Eröffnung des Hauptverfahrens

Eröffnung des Hauptverfahrens

Eröffnung des Hauptverfahrens (Verweisungsbeschluß, Verweisungserkenntnis, Versetzung in den Anklagestand), der Gerichtsbeschluß, daß in einer Strafsache die mündliche Hauptverhandlung stattfinden soll. Nur bei Übertretungen und geringfügigen Vergehen kann in dem Verfahren vor den Schöffengerichten ohne schriftliche Anklage und ohne eine richterliche Entscheidung über die E. nach der deutschen Strafprozeßordnung zur Hauptverhandlung geschritten werden. Voraussetzung der E. ist die Fertigung einer Anklageschrift (s. Klage), gleichviel ob eine gerichtliche Voruntersuchung stattgefunden hat oder nicht. Die Anklageschrift soll den Angeschuldigten zugleich in den Stand setzen, sich auf seine Verteidigung gehörig vorzubereiten. Der Beschluß des Gerichts über die E. kann sodann folgenden Inhalt haben: 1) Das Gericht kann zunächst noch einzelne Beweiserhebungen oder die Eröffnung einer Voruntersuchung oder die Vervollständigung einer solchen anordnen. 2) Das Gericht beschließt, daß das Verfahren vorläufig einzustellen sei (s. Einstellung). 3) Der Gerichtsbeschluß geht dahin, daß das Hauptverfahren nicht zu eröffnen sei, aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen. In diesem Falle ist ein etwa erlassener Haftbefehl aufzuheben, auch ist der Angeschuldigte, wenn eine Voruntersuchung stattgefunden hat, »außer Verfolgung zu setzen«. 4) Es wird auf E. erkannt. Dies geschieht dann, wenn der Angeschuldigte einer strafbaren Handlung »hinreichend verdächtig« ist. Der Beschluß muß ebendiese Handlung unter Hervorhebung ihrer gesetzlichen Merkmale, das anzuwendende Strafgesetz und das Gericht bezeichnen, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll. Dieser Beschluß kann von dem Angeschuldigten nicht angefochten werden, während die Staatsanwaltschaft den ablehnenden Beschluß (3) vermittelst sofortiger Beschwerde anfechten kann. Nach der österreichischen Strafprozeßordnung findet eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Anklage nur auf Verlangen des Angeschuldigten statt. Das Gericht, das diese Entscheidung fällt, ist verschieden von demjenigen, das die Hauptverhandlung abhält. Nach englischem Recht entscheidet über die E. in Schwurgerichtssachen die Anklagejury (s.d.), in Frankreich die Anklagekammer des Appellhofs (Chambre des misesen accusation). Vgl. Deutsche Strafprozeßordnung, § 196ff., 451, 456, 462, und die Lehrbücher des Strafprozeßrechts.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Eröffnung — (Publikation, Bekanntmachung), die Handlung, durch die eine Entscheidung oder sonstige Verfügung zur Kenntnis der Beteiligten gebracht wird. Im Prozeß geschieht die E. entweder durch Verkündung (s.d.) oder durch Zustellung (s.d.). Erst mit der E …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Historisierung des Holocaust — Konzentrationslager Birkenau, Blick von der Zugrampe innen auf die Haupteinfahrt; Aufnahme 1945, kurz nach der Befreiung des Vernichtungslagers durch die Rote Armee Als Holocaust [ˈhoːlo …   Deutsch Wikipedia

  • Zwischenverfahren — Das Zwischenverfahren ist ein Begriff aus dem deutschen Strafverfahrensrecht. Er bezeichnet den zwischen Ermittlungsverfahren (oder Vorverfahren) und dem Hauptverfahren liegenden Teilabschnitt des strafrechtlichen Erkenntnisverfahrens. Das… …   Deutsch Wikipedia

  • Eröffnungsbeschluss — Der Eröffnungsbeschluss ist in Deutschland eine richterliche Entscheidung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Inhaltsverzeichnis 1 Strafverfahren 1.1 Zwischenverfahren 1.2 Prozedere …   Deutsch Wikipedia

  • Strafverfahrensrecht (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafprozess (Deutschland) — In Deutschland ist die Grundlage für den Strafprozess die Strafprozessordnung (StPO); sie ist keine Verordnung, sondern ein förmliches Gesetz, das im 19. Jahrhundert geschaffen wurde. Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft… …   Deutsch Wikipedia

  • Werner Best (NSDAP) — Werner Best (1942), Aufnahme aus dem Bundesarchiv …   Deutsch Wikipedia

  • Strafbefehl — Das Strafbefehlsverfahren ist im deutschen Recht ein vereinfachtes Verfahren zur Bewältigung der leichten Kriminalität durch einen schriftlichen Strafbefehl. Die Besonderheit des Strafbefehlsverfahrens liegt darin, dass es zu einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Strafverfahren — Strafverfahren, sowohl Bezeichnung für eine einzelne strafrechtliche Untersuchung als für das Verfahren überhaupt, das zum Zweck der Untersuchung und Bestrafung von verbrecherischen Handlungen stattfindet. Die Einleitung eines Strafverfahrens… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Beschleunigtes Verfahren — Das beschleunigte Verfahren ist im deutschen Recht eine besondere Form des Strafverfahrens. Es dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln. Die Strafe soll dabei der Tat gewissermaßen „auf dem Fuße“… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”