Öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen

Öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen

Öffentliche Aufforderung zu strafbaren Handlungen ist im deutschen Strafrecht in verschiedenen Fällen unter Strafe gestellt. Die Aufforderung ist öffentlich, wenn sie an einen nicht geschlossenen Personenkreis gerichtet ist. In der damit gegebenen Möglichkeit einer unabsehbaren Wirkung liegt ihre Gemeingefährlichkeit und der Grund ihrer Strafwürdigkeit, in ihr aber zugleich die Rechtfertigung dafür, daß, anders als bei der Anstiftung (s. Anstifter), die sich immer an bestimmte Personen richten muß, die öffentliche Aufforderung strafbar bleibt, auch wenn sie keinen Erfolg gehabt hat. 1) Allgemein bedroht das Reichsstrafgesetzbuch im § 111 die öffentliche Aufforderung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder Gefängnis bis zu einem Jahre; doch darf die Strafe, der Art und dem Maße nach, keine schwerere sein, als gegen die Handlung selbst, zu der aufgefordert wurde, angedroht ist. Hat die Aufforderung die strafbare Handlung oder deren strafbaren Versuch zur Folge gehabt, so ist der Auffordernde gleich einem Anstifter zu bestrafen. 2) Nach § 110 wird die öffentliche Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft. Wichtig und bestritten ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufforderung zur vertragswidrigen Arbeitseinstellung (s. Vertragsbruch) unter die Bestimmungen dieses Paragraphen fällt. Mit dem Reichsgericht wird daran festzuhalten sein, daß Aufforderung zum Bruch eines bestimmten einzelnen Arbeitsvertrags nicht genügt, daß vielmehr zur »Mißachtung des Gesetzes schlechthin und überhaupt, seiner Autorität und verbindenden Kraft« aufgefordert worden sein muß. Von den übrigen Fällen seien erwähnt: 3) die öffentliche Aufforderung zu einem hochverräterischen Unternehmen (s. Politische Verbrechen); 4) die öffentliche Aufforderung zu einer Verletzung des Sprengstoffgesetzes (s. Explosivstoffe, S. 225). Verschieden von diesen Fällen ist die nichtöffentliche Aufforderung zu einer strafbaren Handlung; vgl. Anstifter.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Öffentliche Aufforderung zu Straftaten — Die Öffentliche Aufforderung zu Straftaten ist in Deutschland gemäß § 111 Strafgesetzbuch (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Tatbestand …   Deutsch Wikipedia

  • Anstifter — Anstifter, im Strafrecht, wer einen andern zu einer strafbaren Handlung vorsätzlich bestimmt hat, sei es durch Geschenke oder Versprechen, durch Drohung, durch Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt, durch absichtliche Herbeiführung oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vertragsbruch — (Kontraktbruch), im allgemeinen jede Verletzung eines geschlossenen Vertrags; im engern Sinne (und dieses ist gemeint, wenn von V. schlechthin und von der Frage einer Bestrafung desselben gesprochen wird) der Bruch des Arbeitsvertrags, speziell… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Presse [2] — Presse, der Inbegriff der durch den Druck veröffentlichten Geisteserzeugnisse, im engern Sinne diejenige geistige Produktion, die auf die öffentlichen Angelegenheiten Bezug hat. Über die periodische P. im besondern s. Zeitungen und Zeitschriften …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ungarn [2] — Ungarn (Gesch.). Daß jetzige U. wurde zur Römerzeit von den Pannoniern u. Daciern bewohnt, von denen jene in Nieder , diese in Ober U. saßen, zwischen ihnen die Jazygen. Beide Länder wurden seit der Zeit der ersten Kaiser von den Römern… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wiener Neustädter Tierschützerprozess — Demonstration vor dem zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt Als Wiener Neustädter Tierschützerprozess oder Tierschutzcausa wird ein von März 2010 bis Mai 2011 geführter Strafprozess gegen mehrere Tierschutzaktivisten vor dem Landesgericht… …   Deutsch Wikipedia

  • Presse [2] — Presse, bildlich die Gesammtheit der durch den Druck mittelst der Buchdruckerpresse verbreiteten Schriften, auch das gesammte geistige Leben, welches sich mittelst der Verbreitung von Schriften durch den Druck kund gibt; im engeren Sinne der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • sexuelle Belästigung — I sexuẹlle Belästigung,   nach dem Beschäftigtenschutzgesetz vom 24. 6. 1994 jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören neben den nach dem Strafrecht verbotenen… …   Universal-Lexikon

  • Eisenbahnstrafrecht — im weiteren Sinne umfaßt alle Strafandrohungen zum Schutze der Anlagen und des Betriebes von Eisenbahnen, im engeren Sinne versteht man darunter nur die den Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Straftaten. Wie im allgemeinen die Abgrenzung der… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”