Eberhard [2]

Eberhard [2]

Eberhard, Grafen und Herzöge von Württemberg:

1) E. I., der Erlauchte genannt, Graf von Württemberg, geb. 13. Mürz 1265, gest. d. Juni 1325, Sohn Ulrichs 1., regierte als Kind mit seinem ältern Bruder Ulrich II. 1265–79 gemeinsam, dann, nach Ulrichs Tod, allein. Kühn und klug, tapfer und eroberungslustig, nannte sich E. »Gottes Freund und aller Welt Feind«. Als Rudolf von Habsburg die während des Interregnums dem Reich entfremdeten Besitzungen von ihm zurückforderte, entstand unter Eberhards Führung ein Bündnis gegen den König; er mußte aber, 1286 besiegt, seine Eroberungen herausgeben. Eine neue Empörung gegen Rudolf endete 1287 wieder mit Eberhards Niederlage. Bei der Königswahl 1308 kam auch E. mit in Vorschlag. Auf dem Reichstag zu Speyer 1309 wurde er wegen Bedrückung der niederschwäbischen Reichsstädte vom König Heinrich VII. in Acht getan, die im Auftrag des Kaisers, der nach Italien zog, Konrad von Weinsbern, Landvogt von Niederschwaben, vollzog. Reichsstädte und Adel schlossen sich diesem in dem Kampfe gegen den emporkommenden Landesherrn an, so daß E. 1311 fliehen mußte, worauf sich sein Land dem Sieger unterwarf und die Stammburg Württemberg erobert und zerstört wurde. Nach Heinrichs VII. Tode 1313 besetzte E. schnell sein Land wieder und verlegte 1320 seine Residenz nach Stuttgart. Vgl. Übelen, E. der Erlauchte, Graf von Württemberg (Stuttg. 1839); E. Schneider, Der Kampf Graf Eberhard des Erlauchten gegen Rudolf von Habsburg (das. 1886).

2) E. II., der Greiner, d.h. Zänker, oder der Rauschebart, Graf von Württemberg, Ulrichs III. Sohn, Enkel des vorigen, gest. 15. März 1392, regierte seit 1344 mit seinem Bruder Ulrich IV. (gest. 24. Juli 1366) gemeinschaftlich, lag aber mit seinen Nachbarn, namentlich den schwäbischen Reichsstädten, dauernd in Fehde und zwar ohne sonderliches Glück, denn die Landvogtei in Niederschwaben ging ihm dabei verloren. 1372 siegte er bei Altheim über den Städtebund, dagegen ward sein Sohn Ulrich 1377 bei Reutlingen geschlagen. Nach zehnjährigem Waffenstillstand brach der Krieg aufs neue los, und diesmal siegte das Landesfürstentum über die Städtemacht bei Döffingen 24. Aug. 1388; wobei jedoch Eberhards einziger Sohn in der Schlacht fiel. Bekannt ist E. vor allem geworden durch Uhlands Gedichtszyklus »Graf E. der Rauschebart« (Der Überfall im Wildbad, Die drei Könige zu Heimsen, Die Schlacht bei Reutlingen, Die Döffinger Schlacht).

3) E. III., der Milde (Freigebige), Graf von Württemberg, Sohn des in der Schlacht bei Döffingen gefallenen Grafen Ulrich, Enkel des vorigen, gest. 16. Mai 1417, führte wie jener viele Fehden, namentlich mit dem Schleglerbund, eroberte 24. Sept. 1395 Heimsheim und nahm die drei »Schleglerkönige« in dem dortigen Schloß gefangen. Auch beteiligte er sich mit Städten und Fürsten am Marbacher Bund (s. d.). – Sein Sohn und Nachfolger E. IV., der durch Heirat Mömpelgard an Württemberg brachte, starb schon 2. Juli 1419.

4) E. I., im Bart oder mit dem Bart (Barbatus), erster Herzog von Württemberg, Sohn des Grafen Ludwig des ältern, geb. 11. Dez. 1445, gest. 24. Febr. 1496 in Tübingen, stand erst unter Vormundschaft seines Oheims Ulrich V. und übernahm mit Hilfe des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz im 14. Lebensjahr als Graf E. V. 1459 die Regierung des Uracher Teils der Grafschaft Württemberg, der infolge der Teilung zwischen seinem Vater und seinem Oheim Ulrich ihm zugefallen war. Er kümmerte sich indes wenig um die Regierung, bis 1468 eine Pilgerfahrt nach Jerusalem seine Sinnesänderung herbeiführte. Nun ward er einer der trefflichsten Fürsten seiner Zeit, durch Klugheit, Gerechtigkeit, Friedfertigkeit, Religiosität und Liebe zu den Wissenschaften ausgezeichnet. Seiner eignen mangelhaften Erziehung suchte er nachzuhelfen, lernte noch im Alter Latein und stiftete die Universität Tübingen (1477). 1474 vermählte er sich mit der durch geistige Vorzüge ausgezeichneten Prinzessin Barbara von Mantua. In der Erkenntnis, wie wenig die Landesteilungen dem Fürstentum dienlich seien, bestimmte er durch den mit seinem Vetter, dem jüngern E., geschlossenen Vertrag von Münsingen 1482 die Unteilbarkeit des Landes; unter ihm gewann zugleich die ständische Verfassung Gestalt. Verdient machte er sich ferner durch die Städteordnungen, die er Stuttgart und Tübingen gab, und durch Herstellung strenger Zucht in den Klöstern seines Landes. Dafür hing sein Volk mit der aufrichtigsten Liebe an ihm, wie dies Justinus Kerners Gedicht »Der reichste Fürst« verherrlicht. Friedliebend trug er als Hauptmann des 1488 gegründeten Schwäbischen Bundes viel zur Erhaltung der Ruhe bei. Kaiser Maximilian I. ernannte ihn in Worms 21. Juli 1495 zum Herzog und erhob die unter ihm bereits wieder vereinigten Besitzungen der Familie diesseit des Rheins zum´ewig unteilbaren Herzogtum Württemberg. Da er kinderlos starb, folgte ihm 1496 sein Vetter Eberhard II. (geb. 1447), der jüngere, von der Stuttgarter Linie, der aber, wegen seiner Willkürherrschaft schan 1498 zur Abdankung gezwungen, 1504 starb. Herzog Ulrich ließ 1537 Eberhards I. Asche nach Tübingen bringen und im Chor der Stiftskirche daselbst beisetzen. Sein Leben beschrieben Rößlin (Tübing. 1793), Pfister (das. 1822) und Bossert (Stuttg. 1884).

5) E. III., Herzog von Württemberg, geb. 1614, gest. 3. Juli 1674, Sohn des Herzogs Johann Friedrich, folgte diesem 1628, stand aber bis 1633 unter Vormundschaft. Wegen seines Anschlusses an die Schweden im Heilbronner Bündnis (1633) ward er nach der Schlacht bei Nördlingen 1634 aus seinem Lande vertrieben und kehrte erst 1638 zurück.

6) E. Ludwig, Herzog von Württemberg, geb. 18. Sept. 1676, gest. 31. Okt. 1733, Sohn des Herzogs Wilhelm Ludwig, folgte diesem 1677 zunächst unter Vormundschaft, seit 1693 selbständig, kämpfte im Spanischen Erbfolgekrieg für den Kaiser und befehligte als Feldmarschall wiederholt das oberrheinische Reichsheer. Seine Neigung für das Militärwesen und seine Prachtliebe erschöpften die Hilfsmittel des Landes. Großen Anstoß erregte namentlich sein Verhältnis zu Christiane Wilhelmine von Grävenitz, einer Mecklenburgerin. Diese, seit 1706 seine Geliebte, war mit ihrem Bruder Eberhard, Kammerjunker und spätern Premierminister Friedrich Wilhelm v. Grävenitz, 1707 in den Reichsgrafenstand erhoben worden und wurde dem Herzog sogar angetraut, obwohl er mit einer badischen Prinzessin vermählt war. 1710 auf kurze Zeit entfernt und zum Schein mit dem Grafen von Würben verheiratet, kehrte sie 1711 zurück und beherrschte seitdem den Herzog vollständig, bereicherte sich auf schamlose Weise und wurde erst 1733, kurz vor dem Tode des Herzogs, außer Landes gebracht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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