Öffentliches Recht

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht (Jus publicum), der Inbegriff der Rechtsnormen, die sich auf den Staat und die Stellung des Einzelnen zu demselben beziehen, im Gegensatz zum Privatrecht, das diejenigen Lebensverhältnisse regelt, in denen der Mensch seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht. Zum öffentlichen Recht gehören das Staatsrecht (ö. R. im engern Sinne), Strafrecht, Straf- und Zivilprozeßrecht und Kirchenrecht. Im subjektiven Sinne versteht man unter öffentlichem Rechte die durch eine öffentliche rechtliche Norm begründete Befugnis, daher unter öffentlichen oder politischen Rechten die staatsbürgerlichen Befugnisse des Einzelnen. Vgl. Schepp, Das öffentliche Recht im bürgerlichen Gesetzbuch (Freiburg 1899).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • öffentliches Recht — öffentliches Recht,   lateinisch Ius publicum, der vom Privatrecht unterschiedene Teil der Rechtsordnung. Die Einteilung der Rechtsnormen (v. a. der Gesetze) und der darauf beruhenden Rechtsakte (v. a. Willenserklärungen, Verträge,… …   Universal-Lexikon

  • Öffentliches Recht — Öffentliches Recht, so v.w. Staatsrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Öffentliches Recht — Öffentliches Recht, im Gegensatz zum Privatrecht Inbegriff aller Rechtsnormen, die sich auf das Verhältnis des einzelnen Rechtssubjekts zum Staate oder der Staaten untereinander beziehen (Staatsrecht, Kirchenrecht, Strafrecht, Völkerrecht,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Öffentliches Recht — Das öffentliche Recht (auch Öffentliches Recht geschrieben) ist zunächst derjenige Teil der Rechtsordnung, der das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten regelt. Im Unterschied dazu regelt das… …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliches Recht — Rechtssätze, die im Gegensatz zum ⇡ Privatrecht die Beziehungen des Einzelnen zum Staat und den ⇡ Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Träger öffentlicher Gewalt zueinander regeln und aus denen Träger öffentlicher Gewalt berechtigt… …   Lexikon der Economics

  • Assistententagung Öffentliches Recht — Die Assistententagung Öffentliches Recht ist eine jährliche Veranstaltung für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter und Assistenten im öffentlichen Recht, die sich noch nicht habilitiert haben. Sie ist mit durchschnittlich 200 Teilnehmern die… …   Deutsch Wikipedia

  • Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht — Das Institutsgebäude in Heidelberg Kategorie: Forschu …   Deutsch Wikipedia

  • Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht — Die Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV) ist eine seit 1929 erscheinende deutsche juristische Fachzeitschrift für ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht inklusive Europarecht sowie vergleichende… …   Deutsch Wikipedia

  • Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland — Die Zeitschrift für Öffentliches Recht in Norddeutschland (abgekürzt: NordÖR) ist eine juristische Fachzeitschrift, in der bedeutende landesrechtliche Themen der fünf norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen und …   Deutsch Wikipedia

  • subjektives öffentliches Recht — subjektives öffentliches Recht,   das gegen einen Träger öffentlicher Gewalt (gegen den Staat) gerichtete Recht des Einzelnen, vom Staat ein bestimmtes Verhalten zu verlangen. Subjektive öffentliche Rechte können durch die Verfassung, durch… …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”