Für Rechnung eines andern

Für Rechnung eines andern

Für Rechnung eines andern, s. Für fremde Rechnung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Für fremde Rechnung — (für Rechnung eines andern) wird ein Rechtsgeschäft abgeschlossen, wenn auf seiten eines Vertragschließenden die Absicht besteht, daß die Vorteile ebenso wie die Nachteile aus dem Geschäft nicht ihn selbst, sondern einen Dritten treffen sollen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Für — Für, ein Bestimmungswörtchen, welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. * Als ein Umstandswort des Ortes und der Zeit, für fort, weg, in welcher Gestalt es ehedem im Oberdeutschen sehr üblich war, und es zum Theil noch ist. Der regen is furi, ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rechnung — 1. Alte Rechnungen machen frische Händel. Engl.: Old reckonings breed new disputes or quarrels. (Bohn II, 127.) Frz.: A vieux comptes nouvelles disputes. (Bohn II, 127.) Holl.: Van oude rekeningen en oud goed te deelen ontstaan gemeenlijk nieuwe… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Konzession für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn — (concession; concession; concessione), die von der Staatsgewalt ausgehende Verleihung des Rechts zur Unternehmung einer Eisenbahn. Inhalt: I. Rechtlicher Charakter der K. II. Vorarbeiten. III. Konzessionsverfahren, Verleihung der K. IV. Rechte… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Gebührenordnung für Zahnärzte — Basisdaten Titel: Gebührenordnung für Zahnärzte Kurztitel: Zahnärzte Gebührenordnung Abkürzung: GOZ Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich …   Deutsch Wikipedia

  • Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug — Die folgenden Ausführungen gelten nur für die Umsatzsteuer in Deutschland. Rechtsstand ist hierbei der 1. Januar 2007. Eine erschöpfende Darstellung des deutschen Umsatzsteuerrechts ist auf Grund seines Umfangs und seiner Komplexität im Rahmen… …   Deutsch Wikipedia

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen — Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Stellvertretung — Stellvertretung, das Rechtsverhältnis, in dem eine Person namens einer andern mit Wirkung für diese Geschäfte vornimmt. Im privatrechtlichen Verkehr setzt die S. in der Regel eine Ermächtigung (Vollmacht) seitens der zu vertretenden Person voraus …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommissionsgeschäft — (Kommission, Kommissionsvertrag), die gewerbsmäßige Übernahme des Einkaufs oder Verkaufs von Waren oder Wertpapieren in eignem Namen für fremde Rechnung. Der Beauftragte. heißt Kommissionär (s. d.), der Auftraggeber Kommittent (Handelsgesetzbuch …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende — Arbeitslosengeld II (Alg II) ist die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II. Es wurde in Deutschland zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführt und wird… …   Deutsch Wikipedia

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