Fundrecht

Fundrecht

Fundrecht heißen die Rechtsgrundsätze, die bei dem Finden verlorner Sachen maßgebend sind (s. Fund); über F. im Bergwesen s. Finderrecht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Fundrecht (Deutschland) — Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Die Regelungen finden sich in § 965 bis § 984… …   Deutsch Wikipedia

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