Hochzeit [1]

Hochzeit [1]

Hochzeit (mittelhochd. hôchgezît), ursprünglich jede hohe, d. h. festliche Zeit des Jahres, später ein Galatag und Gastgelage bei Hof, zuletzt die Vermählungsfeier mit ihren Festlichkeiten. Bei den Naturvölkern, welche die Frau meist durch Kauf erwerben (s. Frauenkauf), besteht die Hochzeitszeremonie wesentlich in einer gewaltsamen Entführung der Braut aus dem elterlichen Hause (s. Frauenraub) mit darauffolgendem Gelage. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei den alten Hebräern wurde die Ehe von den Eltern oder nächsten Verwandten geschlossen, nicht selten in Abwesenheit der Brautleute. Der Bräutigam (chatan) entrichtete für die Braut (kalla) einen Preis (mohar), der bei unvermögenden Bewerbern, z. B. bei Jakob, durch längere Dienstzeit ausgeglichen wurde. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Babylonischen Gefangenschaft kommen geschriebene Eheverträge ketuboth) in Anwendung. Am Tage der H. (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, von Festgenossinnen umgeben, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus. Das vom Bräutigam ausgerüstete Hochzeitsmahl dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein der Jungfrauschaft festgestellt, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche Gemeinschaft erst ein, nachdem der Bräutigam der Brant unter dem Trauhimmel einen Ring mit den Worten: »Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels« übergeben hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung gesprochen worden waren.

Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch Leibeigne ihrer Männer waren. Am Vortage der H. wurde den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der Artemis, sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus, Hera, Aphrodite, Hymen etc., geopfert und ein geweihtes Bad genommen. Die H. (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar (Hochzeitsmonat, Gamelion) statt. Am Hochzeitstag schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam (Nymphios) die verschleierte Braut aus dem Elternhaus ab und führte sie in das seinige. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut auf dem meist mit Ochsen bespannten Wagen saß) begleitete sie. Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, vor und hinter dem Wagen schreitend, unter Begleitung von Flöten und Saiteninstrumenten Hochzeitslieder (Hymenäen) singend und Fackeln tragend, welche die Brautmutter anzündete, an dem Zuge teil. Mädchen mit Sieb, Rocken und Spindel, den Symbolen der Häuslichkeit, schritten voraus. Die Braut selbst aber hielt ein Gefäß mit Gerste (phrygetron) in der Hand, um anzudeuten, daß sie Brot mit ins Haus bringe. Witwer holten die Braut nicht selbst ab; ihnen wurde sie durch einen Verwandten (nymphagogos) zugeführt. Beim Eintritt in das bekränzte Haus erfolgte Überschüttung des Paares mit Feigen und andern Früchten, Symbolen des künftigen Überflusses, die Achse des Brautwagens aber wurde verbrannt, damit die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten und Freunde und, gegen sonstige Sitte, auch Frauen teilnahmen. Im Brautgemach, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten, mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen) mit dem Bräutigam eine Quitte essen. Dann wurde geopfert und unter Fackelschein die Braut von den Müttern zu Bett gebracht. Während der Bräutigam ihr den Gürtel (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen vor der Tür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am nächsten Morgen begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf gewöhnlich das Fest noch einige Tage währte Nun schickte auch der Brautvater seine Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso Verwandte und Freunde; der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe dar. Die Brautgeschenke hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Auszug überreicht. Einfacher war die Feier der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete, und an der alten Sitte des Brautraubs (s. Frauenraub) festhielten, wie Plutarch im »Lykurg« berichtet. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte Wandgemälde der »Aldobrandinischen H.« (s. d.) im Vatikan. Vgl. Hermann-Blümner, Griechische Privataltertümer (Freiburg 1882); Becker-Göll, Charikles (Berl. 1877).

Bei den Römern fand eine Feier der H. nur beim Eingehen einer rechtlichen Ehe (justum matrimonium) statt, wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und mater familias wurde, nicht bei sogen. freier Ehe, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Verlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tage vor der H., für die die zweite Hälfte des Juni als die günstigste Zeit galt, während der Mai, wie noch heute in Italien, Frankreich, vielen Gegenden Deutschlands und Englands, streng gemieden wurde, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar mit der Brautlanze (s. d.) scheiteln und in sechs Locken nach der Sitte der Matronen ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga praetexta der Fortuna virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die Tunika der Matronen um, umwand sich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht mit einem feuerfarbigen oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern, an deren Spitze die Juno unter vielerlei Namen stand, geopfert. Abends erfolgte die Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten; zwei Knaben, deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, die Matrimi und Patrimi, führten sie; ein dritter, eine Fichtenfackel tragend, begleitete sie, während noch fünf Hochzeitsfackeln vorausgetragen wurden. Sklavinnen trugen ihr den Spinnrocken mit Wolle und die Spindel mit der Rockenstange nach. Lyra- und Flötenspiel, unterbrochen von Hymenrufen der Knaben, begleitete den Zug. An dem geschmückten Haus des Bräutigams angelangt, wurde die Braut gefragt, wer sie sei. Sie antwortete: »Ubi du Cajus, ego Caja«, d. h. »Wo du Herr und Hausvater bist, da bin ich Herrin und Hausfrau«. Nun umwand sie die Türpfosten mit wollenen Binden und bestrich dieselben, um Bezauberung abzuwenden, mit Schweins- oder Wolfsfett. Über die Schwelle des Hauses wurde sie zur Erinnerung an die gewaltsame Entführung (Raub der Sabinerinnen) in der Vorzeit (s. Frauenraub) vom Bräutigam gehoben und trat dann auf ein ausgebreitetes Schaffell, worauf sie die Schlüssel in Empfang nahm und mit dem Bräutigam, zum Zeichen der zu beobachtenden Keuschheit, Feuer und Wasser berührte. Bei dem nun folgenden Mahl sangen und spielten Musiker einen Hochzeitsgesang (epithalamium), und der junge Ehemann verteilte Nüsse unter die vor dem Haus versammelte Jugend (daher die Redensart: »nuces projicere«, soviel wie die Kinderschuhe ausziehen). Endlich wurde die Braut von Matronen (pronubae) in das Schlafgemach geführt, wohin der Mann ihr nachfolgte, während draußen nicht bloß Hymenäen, sondern auch derbe Spottlieder erschollen. Im Schlafgemach wurde noch einer Schar von Ehegöttern geopfert, deren Namen Augustinus und andre Kirchenväter ausgezeichnet haben. Andern Tages brachten die Gäste und Verwandten dem jungen Paar Geschenke dar; die Frau verrichtete ihr erstes Opfer in ihrem neuen Haus und führte fortan neben ihrem Namen den ihres Mannes. Die älteste religiöse Eingehungsform der Ehe unter den Patriziern war die Confarreatio (s. d.) im Hause des Bräutigams, die später verschwand. Vgl. Becker-Göll, Gallus (Berl. 1880); Marquardt, Privatleben der Römer (Leipz. 1879–82); Roßbach, Römische Hochzeits- und Ehedenkmäler (das. 1871).

Bei den alten Deutschen waren Heiraten vor dem 20. Lebensjahr und unter Blutsverwandten sowie bei mangelnder Standesgleichheit unerlaubt. Auster der Braut mußten auch deren Eltern und Verwandte ihre Einwilligung gegeben haben und empfingen dafür beim Verlöbnis die Brautgabe (wittum), an deren Stelle später der Ring trat, der deshalb bei den Engländern auch heute nur einseitig vom Bräutigam gegeben, nicht gewechselt wird. Der H. ging der sogen. Brautlauf (s. d.) voraus, und dieses Wort wird auch für H. gebraucht. Das Bündnis mußte vor mindestens vier Zeugen abgeschlossen werden, worauf das Brautpaar dreimal um das Herdfeuer geführt wurde. Die Heimführung der Braut erfolgte aber gewöhnlich erst später, an einem dazu für besonders günstig erachteten Tag, unter Absingung gewisser Brautlieder und unter dem Geleit der Brautführer und Brautjungfern (s. d.). Hierbei finden unter Germanen und Slawen in ländlichen Bezirken noch heute allerlei Zeremonien statt, so in Preußen der Empfang des Brautwagens mit Feuerbrand und Wasser, Besuch des Herdes und Brunnens etc. Bei den Wenden holt der Brautführer (Probratsch), der hier eine wichtige Rolle spielt, die mit der Krone geschmückte Braut ab, und der Bräutigam trägt ein kleines Kränzlein (Wenk) am Arme. Der bei den ältesten Christen als heidnische Sitte verachtete Brautkranz (s. d.) bürgerte sich erst seit dem 4. Jahrh. ein. Die Einführung der christlichen Trauringe anstatt der früher üblichen Verlobungsringe fällt ins 10. Jahrh. Die Bekränzung oder Krönung der neuen Eheleute wird nur in der griechischen Kirche am Traualtar vom Priester verrichtet. Die heidnische Sitte der Brautverschleierung wurde hier beibehalten, die Feuerfarbe des Schleiers aber in Weiß gewechselt. Auch pflegte der Priester ein Tuch oder vielmehr eine Decke von weißer oder roter Farbe (vitta nuptialis) über dem Haupt und den Schultern des Brautpaares auszubreiten. Die Lampen und Hochzeitsfackeln wurden von der orientalischen Kirche gebilligt, von der römischen Kirche dagegen verboten. Im deutschen Mittelalter lud der im Gebirge noch jetzt in Tätigkeit befindliche Umbitter oder Hochzeitsbitter die Gäste ein, die sich zum Zug ordneten und, mit der Stadtpfeiferschar voran, zunächst zum Brautbad zogen, während die Gäste ein Frühstück einnahmen. Dann folgten der Kirchgang und das Hochzeitsmahl, dessen hochgestiegener Luxus durch besondere Gesetze beschränkt werden mußte, so daß die Zahl der Gäste. z. B. nach der brandenburgischen Verordnung von 1334, auf höchstens 80 und die Schüsseln auf höchstens 40 festgesetzt wurden. Verheiratete und Unverheiratete aßen je an besondern Tafeln, und schon vor 500 Jahren tritt die Bezeichnung des Trompetertisches für den Musikertisch auf. Jede H. dauerte damals mindestens drei, gewöhnlich aber acht Tage, und der erste Tag entsprach dabei mehr unserm Polterabend (s. d.); am zweiten Tage wurden die vorher lose getragenen Haare der Braut geflochten und mit der Haube bekleidet, und die Gäste überreichten ihre Geschenke. Nach dieser Zeremonie, wovon die Redensart »unter die Haube kommen« herrührt, fand abermaliger Kirchgang statt, und der Tag wurde wie der erste mit herkömmlichen Tänzen beschlossen. Auf dem Lande haben sich hier und da viele alle Sitten noch heute erhalten, so der Brautraub, das Wettlaufen von Braut und Bräutigam, die feierliche Einholung des geschmückten Brautwagens, die Zeremonie der Kranzeljungfern, die symbolischen Gerichte auf der Hochzeitstafel (Brauthahn und Hirsebrei), die als Zeichen der Zufriedenheit geltende Morgengabe, die der junge Ehemann seiner Frau nach der Hochzeitsnacht darbringt, etc. Ehemals brachten die geladenen Gäste nicht nur Geschenke, sondern empfingen auch solche, nämlich ebenso wie die Braut selbst ein Paar Schuhe und Pantoffeln, woher die spöttische Parodie der obigen Redensart. Als Kurfürst Johann Georg 1580 den im Brandenburgischen wieder eingerissenen Hochzeitsluxus von neuem einschränkte, verordnete er dabei auch, daß die übliche Hochzeitsgabe der Schuhe und Pantoffeln außer an die Braut nur noch an ihre Schwestern und Mutter erfolgen sollte. Vgl. Weinhold, Die deutschen Frauen im Mittelalter (2. Aufl., Wien 1882, 2 Bde.).

Die eheliche Verbindung der Mohammedaner ist entweder eine lebenslängliche oder eine nur zeitweise. Die Bedingungen der letztern werden vor dem Richter (Kadi) vereinbart, worauf die Heimführung der Braut ohne alle weitere Feierlichkeiten erfolgt. Die Heirat auf Lebenszeit, der in manchen Ländern, z. B. Persien, eine leicht lösbare Ehe auf Zeit zur Seite tritt, wird bloß durch die Eltern und Verwandten des Brautpaars verabredet und der Kontrakt vor dem Imam geschlossen, ohne daß Braut und Bräutigam vorher Gelegenheit hatten, sich kennen zu lernen. Nur der junge Beduine sucht vor der Bewerbung das ihm bestimmte Mädchen unverschleiert zu sehen. Erst wenn ihm dies durch List gelungen ist, schickt er einen seiner Angehörigen zum Vater des Mädchens, um über den Preis zu verhandeln, den er ihm an Schafen, Pferden etc. für die Braut entrichten soll. Nach der Vermählung, die stets durch Prokuration stattfindet, bleibt die Braut noch bei den Eltern, bis sie, begleitet von Scharen ihrer Verwandten, dem Manne zugeführt wird. Auf das kostbarste geschmückt, begibt sie sich verschleiert auf einem reichverzierten Pferde oder Kamel unter Musikbegleitung in das Haus oder Zelt ihres Mannes, wo abermals eine Hochzeitsfeier stattfindet, an der jedoch nur Frauen teilnehmen dürfen.

Unter den rohen Völkerschaften Ostindiens wird die H. mit wenig Prunk nur unter den nächsten Anverwandten gefeiert; vielfach beschränkt sie sich auf die trockne Abwickelung des Brautkaufs. Bei den Bekennern des Brahmanismus gab es nach Acvalayana ehemals acht Ehe- und Hochzeitsformen, von denen die eigentlich der Kriegerkaste vorbehaltene sogen. Gandharva-Ehe (s. Gandharva) ohne Einwilligung der Eltern erfolgte und bei den Dichtern besonders häufig erwähnt wird. Jetzt werden in Indien die Mädchen gewöhnlich schon im Alter von 5 oder 6 Jahren versprochen und mit 10 oder 12 Jahren ihrem Verlobten zugeführt. Auch wenn der letztere stirbt, ehe ihn seine Frau gesehen hat, muß diese alle Beschwernisse der indischen Witwenschaft tragen. Am Abend der Heimführung setzt man das Brautpaar an ein Feuer, verhüllt beiden das Gesicht, legt eine seidene Schnur um sie, und ein oder mehrere Brahmanen sprechen Gebete über sie, indem sie wohlriechendes Wasser, Getreidekörner etc. über sie und ins heilige Feuer ausgießen. Beim Schmaus am vierten Tage der H. essen die Brautleute aus Einer Schüssel. Das Heiraten ist hier wie unter den Mohammedanern Indiens ein reines Geschäft; die üblichen Gaben zwischen Brautleuten und Gästen wie die Gebühren an Priester und Beamte betragen selbst für Minderbemittelte nicht unter mehreren hundert Mark, sind also so unerschwinglich geworden, daß im nördlichen Indien die Töchtertötung zur Gewohnheit vieler Bevölkerungsklassen geworden ist. In China pflegen die Eltern ebenfalls ihre Kinder schon in der zartesten Jugend zu verloben, wobei vorzüglich auf Gleichheit des Alters, Standes und Vermögens gesehen wird. Am Morgen des Hochzeitstages werden Geschenke gewechselt, darunter Ringe. Am Abend holt, von Verwandten und Freunden begleitet, unter rauschender Musik der Bräutigam seine Braut in einer Sänfte. Sie wird dann von Matronen ins Haus getragen, zuvor aber an der Tür über ein Becken mit Holzkohlen gehalten. Nachdem man feierliche Begrüßungen gewechselt und Betelpalmnuß miteinander gegessen hat, wird die Braut in ihr Zimmer geführt, wo ihr der junge Gatte nach mancherlei Zeremonien den Schleier abnimmt und sie nun zum erstenmal von Angesicht sieht. Nach der H. kehrt die junge Frau auf einige Tage zu ihren Eltern zurück, und am Ende des Monats, der in mannigfachen Vergnügungen verfließt, erhält sie von ihren Freundinnen einen Kopfputz, wonach die beiderseitigen Eltern noch einmal zusammenkommen und die Hochzeitszeremonien durch ein glänzendes Fest beschließen. In Japan werden die Brautleute frühmorgens von ihren Verwandten abgeholt, jedes auf einen mit vier Ochsen bespannten Wagen gesetzt und auf einen außerhalb des Wohnorts gelegenen Hügel gefahren, wo in einem kostbar ausgeschmückten achteckigen Zelte das Bild des Ehegottes aufgestellt ist, dessen Hundskopf anzeigen soll, daß Treue und Wachsamkeit in der Ehe notwendig seien. Vor demselben steht ein Bonze, der das Brautpaar einsegnet. Die Brautleute haben je eine Hochzeitsfackel in der Hand, die am Schluß der Zeremonie angezündet wird, indem die Braut die ihre an einer Lampe ansteckt und dem Bräutigam darreicht, um die seine daran anzuzünden. Sobald dies geschieht, erheben die Umstehenden ein Freudengeschrei und nahen mit Gratulationen, während andre außerhalb des Zeltes das ehemalige Spielzeug der Braut ins Feuer werfen und sonstige Gebräuche vollziehen. Nach der Rückkehr in die Wohnung wird ein Freudenfest gefeiert. Der Sabäismus, zu dem sich vorzüglich die Guebern bekennen, untersagt Ehescheidung und Vielweiberei; nur wenn die Ehe in den ersten neun Jahren kinderlos bleibt, darf sich der Mann noch eine zweite Frau nehmen. Bei den heutigen Juden sind die in frühern Zeiten üblichen religiösen Gebräuche, wie das Bedecken der Braut mit einem Tuch oder Schleier vor der Trauung, das Zerwerfen eines Glases als Erinnerung an den Wechsel des Schicksals, das Bewerfen mit Weizen als Sinnbild der Fruchtbarkeit u. a., bis auf erstern fast überall abgestellt, und die Weihe des Festes findet vorwiegend ihren Ausdruck in der Traurede.

In Deutschland, wie in den hochkultivierten Staaten Europas überhaupt, haben sich die Festlichkeiten sehr vereinfacht; das Brautpaar entzieht sich sogar oft noch vor Beendigung der H. den Gästen durch die Hochzeitsreise. Selbst der bis vor kurzem mit großem Pomp begangene Polterabend (s. d.) wird in neuerer Zeit häufig ausgelassen. Nur auf dem Lande feiert man die H. noch mit mehrtägigen Schmäusen und Gelagen. Über die Trauungszeremonien bei den verschiedenen christlichen Religionsparteien s. Trauung. Wenn am 25. Jahrestag der H. beide Gatten noch leben, so wird dieser Tag als Familienfest unter dem Namen silberne H. gefeiert, am 50. Jahrestag, meist mit kirchlicher Feierlichkeit, als goldene und am 60. als diamantene H. oder am 70. als eiserne und am 75. als diamantene. Vgl. De Gubernatis, Storia comparata degli usi nuziali (Mail. 1869); Wood, The wedding-day in all ages and countries (Lond. 1869, 2 Bde.); Reinsberg-Düringsfeld, Hochzeitsbuch. Brauch und Glaube der H. bei den christlichen Völkern Europas (Leipz. 1871); Löbel, Hochzeitsgebräuche in der Türkei (Amsterd. 1897); Carter, The wedding-day in literature and art (New York 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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