäuser

Kadettenhäuser

Kadettenhäuser (Kadettenanstalten), militärische Erziehungs- u. Unterrichtsanstalten, in denen junge Leute (Kadetten), besonders die Söhne verdienter Offiziere und Beamten, für die Offizierslaufbahn vorgebildet werden. Sie erhalten daselbst auf Kosten des Staates oder gegen jährliche Pension wissenschaftlichen Unterricht und militärische Ausbildung als direkte Vorbereitung für ihren spätern Beruf. Die Kadettenkorps sind französischen Ursprungs (s. Kadett), doch wurden in Frankreich die Kadettenanstalten in Militärschulen umgewandelt. In Deutschland errichtete der Große Kurfürst 1653 in Kolberg, später in Magdeburg und Berlin K., auch junge französische Refugiés wurden in die vier Kompanien eingestellt, die an Infanterieregimenter angeschlossen waren und an Feldzügen teilnahmen. 1701 bestanden nur zwei Kompanien, von denen eine den Krönungsfeierlichkeiten in Königsberg beiwohnte; aus der andern bei der Garde zu Fuß in Berlin wurde die Kadettenakademie geschaffen, in der Söhne des inländischen Adels ihre Vorbildung erhielten. Friedrich Wilhelm I. vereinigte 1717 die Kompanien in Berlin, und Friedrich II. errichtete mehrere Voranstalten, von denen Kulm (jetzt Köslin) und Potsdam noch jetzt bestehen. Unter seinen Nachfolgern erhielten die K. bis 1878 eine solche Vermehrung, daß unter dem Kommando des Kadettenkorps (Berlin) die Hauptkadettenanstalt in Großlichterfelde bei Berlin und acht K., Voranstalten, zusammengefaßt wurden. Außer den beiden genannten sind dies Wahlstatt (1838), Bensberg (1840), Plön und Oranienstein (1868), Karlsruhe (1892), Naumburg a. S. (1900). Die Voranstalten umfassen die Klassen von Sexta bis Obertertia für Zöglinge von 10–15 Jahren, die Hauptanstalt die von Untersekunda bis Oberprima, sowie eine Selekta, event. auch eine Obertertia. Die Klassen bis Oberprima entsprechen etwa denen des Realgymnasiums, die Selekta dem Kriegsschulkursus. Die Aufnahme in die K. findet mit Allerhöchster Genehmigung statt, wie auch die Einstellung in das Heer durch Kabinettsorder erfolgt. Anwartschaft haben besonders die Söhne der vor dem Feinde gebliebenen, verwundeten aktiven Offiziere sowie diejenigen des Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine und der Gendarmerie; ebenso die der aktiven oder während der aktiven Dienstzeit verstorbenen Offiziere des Heeres etc., ferner die Söhne pensionierter Offiziere des Friedens- und Beurlaubtenstandes des Heeres etc. Außerdem die Söhne der vor dem Feind gebliebenen etc. Unteroffiziere des Friedens- und Beurlaubtenstandes des Heeres und der Marine sowie die der 25 Jahre gutgedienten Unteroffiziere, endlich die von gut gedienten höhern Beamten und Zivilpersonen, die sich um den Staat besonders verdient gemacht haben. Es gibt Stellen mit vollem Erziehungsbeitrag, 800 Mk. für Söhne von Inländern (Angehörige des Deutschen Reiches), solche mit vermindertem Beitrag von 450,300,180 und 90 Mk. für Söhne von Angehörigen Preußens, Württembergs und derjenigen Staaten, deren Kontingente in preußischer Verwaltung stehen, sofern die Väter besondern Anspruch haben; im Falle besonderer Bedürftigkeit werden Freistellen gewährt; endlich Stellen mit erhöhtem Beitrag von 1500 Mk. für Söhne von Ausländern, falls sie für die Pflanzschule des Offizierkorps geeignet erscheinen. In Sachsen errichtete Johann Georg IV. 1692 eine Kadettenkompanie, die zugleich eine Art Leibwache bildete; aus ihr entstand 1725 das Kadettenhaus in Dresden. Bayern gründete 1857 eine Kadettenanstalt in München. Vgl. v. Scharfenort, Das königlich preußische Kadettenkorps 1859–1892 (Berl. 1892); »Ausnahmebestimmungen und Lehrplan des königlichen Kadettenkorps« (zuletzt Berl. 1904); »Einteilung, Ausnahmebestimmungen und Lehrplan des königlich sächsischen Kadettenkorps« (Dresd. 1900); Teicher, Das königlich bayrische Kadettenkorps (2. Aufl., Münch. 1900); »Bestimmungen über die Aufnahme von Zöglingen in das königlich bayrische Kadettenkorps« (das. 1897).

Österreich-Ungarn hat 19 Infanteriekadettenschulen (Wien [2], Budapest, Prag, Karlstadt, Königsfeld in Mähren, Lobzow bei Krakau, Hermannstadt, Triest, Liebenau bei Graz, Preßburg, Innsbruck, Temesvar, Marburg, Kamenitz bei Peterwardein, Kaschau, Lemberg, Fünfkirchen, Großwardein), eine Kavallerie- (Weißkirchen), zwei Artillerie- (Wien, Traiskirchen), eine Pionierkadettenschule (Hainburg). Schulgeld wird in verschiedenen Abstufungen gezahlt. Nach absolvierter Schule treten die »Zöglinge« als Kadetten mit Unteroffiziersrang oder als Kadett- Offizierstellvertreter in die Armee. Vgl. »Aufnahmebedingungen für den Eintritt in die k. u. k. Kadettenschulen« (Wien 1903). In der Schweiz werden die Schüler der Bürgerschulen im Frühjahr und Herbst an mehreren Abenden jeder Woche von Offizieren und Exerziermeistern eingeübt (s. Jugendwehren). In Rußland bestehen 26 Kadettenkorps, davon 22 in Europa, 2 in Asien, 2 im Kaukasus, in Taschkent wird ein neues errichtet, und die Militärschule in Wolsk erhielt die gleiche Einrichtung. Die Militärschulen bereiten schlecht veranlagte Schüler für die (14) Junkerschulen vor, die den Zöglingen die für einen Frontoffizier notwendige Bildung erteilen. 1901 wurde die Ausbildung den Kriegsschulen nahegebracht, so daß die Mehrzahl der Schüler als Offiziere in das Heer treten. Das finnische Kadettenkorps ist eingegangen. Vgl. auch die Abschnitte über das Heerwesen bei den einzelnen Ländern.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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