Faustrecht

Faustrecht

Faustrecht (Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. In Deutschland währte das F. am längsten, weil die Zerstückelung des Reiches und die dadurch veranlaßte Schwäche der Zentralgewalt keine nachdrücklichen und wirksamen Maßregeln dagegen gestattete. Eine Beschränkung des Faustrechts enthielt der sogen. Gottesfriede (s.d.), der in Deutschland in Gestalt eines Reichsgesetzes (zuerst 1083) erschien, aber von der geistlichen Gewalt ausging; es gab hiernach befriedete Personen, Sachen, Zeiten oder Tage (Donnerstag bis Montag). Erst Maximilian I. gelang es 1495 auf dem Reichstag zu Worms, die Reichsstände zum Verzicht auf den fernern Gebrauch der Waffen zum Austrag ihrer Streitigkeiten zu bewegen und den sogen. Ewigen Landfrieden (s.d.) zu errichten. nach dem jeder fernere Gebrauch des Faustrechts als Landfriedensbruch erklärt und bestraft werden sollte. Vgl. auch Fehde.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Faustrecht — (, Jus manuarium), die seit der Anlegung fester Burgen, bei der kriegerischen Roheit des Mittelalters u. der Unvollkommenheit u. Kraftlosigkeit des damaligen Rechts, sich im 8. Jahrh. ausbildende, 6 Jahrhunderte hindurch währende Befugniß des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Zustand, in welchem aus Mangel an einem öffentlichen Rechtsschutz niemand mehr Recht erhält, als er sich durch eigene Kraft und Gewalt verschaffen kann, wie bes. in Deutschland zur Zeit des Interregnums …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Faustrecht — Faustrecht, Fehderecht, das alte german. Recht eines Freien, sich für jede Verletzung an Person, Eigenthum und Ehre Genugthuung mit Gewalt zu nehmen, wenn er sich den Gerichten nicht unterwerfen wollte; es ging später auf den Feudaladel über und… …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Faustrecht — Das Faustrecht ist eine in früheren Jahrhunderten existierende, als überholt geltende Rechtsordnung im objektiven Sinn („Das Recht des Stärkeren“), in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt. Als Rechtsinstitut… …   Deutsch Wikipedia

  • Faustrecht — 1. Faustrecht gilt mehr als Kopfrecht. – Sailer, 250. 2. Faustrecht ward nie schlecht. – Franck, I, 156b; Henisch, 1024; Simrock, 2312; Graf, 390, 567; Eiselein, 162. Lat.: Si vinum postulet, pugnos illi dato. (Eiselein, 162.) *3. Faustrecht… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Faustrecht — Faust|recht 〈n. 11; unz.〉 1. Selbstjustiz 2. Zustand allgemeiner Rechtlosigkeit, in dem jeder sein Recht mit Gewalt durchzusetzen sucht * * * Faust|recht, das <o. Pl.>: rechtloser Zustand, in dem sich jeder durch Selbsthilfe sein… …   Universal-Lexikon

  • Faustrecht — das Faustrecht (Oberstufe) Rechtsordnung, in welcher der Einzelne seine Ansprüche anderen gegenüber selbst durchsetzt, das Recht des Stärkeren Beispiel: Während des Krieges herrschte das Faustrecht und nur die Stärksten überlebten …   Extremes Deutsch

  • Faustrecht — Faust: Das nur im Westgerm. bezeugte Wort mhd. vust, ahd. fūst, niederl. vuist, engl. fist ist verwandt mit der slaw. Sippe von russ. pjast᾿ »flache Hand«, älter »Faust«. Vielleicht gehören die Wörter zu dem unter ↑ fünf behandelten Zahlwort und …   Das Herkunftswörterbuch

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