Hehlerei

Hehlerei

Hehlerei ist die des eignen Vorteils wegen begangene wissentliche Begünstigung von Verbrechen, die gegen das Vermögen gerichtet sind, namentlich von Entwendungen. Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet Personenhehlerei, d. h. die des eignen Vorteils wegen geleistete Begünstigung (s. d.) des Schuldigen, um ihn vor Strafe zu schützen. Dieselbe wird mit Gefängnis bestraft, wenn es sich um einen einfachen Diebstahl oder um eine Unterschlagung handelt, dagegen mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, wenn ein schwerer Diebstahl, Raub oder ein dem Raub gleich zu bestrafendes Verbrechen in Frage kommt. Die gleiche Strafe findet auch Anwendung, wenn der Hehler ein Angehöriger des Begünstigten ist (§ 258 des Strafgesetzbuches). Sachhehlerei (Partiererei) dagegen liegt vor, wenn jemand seines Vorteils wegen Sachen, von denen er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie mittels einer strafbaren Handlung erlangt sind, verheimlicht, zu ihrem Absatz bei Dritten mitwirkt oder irgendwie an sich bringt; als Strafe verhängt § 259 Gefängnis. Besonders schwer, nämlich mit Zuchthaus, wird die gewerbs- und gewohnheitsmäßige H. sowie die H. im wiederholten Rückfall bestraft (§ 260, 261). S. auch Begünstigung. Vgl. Gretener, Begünstigung und H. (Münch. 1879); Frank, Der subjektive Tatbestand des Delikts der Sachhehlerei (Bresl. 1899).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Hehlerei — Hehlerei, diejenige Art der Begünstigung eines Verbrechens, welche darin besteht, daß der Begünstiger (Hehler Verhehler) Sachen, von denen er weiß, daß sie gestohlen. unterschlagen od. mittelst anderer Verbrechen erlangt sind, ankauft, zum Pfande …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hehlerei — Hehlerei, Begünstigung eines Verbrechens gegen das Eigentum (Personen H.) oder Verbergung, Ankauf oder Mitwirkung beim Absatz der mittels strafbarer Handlung erlangten Sachen (Sachen H., Partiererei) des eigenen Vorteils wegen; wird mit Gefängnis …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Hehlerei — Hehlerei, Verschweigung eines Verbrechens oder Verbergung von Gegenständen, die das Verbrechen betreffen, s. Partiererei …   Herders Conversations-Lexikon

  • Hehlerei — Unter Hehlerei versteht man den Handel mit Sachen, die gestohlen oder unterschlagen wurden und sich nicht im Eigentum der Handelnden befinden. Die Hehlerei ist die bedeutendste Anschlussstraftat an eine zuvor begangene, gegen fremdes Vermögen… …   Deutsch Wikipedia

  • Hehlerei — Heh|le|rei 〈f. 18; Rechtsw.〉 Begünstigung einer Straftat zum eigenen Vorteil durch wissentlichen Erwerb von u./od. Handel mit gestohlenen Gütern * * * Heh|le|rei, die; , en (Rechtsspr.): Straftat, die begeht, wer eine Sache, die ein anderer… …   Universal-Lexikon

  • Hehlerei — die Hehlerei, en (Oberstufe) Straftat, die darauf beruht, dass jmd. eine Sache, die von einer anderen Person gestohlen wurde, weiterverkauft Beispiel: Das Gericht verurteilte einen eBay Verkäufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe in Höhe von… …   Extremes Deutsch

  • Hehlerei — Heh·le·rei die; ; nur Sg, Jur; die kriminelle Tat (Straftat), die ein Hehler begeht <sich der Hehlerei schuldig machen> …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Hehlerei — hehlen: Das westgerm. starke Verb mhd. heln, ahd., asächs., aengl. helan »bedecken, verbergen, verstecken«, das im Ablaut zu den germ. Sippen von ↑ hüllen und ↑ Halle steht, geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen auf die Wurzel… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Hehlerei — Aufrechterhaltung eines durch die Tat eines anderen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug) in Bezug auf eine Sache geschaffenen rechtswidrigen Zustandes seitens eines weiteren Täters zu dessen Vorteil, sei es, dass dieser die vom Vortäter… …   Lexikon der Economics

  • Hehlerei — Heh|le|rei …   Die deutsche Rechtschreibung

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