Gerichtsherrlichkeit

Gerichtsherrlichkeit

Gerichtsherrlichkeit ist die Befugnis der Staatsgewalt zur Ausübung der Rechtspflege, insbes. das Recht, die nötigen Richter anzustellen und ihre Amtsführung zu beaufsichtigen. Die Rechtsprechung selbst erfolgt allerdings im einzelnen Fall in einer von der Staatsverwaltung völlig unabhängigen Weise durch die Gerichte, denen der Staat seine Gerichtsbarkeit zur Ausübung überträgt (s. Gerichtsbarkeit). Dies schließt jedoch das Oberaufsichtsrecht des Souveräns (daher Gerichtsherr genannt) und seines Justizministeriums keineswegs aus, vielmehr kommt diesem außer der Anstellung der Richterbeamten auch die Beaufsichtigung und Regelung ihrer Geschäftsführung (Visitationen, Prüfung von Beschwerden, Dienstinstruktionen etc.) zu. Im Inbegriff dieser beim Staate trotz Übertragung der Gerichtsbarkeit zurückbleiben. den Rechte offenbart sich seine G. In frühern Zeiten verstand man unter G. den Inbegriff der Rechte des Inhabers der Patrimonialgerichtsbarkeit. Über G. im Militärstrafverfahren s. Militärstrafgerichtsbarkeit.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Bettmund — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

  • Bunzengroschen — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

  • Droit de seigneur — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

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  • Hemdschilling — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

  • Herrenrecht — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

  • Ius primae noctis — Das Gemälde „Das Herrenrecht“ von Wassili Dmitrijewitsch Polenow (1874) zeigt, wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch Jus primae Noctis; auf französisch droit de… …   Deutsch Wikipedia

  • Jungfernzins — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

  • Jus primae noctis — Wassilij Dimitriewitsch Polenow zeigt 1874 wie ein alter Mann seine Tochter zum Feudalherrn bringt. Mit ius primae noctis (lateinisch „Recht der ersten Nacht“; auch jus primae noctis; auf französisch droit de seigneur) wird das R …   Deutsch Wikipedia

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