Edikt

Edikt

Edikt (lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung. In der römischen Republik sind die Edikte der Prätoren und der Provinzialstatthalter (edicta magistratuum) von großer Bedeutung für die Entwickelung des Privatrechts gewesen. Die Magistrate hatten die Rechtspflege zu verwalten (jurisdictio). Wer eine Klage erheben wollte, mußte sich um Ernennung eines Richters an den Prätor, bez. Provinzialstatthalter wenden. Mit der Ernennung des Richters parallel ging dessen Instruktion, d.h. die Anweisung, unter welchen Voraussetzungen er verurteilen müsse. Das nannten die Römer actionem dare oder judicium dare. Es war eine Amtsgewohnheit der Prätoren, beim Antritte der Prätur auf dem Forum eine weiße Tafel (album) aufzustellen, auf der sie verkündeten, in welchen Fallen von ihnen während ihres Amtsjahres eine actio gegeben werde. Diese Verkündigung hieß edictum perpetuum, d.h. das »für die ganze Amtsdauer maßgebende« E. im Gegensatze zu gelegentlichen Spezialverfügungen. Der Amtsnachfolger pflegte dann die Edikte seines Vorgängers zu übernehmen; so entstand das edictum tralaticium. d.h. das nach und nach übertragene E. Später ließ Hadrian das bisher erwachsene edictum tralaticium durch den Juristen Salvius Julianus einer Revision und einheitlichen Redaktion unterziehen und erklärte dasselbe mittels Senatsbeschlusses als maßgebend für alle Zeiten, als edictum perpetuum in einem andern Sinne des Wortes. Hierzu schrieben viele Juristen der sogen. klassischen Periode Kommentare, aus denen Bruchstücke in Justinians »Digesta« überliefert sind. Vgl. Lenel, Das Edictum perpetuum (Leipz. 1883). – Aus der Kaiserzeit finden sich edicta principum, gesetzgeberische Erlasse der Kaiser, auch leges edictales genannt, deren einzelne im Justinianischen »Codex constitutionum« aufgenommen wurden. Edictum Theoderici heißt ein von dem ostgotischen König Theoderich 506 für die Ostgoten und Römer in Italien erlassenes, auf römischem Recht beruhendes Gesetzbuch. – Über die königlichen Edikte in Frankreich s. Ordonnanzen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Edikt — Sn Erlaß per. Wortschatz fach. (12. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. ēdictum, dem substantivierten PPP. von l. ēdīcere (ēdictum) bekanntgeben , zu l. dīcere sagen und l. ex . Bereits bei den Römern ist es Bezeichnung für öffentliche… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • edikt — èdikt m <G mn kātā> DEFINICIJA 1. pov. u antičkom Rimu, naredba konzula ili pretora (suca) 2. pravn. formalna proklamacija, naredba ili dekret vlasti [izdati edikt]; objava, proglas, ukaz ETIMOLOGIJA lat. edictum …   Hrvatski jezični portal

  • Edíkt — (lat.), obrigkeitliche Bekanntmachung; bei den Römern Erlasse der Magistrate, insbes. der Prätoren; später s.v.w. landesherrliche Verordnung. – E. von Nantes, Urkunde, durch welche Heinrich IV. von Frankreich 13. April 1598 den Hugenotten freie… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Edikt — Edikt, ein öffentlicher Ausspruch, eine Verordnung, Bekanntmachung zur Nachachtung Anderer, meistens von Seiten der Obrigkeiten, Behörden etc. ausgehend. – Bekannt in der Geschichte sind die Toleranzedikte in Religionssachen, darunter das von… …   Damen Conversations Lexikon

  • èdikt — m 〈G mn kātā〉 1. {{001f}}pov. u antičkom Rimu, naredba konzula ili pretora (suca) 2. {{001f}}pravn. formalna proklamacija, naredba ili dekret vlasti; ukaz, objava, proglas [izdati ∼] ✧ {{001f}}lat …   Veliki rječnik hrvatskoga jezika

  • Edikt — das; [e]s, e <aus gleichbed. lat. edictum zu edicere »ansagen, bekannt machen«>: a) amtlicher Erlass von Kaisern u. Königen (Gesch.); b) (österr.) [amtliche] Anordnung, Vorschrift …   Das große Fremdwörterbuch

  • Edikt — Ein Edikt (von lat. edicere, verkündigen) bezeichnet im römischen Recht öffentliche Erklärungen des Magistrats, besonders die der Prätoren zu Grundsätzen der Anwendung des Rechts (Rechtsschutzverheißung) während ihrer Amtszeit. Später wurden… …   Deutsch Wikipedia

  • Edikt — E·dịkt das; (e)s, e; hist; eine Anordnung, die besonders ein Kaiser, König oder Fürst erlässt <meist ein Edikt erlassen>: das Edikt von Nantes …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Edikt — das Edikt, e (Oberstufe) Verordnung eines Kaisers oder eines Königs Synonym: Erlass Beispiel: Der König hat ein Edikt über die gutsherrlichen Rechte erlassen …   Extremes Deutsch

  • Edikt — Dekret; Kodex; Verordnung; Gebot; Gesetz; Codex; Verfügung; Erlass * * * Edịkt 〈n. 11〉 Erlass, Verordnung, öffentl. Bekanntmachung (RegierungsEdikt) [<lat. edictum „amtliche Bekanntmachung“] * * * Edịkt …   Universal-Lexikon

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