Finnland

Finnland

Finnland (von den Finnen selbst Suomenmaa, »Land der Seen oder Sümpfe«, genannt, bei den Schweden Finland; s. Karte »Rußland« und »Schweden«), ein mit Rußland unter demselben Regenten vereinigtes Großfürstentum, erstreckt sich zwischen 59°50' und 70°5' nördl. Br. und zwischen 19°16' und 32°30' östl. L. und grenzt nördlich an Norwegen (hier wurde die Grenze erst 1840 festgesetzt), nordöstlich und östlich an die russischen Gouvernements Archangel und Olonez, südöstlich an den Ladogasee und qu das Gouv. St. Petersburg, südlich an den Finnischen Meerbusen, westlich an Schweden, wo der Torneå und Munio die Grenze bilden, und an den Bottnischen Meerbusen, der F. auf eine Strecke von 490 km bespült. Er bildet viele, meist kleine Buchten, mehrere größere die Ostsee, die in einer Ausdehnung von 90 km den Südwesten des Landes berührt. Unter den Buchten, die der Finnische Meerbusen bildet, ist die bei Wiborg am größten.

[Bodengestaltung.] Das von unzähligen größern oder kleinern Seen durchzogene Land zeigt in Küsten- und Gebirgsbildung viel Übereinstimmendes mit der Skandinavischen Halbinsel. Wie dort, bilden auch hier unzählige Schären und Inseln (s. Finnischer Meerbusen) einen Saum um das Festland, und namentlich scheint eine beträchtliche Inselgruppe an der südwestlichen Ecke des Landes noch den ehemaligen Zusammenhang mit dem benachbarten Schweden anzudeuten. Die ganze Mitte Finnlands ist ein 130–200 m ü. M. erhabenes Plateau voller Seen und mit Felsen bedeckt, die aber keine regelmäßigen Ketten bilden. Die wichtigste Kette ist der Maanselkä (s.d.). Die höchsten Erhebungen finden sich im nördlichsten Teil, in Lappland (Haldefjäll an der norwegischen Grenze 1258 m). Der Boden Finnlands besteht ausschließlich aus alten kristallinischen Schiefern (Gneis, Glimmerschiefer, Hornblendeschiefer mit Einlagerungen von körnigem Kalk) und Eruptivgesteinen, unter denen der Granit, teils ausgesprochen geschiefert, teils kugelig struiert (Kugelgranit, in Südfinnland bei Wirvik), teils massig und von dunkelroter Farbe (Rapakiwi bei Wiborg) herrscht, und Quarzporphyr (Insel Hogland) sowie Diabas, Diorit und Nephelinsyenit im ganzen weniger verbreitet sind. Im östlichen und nördlichen F. finden sich sandsteinähnliche (jatulische) Quarzite, begleitet von dunkeln Tonschiefern mit kleinen Lagern anthrazitischer Kohle (Schungit); sie sind stark gefaltet und besitzen ebenso wie der horizontal gelagerte jotnische Sandstein (bei Björneborg in Westfinnland) ein präkambrisches Alter. Quartäre Bildungen bedecken vielfach die ältern Gesteine; es sind wesentlich Absätze der frühern Gletscher (Moränen und Åsar), die auch zahlreiche Gletscherschliffe und Rundhöcker zurückgelassen haben; kalkarme Tone mit eigentümlichen, als Imatrasteine bekannten Konkretionen sind marinen Ursprungs und entsprechen einer Periode, in der ein großer Teil von F. vom Meer bedeckt war. Terrassen und Strandlinien deuten eine spätere Hebung des Landes an, die jetzt noch andauert. Von nutzbaren Mineralien sind nur Magneteisen (bei Välimäki, Kirchspiel Sordavala, gebunden an Diorit, und mit Bleiglanz und Magnetkies im Syenit der Insel Degerö) und Kupferkies (bei Orijårwi in Nyland und mit Zinnstein zusammen bei Pukäranda am Ladogasee) sowie Graphit und Smaragd zu erwähnen. Der Granit wird sehr viel zu Pflastersteinen und Monumentalbauten verarbeitet und ausgeführt. Die bedeutendsten Flüsse (meist Abflüsse der zahlreichen Seen) sind: der die Grenze gegen Schweden bildende Torneå, mit dem Munio, der Kemi, der Uleå, der Kumo, der Kymmene und der in den Ladogasee fließende Wuoxen (Wuoksi). Von den Seen des Landes, die z. T. von ungeheuern Granitblöcken umgeben sind, nennen wir im N. den Enare, im O. den Ladogasee, ferner das große zentrale Seensystem, das in ein östliches oder karelisches (Saima, Oriwesi, Enonwesi), ein mittleres oder tawastländisches (Päijane, s.d.) und ein westliches System zerfällt. Die Seen sind unter sich und mit dem Finnischen Meerbusen durch zahlreiche Kanäle verbunden, darunter einige mit Schleusen und sonstigen hydrotechnischen Bauten. Die bedeutendsten dieser Kanäle sind: der Konnuskanal, der Taipalekanal zwischen Nyslott und Kuopio, der Nerkkokanal nördlich der Stadt Nerkko, der Lempoiskanal unweit der Eisenbahnlinie Tawastehus-Tammerfors und der Walkiakoskikanal, der die genannte Eisenbahn mit den malerischen Seen der westlichen Tawastlande, dem Mallaswesi, dem Roine und dem Längelmäwesi, verbindet. Um die Gewässer des Enonwesi- und Saimasees direkt mit dem Finnischen Meerbusen zu verbinden, wurde der große Saimakanal (s. Saima) zwischen Willmanstrand und Wiborg (1845–58) ausgeführt.

[Klima, Pflanzen- und Tierwelt.] Das Klima Finnlands ist kalt, aber gesund, am gesündesten zunächst am Meer und in den entlegensten Waldgegenden. Die Kälte steigt im Winter, der von Mitte Oktober bis Mitte Mai dauert, nicht selten auf -30 bis -40°. Der Frühling kehrt in den Waldgegenden eher ein als in den Schären und an den Küsten; die Nachtfröste dauern aber oft bis in den Sommer fort, der gewöhnlich sehr heiß ist (nicht selten 30°). Obwohl in den Küstengegenden der Sommer nicht wärmer ist als im Innern des Landes, so reisen doch daselbst des häufigen Regens und Taues wegen alle Gewächse zeitiger; auch dauert der Herbst an den Küsten länger als in den innern Gegenden. Mai und Juni sind sehr trocken, August und September bringen am meisten Regen. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt in Enontekis -2,7, in Torneå -0,5, in Uleåborg +2,0, in Karlö +1,9, in Helsingfors +3,9, in Sweaborg +4,5 und in Åbo +4,6. Die jährliche Regen- und Schneemenge beträgt in Helsingfors 58 und in Åbo 61 cm. Regentage zählt man in Uleåborg 96–97, in Åbo 146–147, in Helsingfors 156. Die Pflanzenwelt Finnlands gehört mit der Zone der baumlosen Tundren, die sich in einem Streifen an der Nordküste des eigentlichen F. und der Halbinsel Kola hinziehen, dem arktischen Gebiet an. Hier wechseln Moosmoore und flechtenbedeckte trockne Felsenfluren miteinander ab; dazwischen vegetieren spärlich niedrige arktische Stauden und Halbsträucher, vorwiegend auch Weiden. Nach S. zu geht diese Formation allmählich über in die subarktische Waldformation; zunächst findet sich ein schmaler Streifen von Birkenwäldern, die hier und da noch von Tundreninseln unterbrochen sind, während der zusammenhängende Wald hauptsächlich durch die Fichte und nur teilweise durch die Kiefer gebildet wird. Dem mitteleuropäischen Florengebiet gehört nur der äußerste Südrand Finnlands an. Die Tierwelt Finnlands bietet nach verschiedener Richtung Interesse, indem die Wälder des südlichen Teiles noch das Elen beherbergen, freilich kommt es ziemlich selten vor und geht in seinem Bestand zurück. Hirsche und Rehe fehlen; der gemeine Hase geht nur bis in das Gouv. Wiborg, während der weniger empfindliche und anpassungsfähigere Schneehase in ganz F. vorkommt. Die gleiche Verbreitung wie für den gemeinen Hafen gilt für das Rebhuhn. Schnee- und Haselhühner, Birk- und Auerwild sind reichlich vorhanden, ebenso Schnepfen, Bekassinen und Wildenten. Von Vögeln, die auch gelegentlich im Winter bei uns auftreten, sind zu nennen die Schnee-Eule und der Seidenschwanz. Die Seen und Flüsse Finnlands gelten für fischreich, wenn auch der Ertrag der Fischerei zurückging. An erster Stelle stehen Lachs und Forelle, die kleine Maräne und die Meermaräne (Coregonus albula und lavaretus); häufig sind ferner die Äsche, Hecht, Zander, Barsch, Rotauge und Brachse.

[Areal und Bevölkerung.] Das Land zerfällt geographisch in neun Landschaften: das eigentliche F. (der südwestliche Teil), Åland, Satakunda, Österbottnien und Nyland, sämtlich am Meere liegend, ferner Karelien (z. T. am Meer), Tawastland, Kajana und Sawolaks, im Innern. Von diesen Landschaften ist Österbottnien die größte, Åland (ganz im Meer) die kleinste. Areal und Bevölkerung verteilen sich (Ende 1901) wie folgt:

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Auf 1 qkm festen Landes kommen durchschnittlich 8,2 Einw.; die Dichtigkeit der Bevölkerung schwankt dabei zwischen 27 Einw. (Nyland) und 1,8 Einw. (Uleåborg). Nach dem Geschlecht getrennt waren Ende 1901: 1,358,933 männliche und 1,386,019 weibliche Einwohner, so daß auf 100 Männer 102 Frauen entfielen. Die Zahl der Geburten betrug 1901: 88,637, die der Todesfälle 58,510, so daß sich der natürliche Zuwachs der Bevölkerung auf 32,420 Köpfe belief. Die Einwanderung blieb mit 70,969 hinter der Auswanderung (70,993) um 24 Köpfe zurück, und der Gesamtzuwachs der Bevölkerung stellte sich mithin auf 32,396 Personen. Die Zahl der Eheschließungen betrug 1901: 18,535. Die städtische Bevölkerung machte 1899: 11,8 Proz. der Gesamtbevölkerung aus. Die Zahl der Städte belief sich auf 37, von denen 23 See- und Handelsstädte waren. Die volkreichsten Städte sind Helsingfors, die jetzige, Åbo, die frühere Hauptstadt, Tammerfors, Wiborg, Uleåborg. 1900 fanden 57,3 Proz. der Bevölkerung in der Landwirtschaft, 10,5 Proz. in der Industrie, 2 Proz. im Handel ihren Lebensunterhalt.

In bezug auf Nationalität zeigt die Bevölkerung große Übereinstimmung. Die Finnen (1900: 2,352,990) bilden über 86 Proz. der Gesamtbevölkerung und zerfallen in zwei Hauptstämme: Tawasten im südwestlichen und Karelen im östlichen und nördlichen Teil des Landes. Die Schweden (1900: 349,733), fast 14 Proz. der Gesamtbevölkerung, gehören großenteils den obern Klassen der Bevölkerung an, und die schwedische Sprache wird von den meisten Gebildeten gesprochen. Die bäuerliche Bevölkerung ist nur auf den Ålandsinseln und in den westlichen und südwestlichen Küstenstrichen überwiegend schwedisch. Außerdem gibt es ca. 6000 Russen, 1900 Deutsche, dann Lappen (s. Lappland) und Zigeuner. Die ersten sind am zahlreichsten im Wiborgs-Läu. In der Konfession überwiegen die Lutheraner. Die Bevölkerung des Jahres 1900 zeigte folgende Zusammensetzung:

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In bezug auf die kirchliche Verwaltung wird F. in vier Bistümer eingeteilt (Åbo, Borgå, Nyslott und Kuopio) mit Konsistorien, denen die 512 lutherischen Kirchspiele untergeordnet sind. Der öffentliche Unterricht hat in F. in der neuesten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Seit 1640 hat F. seine eigne Universität, die nach dem großen Brand zu Åbo 7. Sept. 1827 unter dem Namen Alexander-Universität von da nach Helsingfors (1828) verlegt wurde. Die Universität, deren Kanzler der Thronfolger ist, hatte 1901: 123 Dozenten und 2355 eingeschriebene Studenten, worunter 385 Frauen. In Helsingfors ist auch eine Polytechnische Schule, die 1899–1900: 44 Lehrer und 372 Lernende zählte. Die Zahl der mittlern Lehranstalten betrug 1899/1900: 108 mit 13,944 Schülern, nämlich 50 Lyzeen (darunter 30 voll ständige), 20 Elementar- und Realschulen mit 1195 Schülern und 38 Mädchen- und Fortbildungsschulen mit 4303 Lernenden. Von diesen Lehranstalten gehören 46 dem Staate, 62 Privaten an. Die Zahl der Volksschulen auf dem Lande betrug 1899/1900: 1757 mit 76,552 Schülern und Schülerinnen; in den städtischen Volksschulen gab es 28,489 Lernende. Außerdem waren 7 Seminare zur Heranbildung von Lehrern und Lehrerinnen mit 1048 Lernenden vorhanden und zahlreiche Fachschulen, wie z. B. 7 Navigationsschulen mit 217 Schülern, 9 Handelsschulen mit 304 Schülern und 305 Schülerinnen, 7 Industrieschulen, 47 Handwerks- u. Kunstgewerbe-, 24 Ackerbau-, 28 Meiereischulen. Unter den Gesellschaften für wissenschaftliche und literarische Zwecke sind als die wichtigsten zu nennen: die Finnische Sozietät der Wissenschaften, die Finnische Literaturgesellschaft, die Ökonomische Gesellschaft zu Åbo, der Verein für Altertumskunde Finnlands, die Gesellschaft pro fauna et flora fennica etc. Die Zahl der in F. erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften betrug 1901: 208, davon 70 in schwedischer und 130 in finnischer Sprache (s. oben, S. 585).

[Erwerbszweige.] Der Ackerbau im engern Sinn tritt an Bedeutung weit hinter Waldwirtschaft und Viehzucht zurück, und F. ist für die Deckung seines Bedarfs auf ausländische Zufuhr von Zerealien angewiesen. Am meisten werden Roggen und Hafer an gebaut, dann Gerste, Kartoffeln und Flachs. 1899 wurden geerntet 50,666 hl Weizen, 3,602,551 hl Roggen, 5,279,639 bl Hafer, 1,330,192 hl Gerste und 4,524,059 hl Kartoffeln; ferner 1,430,072 kg Flachs und 565,597 kg Hans. Im südlichen Teil des Landes wird etwas Hopfen, Tabak und viel Gemüse gebaut. Reich ist das Land an Wald- und Sumpfbeeren. Die Waldungen bedecken ungefähr 56 Proz. des gesamten Areals. Die vorherrschenden Bäume sind die Kiefer (77 Proz. der Wälder) und die Fichte (12 Proz.); daneben kommen die Maserbirke, Hagedorn, die Eberesche, ferner Eschen, Espen, Weiden, Erlen und Wacholder vor, Eichen nur in Südfinnland. Man macht viel Holzkohlen, brennt Teer, bereitet Pech, Terpentinöl und Pottasche. Am wichtigsten ist jedoch die Gewinnung von Bau- und Brennholz. Das Areal der Staatsforsten betrug 1899: 13,625,518 Hektar mit einem Reinertrag von 2,913,071 finn. Mk. Die Viehzucht hat in neuerer Zeit erhebliche Fortschritte gemacht. Die finnländische Rindviehrasse ist durch zahlreiche Kreuzungen mit fremdländischen Tieren verbessert. Die Pferde sind stark und dauerhaft, aber klein; die besten zieht Tawastland. Man zählte 1899: 274,856 Pferde und 33,630 Füllen, 1,457,423 Stück Rindvieh, wovon 1,086,909 Kühe und 294,661 Stück Jungvieh, 1,031,185 Schafe, 214,206 Schweine, 9083 Ziegen und 119,917 Renntiere (in Uleåborg). Die Geflügelzucht ist unbedeutend. Der durch wilde Tiere zugefügte Schaden ist noch immer beträchtlich. Ihre Vertilgung fördert die Regierung daher eifrig durch Schußprämien, die 1899 im Betrage von 21,313 finn. Mk. für die Erlegung von 82 Bären, 15 Wölfen, 67 Luchsen, 3595 Füchsen, 63 Vielfraßen, 380 Fischottern, 76 Mardern, 673 Hermelins und 22,783 Raubvögeln zur Auszahlung kamen. Von größerer Bedeutung als Erwerbszweig ist ferner die Fischerei. Die Seen sind reich an Fischen; der Lachs wird in den Flüssen in großer Menge gefangen; Aale sind nicht selten, Neunaugen werden fast bei allen Wasserfällen gefangen, und von dem Strömling und den Sprotten haben die Bewohner der Schären und der Südküste beträchtliche Einkünfte. Robben fängt man besonders im Bottnischen Meerbusen. Außerdem gibt es Hechte, Barsche, Karpfen etc. und zahlreiche Krebse, die neuerdings mit gutem Gewinn ausgeführt werden.

Der gering entwickelte Bergbau erstreckt sich vorzugsweise auf die Gewinnung von Gold und Eisen, doch ist erstere jetzt stark zurückgegangen. Die Wäschen am Ivalojoki ergaben 1900 nur noch 2,17 kg gegen 56,7 kg in 1871. An Eisenerzen wurden 1900: 90,600 metr. Ton. gewonnen, davon 30,720 T. aus Eisenstein und 59,880 T. aus Sumpf- und Seeerzen. Die Industrie hat in letzter Zeit bedeutende Fortschritte gemacht und wird von der Regierung eifrig gefördert. Obenan steht bei dem großen Waldreichtum und den billigen Wasserkräften die Holzverarbeitung, die 1898 in 550 Sägemühlen mit 19,013 Arbeitern und einem Produktionswert von 63 Mill. finn. Mk. konzentriert war. Davon werden 248 durch Wasserkraft, 302 durch Dampf betrieben. Danach folgen die mechanische Industrie (einschließlich Eisenverarbeitung) mit 49 Betrieben, 9629 Arbeitern und 22 Mill. finn. Mk. Produktionswert, die Erzeugung von Holzmasse, Zellulose und Papier mit 5494 Arbeitern in 47 Betrieben und 20,7 Mill. finn. Mk. Produktionswert. Ferner gab es 4 große Baumwollspinnereien, 749 Gerbereien und Lederfabriken, 35 Tabakfabriken, 87 Bierbrauereien und 21 Tuchfabriken. Im ganzen zählte man 1898: 7784 industrielle Betriebe mit 91,006 Arbeitern und einem Produktionswerk von 284 Mill. finn. Mk.

[Handel und Verkehr.] Die Handelsmarine zählte 31. Dez. 1902: 2645 Fahrzeuge mit 333,614 Ton., nämlich 2344 Segelschiffe mit 287,742 T. und 301 Dampfschiffe mit 45,872 T. Der Gesamtumsatz des Außenhandels betrug 1901: 402,5 Mill. finn. Mk., wovon 215,6 Mill. Mk. auf die Einfuhr und 186,9 Mill. Mk. auf die Ausfuhr entfielen. Mit Rußland, Deutschland, Großbritannien und Dänemark werden die hauptsächlichsten Umsätze gemacht. In der Ausfuhr stehen an erster Stelle Holz und Holzprodukte (101,5 Mill. Mk.), Butter, Fleisch und Wild (23,9 Mill.), Holzmasse und Papier (21,2 Mill.), ferner Gewebe, Häute und Felle, Schiffe und Boote. Die bedeutendsten Einfuhrwaren sind: Getreide (52,7 Mill. Mk.), Kolonialwaren, insbes. Kaffee und Tabak (23,1 Mill.), Garne und Gewebe, Maschinen, Getränke. Unter den Häfen des Großfürstentums nehmen Wiborg, Helsingfors und Åbo eine hervorragende Stelle ein. Die Zahl der eingelaufenen Schiffe war 1902: 9108 mit 2,157,479 Ton. Die Zahl der ausgegangenen Schiffe betrug 8752 mit 2,066,593 T. Auf den Kanälen passierten 1900: 31,770 Schiffe. Das Eisenbahnnetz, dessen Anlegung 1862 mit der Linie Helsingfors-Tawastehus (106 km) begann, betrug Ende 1900: 2932 km, wovon 2651 km in staatlichem, 281 km in privatem Besitz. Zu den finnländischen Staatsbahnen gehört auch die 1870 eröffnete Linie Wiborg-St. Petersburg. Ein Anschluß an das schwedische Netz von Uleåborg über Torneå ist in Aussicht genommen. Der Telegraph steht unter russischer Verwaltung. Telegraphenbureaus gibt es in fast allen Städten. Die Post dient nur zum Versand von Briefen und Paketen; man zählte 1900: 42 Postkontore, 457 Postexpeditionen, 475 Poststationen. Die Zahl der Sparkassen betrug 1898: 174, die Einlagen beliefen sich bei 124,254 Sparkassenbüchern auf 66,8 Mill. finn. Mt. Außerdem besteht eine Postsparkasse.

Durch Gesetz vom 16. Juli 1886 ward das metrische Maßsystem eingeführt und auch dem Privatverkehr von Anfang 1892 ab vorgeschrieben. Bis dahin waren amtlich: 1 Fot (finnisch Jalka) von 10 Dezimaltum = 29,69 cm, ein Verst oder 1/10 Mil = 1800 Alnar von 2 Fot oder 1068,8 m; 1 Tunnland von 56,000 Qoadratfot = 49,364 Ar, 1 Ovadratverst = 114,24 Hektar; 1 Kanna (Kannu) von 2 Stop zu 4 Qvarter = 1/10 Kubikfot oder 2,6172 Lit., 1 Tunna (Tynngri) zu 20 Kappar = 63 Kannor oder 164,88 L.; 1 Kubikfamn von 216 Kubikfot = 5,6:,3 cbm. Als Maßeinheit der Schiffe dient laut Gesetz vom 4. Okt. 1876 das engl ische Registerton = 108,2 Kubikfot. Gewicht: 1 Zentner von 5 Lispund (Leiriskä) = 100 Skålpund von 32 Lod = 42,501 kg. Einer kaiserlichen Verordnung vom 12. Juni 1860 zufolge wurde der 1/4-Silberrubel von 250 Grän Feingehalt unter dem Namen Markka zu 100 Penniä die Währungsmünze der Talerwährung = 80,98 Ps.; geprägt werden auch 2-Markkaastücke sowie als Scheidemünze 1/2- und 1/2-Stücke, in Kupfer 20,10,5 und 1 Penni. Das Gesetz vom 9. Aug. 1877 brachte aber Goldwährung, das 10-Markkaastück wie 10 Frank = 8,1 deutsche Mark, wodurch alles Silbergeld Scheidemünze wurde.

[Staatsverfassung, Finanzen etc.] Finnlands Staatsform ist eine konstitutionell-monarchische. Die bisher von sämtlichen russischen Kai fern bestätigten schwedischen Grundgesetze vom 29. Aug. 1772 und 21. Febr. und 3. April 1789 bilden noch die Grundlage der Verfassung, obwohl die Autonomie Finnlands durch das Mani fest Nikolaus' II. vom 15. Febr. 1899 so gut wie vernichtet ist. Die Legislative ruht nach dem Gesetze vom 3. (15.) April 1869 bei einem Landtage, der wenigstens alle fünf Jahre zusammentreten soll, und aus vier Ständen: Adel (121 Mitglieder), Geistlichkeit (36), Bürger (45) und Bauern (59), besteht. Die Einführung neuer Gesetze und neuer Steuern kann nur mit Genehmigung des Landtags erfolgen. Der Kaiser-Großfürst hat allein das Recht, dem Landtag Grundgesetzentwürfe vorzulegen; der Landtag kann aber bei der Regierung im übrigen neue Gesetze und Verordnungen vorschlagen. In wirtschaftlichen Angelegenheiten hat die Regierung das Recht, allein Verordnungen zu erlassen. Nach dem Februar-Manifest von 1899 hat aber der Landtag in allen Fragen, die das gesamte Reichsinteresse berühren, nur noch beratende Stimme, wobei es vom Kaiser abhängt, zu bestimmen, welche Fragen als solche aufgefaßt werden sollen.

Die Verwaltung des Landes liegt in den Händen eines Generalgouverneurs, der an der Spitze der Verwaltung und des Heeres steht, und eines Senats, in dem ersterer den Vorsitz führt. Beide sind ihrerseits dem in Pet ersburg residierenden Ministerstaatssekretär für F. untergeordnet. Der Senat (21 Mitglieder), der seinen Sitz in Helsingfors hat, teilt sich in das Verwaltungs- und Justizdepartement, ersteres in neun Expeditionen: für Zivilsachen, Handel und Industrie, Rechnungswesen, Finanzen, Militärwesen, Kultus, Ackerbau, Verkehrswege und Justizwesen. Administrativ zerfällt F. in die oben genannten 8 Gouvernements (Län), an deren Spitze je ein Gouverneur steht, bez. in 37 Städte und 51 Landvogteien, die wied er in 270 Länsmansdistrikte zerfallen. Das Justizdepartement bildet die letzte Instanz für alle Zivil- und Kriminalprozesse. Dem Kaiser steht das Begnadigungsrecht zu. Dem Justizdepartement untergeordnet sind die drei Hofgerichte in Åbo, Wasa und Wiborg. Die unterste Instanz in den Landgemeinden bilden die Häradsgerichte, die aus einem Häradshöfding und zwölf aus den Bauern gewählten Beisitzern bestehen, und zu deren Ressort alle Zivil- und Kriminalprozesse gehören. In den Städten gibt es Rathausgerichte, die aus einem Bürgermeister und einer Anzahl von der Bürgerschaft gewählter Ratsmänner bestehen. Die Oberinstanz der Rathausgerichte bildet wieder das Hofgericht. Das geltende Zivilrecht ist das schwedische von 1734, das Kriminal recht neuen Ursprungs (1894). Ein Prokurator steht in unmittelbarer Berührung mit dem Senat. Er hat als Beistand des Generalgouverneurs darüber zu wachen, daß die Gesetze beobachtet werden und jeder Staatsdiener seine Pflicht tue. Was die Finanzen Finnlands betrifft, so betragen nach dem Budget für 1903 die Ausgaben und Einnahmen je 96,453,929 finn. Mk. Die Hauptposten waren (in finn. Mark):

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Die Staatsschuld belief sich 1. Jan. 1903 auf 134,182,784 finn. Mk. – Durch das ohne den Landtag erlassene Gesetz vom 29. Juni (12. Juli) 1901 ist das Militärwesen (vgl. unten, Geschichte) völlig neu geordnet worden. Die bisherigen finnländischen Regimenter sind fast völlig aufgelöst, das jährliche Kontingent vorläufig beträchtlich herabgesetzt, dafür aber die Dienstzeit bei der Reserve und Landwehr ausgedehnt worden. Auch können die in F. ausgehobenen Rekruten in russische Regimenter eingestellt werden. Finnlands militärische Sonderstellung ist damit so gut wie aufgehoben. Das Wappen Finnlands besteht aus einem von neun goldenen Rosen umgebenen gekrönten goldenen Löwen, der in der rechten, oft auch gepanzerten Pranke ein bloßes Schwert hält und auf einem krummen Säbel steht, alles in rotem Felde.

[Geographisch-statistische Literatur; Verfassung etc.] Helms, F. und die Finnländer (Leipz. 1869); Retzius, F., Schilderungen aus seiner Natur, seiner alten Kultur und seinem heutigen Volksleben (Berl. 1385); Ignatius, Statistisk Handbok för F. (2. Aufl., Helsingf. 1890); Derselbe, Finlands geografi (das. 1891); Topelius, Aus F. (deutsch, Gotha 1388, 2 Bde.); »F. im 19. Jahrhundert in Wort und Bild« (2. Aufl., Helsingf. 1899); Buch, F. und seine Nationalitätenfrage (Stuttg. 1883); O. M. Reuter, La Finlande et les Finlandais (Helsingf. 1889); Clive-Bayley, Vignettes from Finland (Lond. 1395); A. Ramsay, F. Handbuch für Reisende (deutsch von Seiling, Helsingf. 1896); »Notices sur la Finlande« (das. 1900); Berendts, Das Finanzrecht des Großfürstentums F. im 19. Jahrhundert (russ., Petersb. 1900); N. C. Frederiksen, Finland, its public and private economy (Lond. 1902; franz., Pur. 1902); L. Mechelin, Das Staatsrecht des Großfürstentums F. (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Freib. i. Br. 1889); »La Constitution du Grand-duché de Finlande. Recueil des lois, etc.« (Par. 1900); Hermanson, Finlands statsrättsliga ställning (Helsingfors 1892; im Auszug deutsch, Leipz. 1900); Getz, Das staatsrechtliche Verhältnis zwischen F. und Rußland (Leipz. 1900); Bornhak, Rußland und F. (das. 1900); van der Vlugt, Finland, de rechtsvraag (Amsterd. 1900; franz., Par. 1900); Nyholm, Finnlands Stellung im russischen Kaiserreich (Leipz. 1901); F. Despagnet, La question finlandaise an point de vue juridique (Par. 1901); »Statistisk årsbok for Finland« (hrsg. vom Statist ischen Bureau, zuletzt 1903). Von Kartenwerken veröffentlichte Gyldén eine Spezialkarte in 30 Blättern (1: 400,000) und eine Höhenschichtenkarte in 6 Blättern (1: 120,000); Alfthan, Karta öfver Stor-Förstendömet F. (1: 1,260,000, Helsingf. 1862); »Atlas de Finlande« (hrsg. von der Finnländischen Geographischen Gesellschaft, das. 1899; dazu Textband in franz. Sprache).

Geschichte.

Die Gebiete, die das heut ige F. bilden, wurden in vorgeschichtlicher Zeit von Lappen bewohnt, später aber von mehreren Stämmen der Finnen (s.d.) unterworfen. Ihre Bekehrung zum Christentum und Vereinigung mit Schweden ward 1157 durch Erich den Heiligen (s. Erich 9) eingeleitet, 1249 durch Birger Jarl kräftig gefördert und 1293 unter dessen Enkel Birger (s.d.) durch den Marschall Torgils Knutsson vollendet. Hierauf ward F. in die Statthalterschaften Åbo, Tawastehus und Wiborg eingeteilt, seit Ende des 13. Jahrh. mehrmals als Herzogtum an schwedische Prinzen verliehen und seit 1362 zur Teilnahme an den schwedischen Königswahlen zugelassen. Die Republik Nowgorod mußte nach längern Kämpfen im Nöteborger Frieden (1323) die schwedische Herrschaft über F. anerkennen. Doch dauerten die Grenzfehden mit den Russen fort, und ein verheerender Krieg (1495–97) brachte F., dessen Küstenstädte mit der Hansa einen regen Handelsverkehr unterhielten, zeitweilig in große Gefahr. Unter Gustav Wasa (s.d.) begann ein durch Kämpfe mit Rußland (1555–57) nur wenig gestörter wirtschaftlicher Aufschwung, der besonders der Kolonisation der nördlichen Landesteile zugute kam. Zugleich machte die Reformation, deren eifrigster Förderer der spätere lutherische Bischof Michael Agricola (gest. 1557) war, schnelle Fortschritte. Unter Johann III. (s.d.), der sich als Herzog von F. (1560–63) vergebens unabhängig zu machen suchte, war das 1581 zum Großfürstentum erhobene F. der Schauplatz fast ununterbrochener Kämpfe mit Rußland (1570–95) sowie innerer Wirren, die unter Karl IX. (s.d.) zu einem furchtbaren Bauernaufstand, dem sogen. Keulenkrieg (1596–97), führten. An den Siegen Gustav Adolfs in Deutschland waren finnländische Truppen hervorragend beteiligt. Mit der Ernennung Per Brahes (s.d. 3) zum Generalgouverneur (1637) begann auf fast allen Gebieten des finnländischen Staats- und Kulturlebens eine bedeutsame Reformperiode. In der zweiten Hälfte des Nordischen Krieges (s.d.) geriet ganz F. in russische Hände. Erst nach dem Nystader Frieden (1721), in dem Schweden einen Teil der 1617 den Russen abgenommenen, seit 1661 mit F. enger verknüpften Provinz Kexholm sowie Südkarelien (mit Wiborg) abtreten mußte, verließen die Eroberer das furchtbar verwüstete Land. Während eines neuen Krieges (1741–43), der für F. mit dem Verlust seines Gebiets bis an den Kymmene-Elf (mit den Städten Fredrikshamn, Nyslott und Willmanstrand) endete, tauchte russischerseits vorübergehend der Plan auf, F. von Schweden loszureißen und in einen selbständigen Staat unter russischem Schutz zu verwandeln. Zur Zeit Gustavs III. (s.d.) ward dieser Gedanke von einigen mißvergnügten schwedischen und finnländischen Edelleuten, unter Führung G. M. Sprengtportens, wieder aufgenommen. Ihre landesverräterischen Bestrebungen führten zwar kurz nach Ausbruch des schwedisch-russischen Krieges 1788–90 zum sogen. Anjalabund (s.d.), stießen aber beim Volk auf unüberwindlichen Widerstand, so daß die ganze Bewegung im Sande verlief.

Erst der russisch-schwedische Krieg 1808–1809 hatte die endgültige Trennung Finnlands von Schweden zur Folge. Von Gustav IV. Adolf (s.d.) im Stich gelassen, mußten die Finnländer nach heldenmütiger Gegenwehr, um die innere Selbständigkeit des Landes zu retten, sich in Unterhandlungen mit Alexander I. einlassen. Auf einem am 1. Febr. 1809 von diesem nach Borgå berufenen allgemeinen Landtag huldigten die vier Stände (29. März) dem persönlich anwesenden Kaiser als ihrem »Großfürsten«, nach dem er 27. März in einem (von allen spätern Regenten feierlich bekräftigten) Manifest »die Religion und die Grundgesetze des Landes, samt den Privilegien und Rechten, die ein jeder Stand in besagtem Großfürstentum für sich besonders und alle seine Bewohner insgemein, so höhere wie niedere, bisher den Konstitutionen gemäß genossen haben«, bestätigt und zugleich gelobt hatte, »alle diese Vorrechte und Gesetze fest und unverrückt in ihrer vollen Kraft aufrecht zu erhalten«. Die schwedische Regierung müßte sich 17. Sept. 1809 im Frieden zu Fredrikshamn zur nachträglichen Anerkennung dieser Übereinkunft sowie zur förmlichen Abtretung von ganz F. bis zum Torneå-Elf und der Ålandsinseln verstehen. In den ersten Jahren nach der Vereinigung mit Rußland machte sich in F. eine lebhafte organisatorische Tätigkeit bemerkbar. Dem am 19. Juli 1809 verabschiedeten Landtag wurden mehrere die innere Verwaltung betreffende Vorlagen unterbreitet, deren wichtigste die Einsetzung eines nur aus eingebornen Finnländern bestehenden Regierungskonseils (seit 1816 Kaiserlicher Senat) war. Ferner erfolgte die Errichtung eines besondern Staatssekretariats für F., eines ständigen Petersburger Komitees zur Vorbereitung und Prüfung der finnländischen Angelegenheiten sowie mehrerer neuen Zentralbehörden. Besonders wichtig für die konstitutionelle und wirtschaftliche Entwickelung des Landes aber war, daß auf Antrag G. M. Armfelts (s.d.) die 1721, bez. 1743 an Rußland abgetretenen Landesteile Ende 1811 mit F. wieder vereinigt wurden. Kurz vor dem Tod Alexanders I. (1825) begann in F. eine politische Reaktion, die unter Nikolaus I. (s.d.) ihren Fortgang nahm, den geistigen und materiellen Aufschwung des Landes aber nur wenig zu hemmen vermochte. Während des Krimkrieges hatte auch F. unter den Angriffen der Verbündeten zu leiden (s. Ålandsinseln). Die Regierung Alexanders II. bezeichnete für F. eine Periode wichtiger Verfassungsreformen. Ein 1863 einberufener Landtag ward vom Kaiser mit einer Rede eröffnet, worin er die konstitutionell-monarchischen Grundsätze der finnländischen Verfassung nachdrücklich betonte. 1867 genehmigten die Stände ein neues Grundgesetz (die Landtagsordnung vom 15. April 1869), das eine periodische Einberufung des Landtags festsetzte, auf die frühern (schwedischen) Grundgesetze von 1772 und 1789 ausdrücklich hinwies und zugleich verfügte, daß ein Grundgesetz nur »mit Zustimmung sämtlicher Stände gegeben, verändert, interpretiert oder aufgehoben werden« dürfe. Auch auf den Landtagen von 1872 und 1877–78 kamen bedeutsame Beschlüsse zustande, so ein neues Wehrgesetz (1878), das die Errichtung einer finnländischen Nationalarmee auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht verfügte. Die Thronbesteigung Alexanders III. (1881) führte zunächst keine erhebliche Veränderung in der konstitutionellen Entwickelung Finnlands herbei. Seit 1882 ward der Landtag jedes dritte Jahr einberufen, 1885 den Ständen das Recht zur Einbringung von Gesetzentwürfen verliehen, 1883 und 1887 die langjährige Streitfrage, betreffend die Anwendung des Finnischen als einer gleichberechtigten Amtssprache neben dem Schwedischen, durch kaiserliche Erlasse zugunsten der Fennomanen (s.d.) entschieden. Ende der 1880er Jahre eröffneten jedoch die Panslawisten einen planmäßigen Angriff auf Finnlands innere Selbständigkeit. Ein 1838 von den Ständen genehmigtes neues Strafgesetz ward Ende 1890 plötzlich beanstandet und erst 1894 nach Vornahme einiger Abänderungen sanktioniert, Finnlands Postwesen 1890 unter russische Oberaufsicht gestellt, das Petersburger Komitee für die finnländischen Angelegenheiten 1891 aufgelöst, in Wiborg 1892 ein griechisch-orthodoxes Erzbistum errichtet, die frühere strenge Zeitungszensur durch eine neue Preßverordnung noch erheblich verschärft. Gleichzeitig tagten mehrere russisch-finnländische Kommissionen, die mit der Ausarbeitung von Vorschlägen zu einer innigern Verbindung zwischen F. und Rußland beauftragt waren.

Der Regierungsantritt Nikolaus' II. (1. Nov. 1894) besserte zunächst scheinbar das Verhältnis zwischen F. und Rußland. Die panslawistischen Angriffe hörten fast völlig auf, die Preßzensur ward verhältnismäßig milde gehandhabt, und Ende 1896 erfolgte der Rücktritt des in F. unbeliebten Generalgouverneurs Graf v. Heiden (s.d.). Um so überraschender wirkte daher auch ein kaiserliches Reskript (19. Juli 1898), das die Stände zu einer außerordentlichen Tagung berief, um das finnländische Wehrgesetz »mit den im Kaiserreich geltenden Grundsätzen in Übereinstimmung zu bringen«. Bald darauf ward der panslawistische General Bobrikow (s.d.) zum Generalgouverneur ernannt. Die kaiserliche Botschaft bei Eröffnung des Landtags (24. Jan. 1899) besagte zwar, daß das neue Wehrgesetz den lokalen Landesbedürfnissen angepaßt und deshalb den Ständen vorgelegt werden solle, drohte aber für den Fall einer Verwerfung die Durchführung der Vorl age auf dem Verwaltungsweg an. Da es sich trotzdem sogleich herausstellte, daß seitens der Stände einhelliger Widerspruch gegen wichtige Bestimmungen des russischen Entwurfs zu erwarten war, entschloß man sich russischerseits zu einem Staatsstreich. In dem sogen. Februarmanifest vom 15. Febr. 1899 (s. oben) erklärte der Zar, er habe wegen des »intimen Zusammenhangs« der meisten finnländischen Gesetzgebungsfragen mit den »allgemeinen Reichsinteressen« neue »Grundbestimmungen« für die »Ausarbeitung, Prüfung und Ausfertigung allgemeiner Reichsgesetze«, d. h. solcher Gesetze erlassen, die »allgemeine Reichsinteressen berühren oder mit der Gesetzgebung des Kaisertums zusammenhängen«. Weder eine mit 524,000 Unterschriften versehene finnländische Petition, noch eine von 1050 berühmten Vertretern des europäischen Kulturlebens ausgehende Kundgebung zugunsten Finnlands vermochte den Kaiser zur Zurücknahme der beiden Erlasse zu bestimmen, deren Inhalt mit einer völligen Beseitigung der bisherigen finnländischen Autonomie und mit der Verwandlung des gesetzgebenden Landtags in eine nur begutachtende Ständeversammlung gleichbedeutend war. Das Ende Mai von den Ständen einstimmig genehmigte neue Wehrgesetz vermehrte das Friedenskontingent von 5600 auf 12,000 Mann (mit eventueller künftiger Verwendung auch außerhalb Finnlands), verwandelte die bisherige milizartige Reserve in eine der russischen nachgebildete (unter Verlängerung der Reservedienstzeit von 2 auf 7 Jahre) und erhöhte die Altersgrenze bei der Landwehr vom 40. aufs 43. Lebensjahr, ließ jedoch wesentliche Punkte des russischen Entwurfs fallen, so die Verlängerung der aktiven Dienstzeit von 3 auf 5 Jahre, die Anstellung russischer Offiziere im finnländischen Nationalheer, die Einreihung finnländischer Wehrpflichtiger in russische Regimenter und die Abschaffung der höhern Militärbehörden des Landes. Zwei russischerseits kurz vor Schluß der Session eingebrachte Ergänzungsvorlagen zum Wehrgesetz wurden, weil verfassungswidrig, vom Landtag überhaupt nicht beraten. Erst 12. Juli 1901 fiel die endgültige Entscheidung in der finnländischen Wehrpflichtfrage. Obwohl der auf Grund des Februarmanifestes inzwischen zur Begutachtung aufgeforderte russische Reichsrat nach langen Beratungen, auf Antrag des Finanzministers Witte und fast sämtlicher Großfürsten, die russischerseits ausgearbeitete Wehr vorlage mit beträchtlicher Mehrheit verwarf, ward diese gleichwohl von Nikolaus II. sanktioniert und demgemäß das Wehrgesetz von 1878 durch ein dem russischen nachgebildetes ersetzt, das die finnländische Nationalarmee, mit Ausnahme des Gardebataillons und des Dragonerregiments (die Auflösung des letztern ward Ende 1901 gleichfalls angeordnet), abschaffte und von den frühern Bestimmungen im wesentlichen nur die dreijährige aktive Dienstzeit beibehielt (s. oben). Die Anwendung dieses ohne die verfassungsgemäße Zustimmung des Landtags erlassenen Wehrgesetzes stieß freilich 1902 und 1903 in F. auf fast unüberwindliche Hindernisse, da viele Zivilbehörden bei dem Aufgebot ihre Mitwirkung verweigerten und ein großer Teil der Gestellungspflichtigen ausblieb. Im übrigen hat jedoch die seit 1899 in F. planmäßig betriebene Russifizierungsarbeit große Erfolge erzielt. So ward die Periodizität der Landtage von 3 auf 4 Jahre verlängert, das seit 1811 stets von Finnländern bekleidete wichtige Amt des Staatssekretärs für F. 29. Aug. 1899 mit dem panslawistisch gesinnten Senator und Reichssekretär, jetzt auch russischen Minister des Innern v. Plehwe (s.d.) besetzt, die Versammlungsfreiheit erheblich beschränkt und der Landespresse jede freie Meinungsäußerung unmöglich gemacht, das Universitäts- und das Eisenbahnwesen tatsächlich unter russische Kontrolle gestellt, das Kadettenkorps in Fredrikshamn aufgelöst, die finnländische Briefmarke durch russische Postwertzeichen ersetzt, den während der ordentlichen Session von 1900 beschlossenen Landtagspetitionen kein Gehör geschenkt, russische Gendarmerie nach F. beordert, durch ein kaiserliches Manifest vom 20. Juni 1900 das Russische zur Geschäftssprache der höhern Behörden erhoben, 1901 die Zahl der russischen Unterrichtsstunden in den Schulen wesentlich erhöht und die Anstellung bei den Staatsbehörden von der Kenntnis des Russischen abhängig gemacht. Ferner erfolgte 20. Sept. 1902 die Veröffentlichung mehrerer kaiserlichen Verordnungen, durch die das Petitionsrecht der Bevölkerung fast aufgehoben, die Absetzung, bez. gerichtliche Verfolgung von Verwaltungsbeamten und Richtern dem Gutdünken der Oberbehörden anheimgestellt, die Machtbefugnis des Generalgouverneurs und der acht Provinzialgouverneure noch erhöht und die Bekleidung finnländischer Staatsämter durch Russen erleichtert wurde. Von großer Bedeutung waren auch die 1899 bis 1903 bei den obern Verwaltungs- und Justizbehörden eintretenden Personalveränderungen, da die verfassungstreuen Beamten, die freiwillig oder unfreiwillig ihren Abschied nahmen, größtenteils durch Russen oder Russenfreunde ersetzt wurden. Im Zusammenhang mit allen diesen Vorgängen vollzog sich allmählich ein Umschwung in den innern Parteiverhältnissen. Die Fennomanen (s.d.) spalteten sich in zwei Gruppen: eine russenfreundliche, von J. R. Danielson, A. Meurman und Yrjö Koskinen (s. diese Artikel) geleitete, die, obwohl wenig zahlreich, seit 1900 im Finnländischen Senat über alle Sitze verfügte, und eine verfassungstreue, die in allen nationalen Fragen mit den von Mechelin (s.d.) geleiteten Svecomanen (s.d.) zusammenging. Da infolgedessen der passive Widerstand der Bevölkerung unvermindert fortfuhr, schritt man russischerseits auf Antrag v. Plehwes schließlich zur völligen Aufhebung der finnländischen Verfassung und zur Einführung der Diktatur. Am 26. März 1903 wurde Generalgouverneur Bobrikow, unter Einschränkung der Rechte des Finnländischen Senats, zum »höchsten Vertreter der Staatsgewalt in F. und Oberchef der Zivilverwaltung«, mit Einschluß der städtischen und ländlichen Kommunalbehörden, ernannt und zugleich für den Fall, daß deren Maßnahmen ihm nicht ausreichend erschienen, zur Vornahme jeder ihm passenden Maßregel ermächtigt. Ferner erteilte eine kaiserliche Verordnung vom 2. April ihm zunächst auf drei Jahre das Recht, finnländische Staatsbürger, die nach seiner Ansicht »für die staatliche Ordnung schädlich« wären, mit Landesverweisung oder mit Deportation ins Innere Rußlands zu bestrafen. Durch häufige Anwendung dieser diktatorischen Gewalt ist seitdem ein großer Teil der svecomanischen und jungfennomanischen Führer, so Mechelin und Eug. Wolff (s.d.), aus dem Großfürstentum entfernt und die Russifizierungsarbeit wesentlich gefördert worden. Ein Versuch der landesverwiesenen Finnländer, dem Zaren Anfang November in Darmstadt eine gegen v. Plehwe gerichtete Protestadresse zu überreichen, gelang, vermochte aber dessen Stellung nicht zu erschüttern. In engstem Zusammenhang mit den unsichern politischen Zuständen seit 1899 stand die finnländische Massenauswanderung nach Kanada, die von kaum 3400 Personen im Jahresdurchschnitt 1891–98 auf etwa 25,000 Emigranten im J. 1902 stieg und einzelne Landesteile fast entvölkerte (s. auch Schweden, Geschichte).

[Geschichtsliteratur.] Arvidsson, Handlingar till upplysning i Finlands häfder (Stockh. 1846–1857, 10 Bde.); »Åttioåriga minnen« (Helsingf. 1890); Danielson, Handlingar rörande förvaltningen i Finland 1808 (1893–95, 2 Bde.).- Yrjö-Koskinen, Finnische Geschichte (Leipz. 1874); M. G. Schybergson, Geschichte Finnlands (Bearbeitung von Arnheim, Gotha 1896; 2. schwed. Aufl., Helsingf. 1902–1903, 2 Bde.); I. R. Fisher, Finland and the Tsars 1809–1899 (2. vermehrte Aufl., Lond. 1900); Schriften von Bonsdorff, Grotenfelt, Hausen, Ignatius, Leinberg, E. G. Palmén und Porthan (s. diese Artikel); Danielson, Finska kriget och Finlands krigare 1808–1809 (Helsingf. 1897); K. O. Nordensvan, Finska kriget 1808–1809 (Stockh. 1898); Ordin, Die Unterjochung Finnlands (russ., Petersb. 1889, 2 Bde.); Danielson, Finnlands Vereinigung mit dem russischen Reich (Helsingf. 1891); Derselbe, Viborgs läns återförening med det öfriga Finland (1894); Castrén, Skildringar ur Finlands nyare historia (1881–82); A. Schauman, Från sex årtionden i Finland (1892–93, 2 Tle.); Ed. Bergh, Var styrelse och våra landtdagar (1884–1888, 2 Bde.); Derselbe, Finland under det första årtiondet af Alexander III.'s regering (1894); »Le coup d'étaten Finlande« (Leipz. 1899); Arnheim, Der außerordentliche finnländische Landtag 1899 (das. 1900); »Das Recht Finnlands und seine Wehrpflichtfrage« (das. 1900); »Pro Finlandia. Les adresses internationales à Nicolas II.« (Faksimileausgabe, Stockh. 1899); »Ur Finlands nyaste historia« (das. 1900–1901, 2 Bde.); I. Deck, Pour la Finlande (Par. 1902); »Finsk biografisk handbok« (hrsg. von T. Carpelan, Helsingf. 1895ff.); »Historiallinen Arkisto« (das. 1866ff.); »Finsk Tidskrift« (1876ff.); »Finnländische Rundschau« (Vierteljahrsschrift, hrsg. von E. Brausewetter, Leipz. 1901ff.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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