Gesetzgebung

Gesetzgebung

Gesetzgebung bezeichnet sowohl den Akt des Gesetzgebens als auch die Ergebnisse dieser Tätigkeit (s. Gesetz). Ein besonderes Geschick in der Abfassung und Gestaltung der Gesetze wird als Gesetzgebungskunst bezeichnet.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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