Guarentigiierte Urkunden

Guarentigiierte Urkunden

Guarentigiierte Urkunden (Instrumenta guarentigiata), nach dem Sprachgebrauch der italienischen Juristen des Mittelalters Schuldurkunden, die um deswillen eine besondere Sicherheit (guaran) darboten, weil ihnen die sogen. Exekutivklausel beigefügt war, d. h. die Unterwerfung unter die sofortige gerichtliche Zwangsvollstreckung im Fall der Nichtzahlung. Vgl. Urkundenprozeß.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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