Alternierende Fürstenhäuser

Alternierende Fürstenhäuser

Alternierende Fürstenhäuser, in der frühern deutschen Reichsverfassung in Bezug auf das Direktorium des Reichsfürstenrats Österreich und Salzburg, in Bezug auf den Abstimmungsturnus in dem Reichsfürstenrat die sechs Fürstentümer Pommern, Mecklenburg, Württemberg, Hessen, Baden und Holstein.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Alternieren — (lat.), abwechselnd mit andern eine Tätigkeit verrichten. Alternierende Fürstenhäuser, welche in der Ausübung gewisser Vorrechte miteinander abwechseln …   Kleines Konversations-Lexikon

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