Heroldsamt

Heroldsamt

Heroldsamt, in manchen Staaten eine Behörde für Standes- und Adelssachen (s. Herold). Das preußische H., das zum Ressort des königlichen Hausministeriums gehört, wurde in seiner jetzigen Gestalt 1855 errichtet (das vom König Friedrich I. 1706 eingesetzte Oberheroldsamt wurde unmittelbar nach seinem Tod aufgehoben) und wird nach den Grundsätzen der Heraldik geleitet. Der Vorsitzende führt den Titel Heroldsmeister. In Bayern werden die Adelssachen vom-Staatsministerium des königlichen Hauses und des Äußern besorgt. In Rußland führt das Departement des Senats für Heraldik den Titel H. Auch hier heißt ein Mitglied dieses Amtes, das sich namentlich mit den Zeremonialien befaßt, Heroldsmeister.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Heroldsamt — (Heroldie), Gericht, welches den Stammbaum, die Geschlechtsregister u. Wappen des Adels prüft, um Mißbrauch damit zu verhüten, u. vor dem die Ansprüche auf Lehen, Stiftsstellen u. Orden ausgeführt werden müssen. Das einzige H. in Deutschland… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Heroldsamt — Heroldsamt, in manchen Staaten Behörde für Standes und Adelssachen, bes. zur Prüfung der auf Standeserhöhungen gerichteten Gesuche …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Heroldsamt — He|rolds|amt, das (früher): aus den Funktionen des Herolds entstandene, für Rang , Titel u. Wappenfragen zuständige Behörde. * * * Herolds|amt,   für Rang , Titel und Wappenfragen zuständige Behörde, entstanden aus den Funktionen des Herolds. Das …   Universal-Lexikon

  • Heroldsamt — He|rolds|amt (Wappenamt) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Preußisches Heroldsamt — Die Bezeichnung Heroldsamt leitet sich ab vom Herold und bezeichnet staatliche Behörden, die für die Betreuung aller Adelsangelegenheiten (Adelstitel , Rang und Wappenfragen) zuständig waren oder sind. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Flagge Berlins — ? Landesflagge von Berlin (3:5) Die Flag …   Deutsch Wikipedia

  • Flaggen Berlins — ? Landesflagge von Berlin (3:5) …   Deutsch Wikipedia

  • Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs — Ein Askari mit der Flagge des Auswärtigen Amts, Ostafrika, 1906 Die Flaggen in den Kolonien des Deutschen Kaiserreichs waren die ab dem Jahr 1884 in den deutschen Kolonien verwendeten Flaggen. Sie wurden nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs und… …   Deutsch Wikipedia

  • Adelserhebung — Unter Nobilitierung (auch Standeserhebung) versteht man die Erhebung in den Adelsstand. Sie ist nur in Staaten mit monarchischer Staatsform möglich und kann nur von einem souveränen Monarchen ausgehen; unter dem Nobilitierungsrecht versteht man… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”